Full text : 2.1927 (0002)

Herrn Reichsarbeitsminister Dr. Brauns.
Sehr geehrter Herr Reichsminister!
Sie haben wiederholt zum Besten der Beamtenschaft bei
Gestaltung des Beamtenheimstättengejetzes eingegrifsen. Wir
sind gezwungen, wieder um Ihre Hilfe zu bitten Äeber vier
Monate wartet bereits die Beamtenschaft auf die Aus⸗—
führungsverordnung zum Beamtenheimstät—
bengesetzz. Jetzt müssen wir befürchten, daß die Aussührungs—
verordnung nicht in einem Geiste erlassen wird, der die prak—
tische Durchführung des Gesetzes gut und reibungslos gewähr—⸗
leistet. Ueber 2200 Beamte sind bereits, trotzdem die Ausführungs—
verordnung noch nicht erlassen ist, unserem Heimstättenzweck—
parverfahren beigetreten, und sparen bereits. Diese Zahl wird
sich nach Erlaß der Ausführungsverordnung stark vervielfältigen.
Da es sich bei Regelung des Verfahrens um eigene Gel⸗—
der der Beamten handelt, hoffen diese, daß ihre Wünsche weit—
gehend berücksichtigt werden.
Wille des Geseßgebers war, die Wege zu ebnen, damit ein
Selbsthilfsewert der Beamten errichtet werden kann.
Beweis: Der Gedanke kam in allen Sitzungen vor Verabschiedung
des Gesetzes zum Ausdruck. In der offiziellen Begründung zum
Gesetz heißt es;: „Die Durchfäührung des Sparvor—
habens muß in vollem Umfang den Beamten
überlassen werden, die sich an ihm beteiligen“.
Weiter heißt es in der Begründung, daß es sich bei dem Gesetz
lediglich um die Beseitigung gesetzlicher Schranken handelt.
Es ist auch der Wunsch aller Beamtenspitzenorganißationen,
daß die Heimstättenbausparkasse ein Selbstverwaltungs—⸗
körper der Beamtenschaft sein möge. Nur dann werden die
Beamten das nötige Vertrauen haben.
Nach den Verlautbarungen müssen wir befürchten, daß die
Verantwortung den Beamten jetzt abgenommen werden soll.
Am 23. September sind das Beamten-Heimstättenamt und
die Beamtenspitzengewerkschaften neben vielen anderen Organi⸗
oeen zum Reichsarbeitsminister geladen worden. Wie der
orsitzende Herr Ministerialrat Dr. Wölz, erklärte, sollte
nicht der Referentenentwurf sondern einige Grundgedanken be—
sprochen werden.
Zwei Erklärungen von Herrn Ministerialrat Dr. Wölz waren
beachtenswert.
Erstens: Herr Ministerialrat Dr. Wölz sagte, daß die
Beamten sich über die Beamtentreuhandelstelle einigen sollen
und daß dann bei einer Ginigkeit der Beamten ein
großer Schritt vorwärts geschehen sei. Wiederholt war vor⸗
her schriftlich und mündlich von der Beamtenschaft auf die
Einigkeit hingewiesen worden. Auch vor den Worten von
Herrn Ministerialrat Dr. Wölz kam dies in der Versamm—
fiung stark zum Ausdruck. Auch die Beamten-Bau⸗
genossenschaften erklärten sich einverstanden mit dem
Vorgehen des Heimstättenamts und der Beamtenspitzen⸗
gewerkschaften. Kein Regierungsvertreter sollte deshalb über

eine Zwietracht der Beamtenschaft reden,
wo diese nicht vorhanden t und die angeb—
lbiche Zwietracht als Grund ber Verzögerung
anführen.
Zweitens: Damit das Reichsarbeitsministerium die Teilung
der Arbeiten zwischen den Abtretungsstellen und der Be—
amtentreuhandelstelle am besten erkennen könne, empfahl
Herr Ministerialrat Dr. Wölz, daß das Heistättenam't
der deutschen Beamftenschaft sich mit der
dauptabtrennungsstelle, der Deutschen Bau⸗ und
bodenbank einigen solle. Der Plan der Abgrenzung solle
hm dann übergeben werden. Er hoiie dadurch die schnellste
Verständigung.
Das Beamtenheimstättenamt und die Beamtenspitzen⸗
ernasien haben darauf mit der deutschen Bau- und
Bodenbank eingehende Verhandlungen gehabt und über den
zesamten Gang der Arbeiten zwischen Abtretungsstellen und
Beamtentreuhandstelle sich verständigt. Die Verständigung
zing ven den Vorbedingungen des Gesetzes aus.
Unter voller Einhaltung der Rechte der Abtretungsstellen
ind der Beamtentreuhandstelle alle die Rechte belassen wor—
den, die zum Selbsthilfewerk der Beamten gehören. Die
Bankgeschäfte und auch verschiedene technische Arbeiten sind
der Deutschen Bau⸗ und Bodenbank übertragen. In der
Anlage erlauben wir uns, den Verständigungsplan mit der
Deutschen Bau⸗ und Bodenbank zu übereeichen Dieser Plan
st auch Herrn Ministerialrat Dt. Wölz übergeben worden.
LeidergingßHerr en se eree Dr. Wölzin
eine Besprechung dieses Planes mit uͤns
nicht ein.
Wir sehen darin einen Widerspruch seiner Auf—
forderung am 23. September, uns mit der Deutschen Bau—
und Bodenbank zu verständigen. Es ist bekannt, daß der
Vorschlag zum Gesetz von der Beamtenschaft ausgegängen
ist. Da die Beamtenschaft selbst bereits eine Beamtenheim—
tättensparkasse gegründet hat und da man immer betont,
daß das Unternehmen ein Selbsthilfewerk der Beamten sein
soll, halten wir es nicht für unbillig, zu bitten, die Be⸗
amtenschaft mehr als bisher über ihre eigenen Inte⸗
ressen zu hören und auch die Vorschläge der Re—⸗
gierung eingehend mit ihr zu besprechen.
Wie wir hören, beabsichtigt jetzt Herr Ministerialrat Dr. Wölz.
»en Abtretungsstellen das Recht zu gaben, mit Zustim⸗
nung der Beamtenvertrauensstelle einen Geschäftsplan über die
berwendung der Abtretungen und die Muster der Abtretungs—
erklärung und der Spar- Hypotheken- und Darlehnsverträge
zem Reichsarbeitsministerium vorzulegen. Die erste Regelung
»es Gesamtverfahrens soll demnach den Abtretungsstellen ob—
iegen. Diese hätten dann die Verantwortung über das Spar⸗
erfahren. Die Abtretungsstellen können vom Reich und von den
dändern ernannt werden. Wir werden es deshalb mit einer
zroßen Anzahl von Abtretungsstellen zu tun haben, die unter

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