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Stellungnahme zur Vesoldungsvorlage.
Zum bisherigen Ergebnis der Beratungen über die Besol—
dungsvorlage hat die Soziale Arbeitsgemeinschaft Deutscher Be
amtenverbände folgende Entischließung gefaßt:
„Die bisher gen Beratungen der Besoldungsvorlage im Hau
haltsausschuß des Reichstages haben trotz ungewöhnlich
Ausdehnung den Beamten der hisherigen Besoldungsgruppen
Wbis 7 die Erfüllung ihrer bescheidenen Wünsche nicht gebracht.
Die Hebung der Oberschaffnergruppe aus der Gruppe 11 nach 10.
um die Stellenzulagen zu vermeiden tritt vollständig zurüd
hinter der erhebw wirksameren Aufbesserung höherer Gruppen
Während die Regierung gegen weitere Aufbesserungen der besser—
gestellten Gruppen keinen Tuserc erhoben hat. ist jede. auch
die geringste Erhöhung der Gehälter für die bedürft'gsten Grup
pen rundweg abgelehnt worden. Da die Vorlage auch grundsäk
lich den Beamten der unteren Gruppen keine Aufstiegsmöglich
keiten für die Zukunft bietet und diz Klassengegensäije bewußit
verschärft, kann sich die Soziale Arbeitsgemeinschaft Deutschet
Beamtenverbände mit der Vorlage n'cht abfinden und erwartet
von den Regierungsparteien, daß sie die bescheidenen Forde—
rungen der Beamten des unteren und mittleren Dienstes bei
der 2. Lesung der Besoldungsvorlage vertreten und entsprecende
VBeschlüsse faftfen werden“
Beamten mit Arbeiten seiner Gruppe voll auszulasten, muß der
perbleibende Rest seiner Arbeitskraft für andere Zweckee, also
g. F. auch für Arbeiten der niedrigeren Gruppen, nußbar ge⸗
nacht werden. Dies gilt für alle Beamtengruppen
Im Verfolg dieses Grundsatzes kann es u. a. auch nicht ge—
illigt werden, daß — wie es bei kleineren Aemtein wieder—
jolt festgestellt worden ist — neben einem Beamten der Gruppe
Va oder Voder VI für den Einzahlungs- Wert- und Ein—
chreibannahmedienst, den Verkauf von Wertzeichen usw. noch
ꝛein besonderer Beamter der Gruppe III für den Paketannahme—
ienst vorhanden ist, obgleich es nach dem Umfange des Verkehrs
nöglich wäre. den Paketannahmedienst ganz oder zu bestimmten
kagesstunden durch den Briefannahmebeamten mitverrichten zu
assen.
Die Qualifikation zu öffentlichen Aemterun.
Im Lichte der Strafrechtsform.
Im Strafrechtsausschuß des Reichstages wurde am 18. Ropv.
iber die Frage der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
debattiert. Gegen die Stimme der Kommunisten und Sozial—
demokraten wurde ein Antrag angenommen, der eine Aberken—
iung der bürgerlichen Ehrenrechte erst von einem Jahr Gefäng—
tis ab vorsieht, während sie bisher schon bei drei Monaten
vßefängnis eintreten konnte. Sehr umstritten war der nächste
Paragraph (8 48) der bei vorübergehender Aberkennung der
Fähigkeit öffentliche Aemter zu bekleiden, einen Verlust aller
jffentlichen Aemter für immer fordert. Die Abg. Landsberg
Soz.) und Brodauf (Dem.) wandten sich vergeblich dagegen,
die Rechtsanwaltschaft in diesen 8 48 einzubeziehen. Dagegen
vurde ein Antrag der Linken angenommen, den Ausdruck „für
mmer“ beim Verlust der öffentlichen Ehrenrechte zu streichen
Nachprüfung der Beschäftigungsverhältnisse bei der
Reichspost.
Der Reichspostminister hat den Oberpostdirektionen eine Ver⸗
sügung zugehen lassen, in der er betont, daß es im Interesse
einer sparsamen Wirtschaftsführung unerläßlich ist, daß das Per⸗
sonal der Deutschen Reichspost nur nach dem tatsächlichen Be—
dürfnis bemessen wird. Niemand soll überlastet sein; jeder soll
aber auch ein volles Arbeitsmaß zu verrichten haben. Wörtlich
heißt es weiter: „Soweit es zuweilen nicht möglich ist, einen
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