Full text : 2.1927 (0002)

allein stehen, sondern daß es auch außerhalb der Beamten—
schaft noch weite Kreise gibt, die die Besonderheiten des
Beamtentums anerkennen und gewahrt wissen wollen.
Wir verzichten darauf, all die Häßlichkeiten zu er—
wähnen, mit denen der Kampf gegen die Beamtenbesol—⸗
dung geführt wird. Man hat aber oft den Eindruck, als
ob es Veute gäbe, die beim Versuch, sich immer wieder zu
steigern, ganz vergessen, daß, wenn man Dinge übertreibt
sie am Ende wirkungslos werden. Wenn man diesen Kampf
aber führt und dabei immer noch von Volksgemeinschaft
redet, dann ist das ein Mißbrauch des Begriffs Volksge—
meinschaft. Unser Gegner dürfen aber auch nicht vergessen,
daß ihre Stellungnahme gegen die Beamten zu einer Ein—
stellung führen muß. die sich auch einmal nach einer anderen
Richtung auswirken kann. Wir weisen auch noch ausdrück—
lich darauf hin, daß wir es bisher absichtlich vermieden
haben hei den Auseinandersetzungen Zahlenmaterial zur
Unterstützung unserer Ansicht zu verwenden. Wir hoffen,
bei dieser Praxis bleiben zu können, weil wir uns von dem
Gedanken leiten lassen, daß es jeder Berufsgruppe frei—
stehen muß, ihre Lage im Rahmen der Volksgemeinschaft
zu verbessern, und daß es Pflicht der anderen ist, sie dabei
nicht zu bekämpfen.

Den, Vorstoß selbst wollen wir werten als einen letzten
VLersuch, ein Werk, das vollendet werden muß und in
einigen Tagen vollendet sein wird, zu stören.

Die Eisenbahnarbeiter im Saargebiet stehen seit Diens—
ag voriger Woche im Streik. Dä durch die Rückwirkungen
des Kampfes die Eisenbahnbeamtenschaft schwer getroffen
vird, fanden zwischen der Regierungskommission uͤnd Ver—
retern. der Arbeitsgemeinschaft Besprechungen über diese
Frage statt.
Die Regierung wurde auf die für die Beamten unhalt—
zaren Zustände hingewiesen und um sofortige Verhänd—
ung zur Beilegung des Streikes gebeten. Die Regieruͤngs⸗
ommission hat sich in ihren Sitzungen am Miitwoch und
Donnerstag mit der Igge befaßt. Eine Entscheidung ist
his zum Redaktionsschluß unserer Zeitung noch nicht be—
kannt geworden.
Wir wollen im Interesse aller Beteiligten hoffen, daß
unter Wahrung berechtigter Forderungen bald eine Einigung
zustande kommt und das Saargebiet von schweren wirtschaft⸗
ichen Erschütterungen bewahri bleibt. V.

BEAMTENBANK

Wenn eine Vielheit von Beamten zusammentritt, ihre
Fehaltsbezüge und etwaige Ersparnisse zusammenlegt, so
bringt die Masse dieser Beamten bei ihrer Beamtenbank
derartig hohe Kapitalien zusammen, daß für notleidende
Beamte auf der anderen Seite Darlehen zu erträglichen
Zinsen gegeben werden können. Auch hierbei muß natür—
lich jeder Genosse mithelfen, daß die Einrichtungen der
Bank nicht mißbraucht werden. Wer seine Beamtenbank
mißbraucht, mißbraucht „seine“ Bank und schädigt sich
letzten Endes selbst.
Selbstverständlich ist es, daß zur Erreichung des gemein—⸗
samen Zieles einer Beamtenbank die Pflichtzahlung auj
en Genossenschaftsanteil erfüllt und alle Spargelder bei
der Beamtenbank zinstragend angelegt werden. Wer um
ein Darlehen nachsucht, hat restlos unter Hintansetzung et⸗
waiger falscher Scham seine wirtschaftlichen und persön⸗
lichen Verhältnisse darzulegen, damit die Bankleitung ihm
in geeigneter Weise helfen kann. Die leichtsinnige Ver⸗
schuidung eines Beamien wird die Veamtenbank niemals
unterstützen.
Das Kapital einer Beamtenbank setzt sich zusammen aus
Depositen, Kontokorrentgeldern und den Geschäftsanteilen.
Der Geschäftsanteil beträgt bei der größten deutschen Be—
amtenbank, bei der Badischen Beamtenbank, Karlsruhe,
25 RM., die Haftsumme (beschränkte Nachschußpflicht) eben⸗
falls 25 RM. — Die Beamtenbanken sind rechtlich Genos⸗—
senschaften mit beschränkter Haftpflicht.

J
N f 1 flüssig, in allen Apo-EO
 eerro theken u. Drogerien
— erhältl. bei Körper
und Nervenschwache, Bleichsucht und Blutarmut.
ln besonderen Fällen frage man den Hausarzt.

erfrischt das Abpudern mit Vasenol⸗Körper⸗Puder. Im
Nu wird der lästige Schweißgeruch durch einen köstlichen,
zarten Duft verdrängt. Nach dem Bad schafft das
Abpudern mit Vasenol⸗Körper⸗Puder dem Körper wonniges
Behagen. 630

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Einzuzahlen ist nur der Geschäftsanteil; er wird in Teil—⸗
beträgen nach und nach erhoben. Dieser Geschäftsanteil
wird angemessen verzinst. Die Badische Beamtenbank
Karlsruhe schrieb hierfür in den letzten Jahren dem Konto
d einzelnen Genossen etwa 10—12 Prozent als Zinsen
gut.
Mitglied — Genosse — der Beamtenbank kann jeder
Staats⸗, Gemeinde- oder Kommunalbeamte werden, ferner
ille diejenigen, welche (z3. B. die Pfarrer) ein beamten—
e Amt inne haben. das ihnen Ruhegehaltsbezüge
ichert.
Die Gehaltsbezüge der einzelnen Genossen werden gegen
Ende des Monatis von der betr. Behördenkasse nach Äb⸗
ug der Steuern, etwaigen Wohnungsgeldes usw. der Be⸗
imtenbank ungekürzt überwiesen; Ueberweisung von Teil—⸗
zeträgen allein ist unzulässig.
Diese Ueberweisungen erfolgen in der Regel bereits am
28. des Monats. Daher ist es ermöglicht, daß der betr.
Beamte schon vor dem „Zahltage“ über sein Gehalt bei
einer Beamtenbank verfügen kann. Von welchem Tage
ab seine dorthin überwiesenen Gehaltsbezüge verzinft wer⸗
den, wird für alle 7 der Bank einheitlich festgesetzt.
Die einzelnen Behördenkassen nämlich überweisen die Ge⸗
haltsbezüge meist an verschiendenen Tagen. —
Wer also irgend noch unbegründete Angit vor der „In⸗
flation“ hat, kann hiernach schon früher als bisher seine

Durœch Scharte wird die Haut verheert,
Drom vwasch Dich nur mit Steclcenpfercd.
Jteckenpferd-VFeife
die beste Lillenmilch-Seife. — Ueberall xu haben.

viren
— —
lEM veruencien

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