Full text : 2.1927 (0002)

Regierungsvorlage
doͤer Gruppenaufbau 1920
Der Antrag Nr. 1393. Steinkopf, Bender, Seppel, doer
VBohm-Schuch, Roßmann (Württemberg) s8d. Der Aus⸗
chuß wolle beschließen:
ini Rahmen der Beratung des Entwurfs eines Besoldungsge⸗
setzes — Nr. 3656 der Drucksachen — wird für den Gruppen⸗
anfbau der neuen Besoldungsordnung das Besoldungssystem
von 1920 grundsätzlich zugrude gelegt.
führte nochmals zu einet großen Aussprache, man kann sagen,
zut dritten allgemeinen Auͤssprache zum Besoldungsgesetz; füllte
doch die Aussprache zu diesem Paragraph die ganze Sitzung aus.
Abg. Bender deandee den Antrag und betont dabei,
daß jetzt erneut die Verhandlungen dazu führen müßten, ent⸗
weder den Besoldungsplan der Regierungsvorlage oder den
Aufbau des Besoldungsgesetzes von 1920 zur Grundlage zu
machen. In der Regierungsvorlage sind die Gruppen 7. 8 und
d, ferner die Gruppeñ 10, 11 und 12 zusammengelegt, desgleichen
unten die Gruppen 3 und 4. Sonst vermisse man den Zusam—
menhang. Betriebsassistenten und Assistenten bleiben getrennt
sowert sie männliche Beamte sind, werden vereinigt, sowei
weibliche Beamte der alten Gruppen 4 und 5 in Frage stehen
Nicht zusammengebracht sind ieen und Sekreläre. obschon
in den iangen Aussprachen die Notwendigkeit betont und die
Beamtenorganisationen die Iewieein wollen. Weiten
Dne er die Inammenlegung der neuen Gruppen 11 und 12
Die Leitungsaufseher sind wiederum auseinandergebracht. die
handwerksmäßigen Leitungsaufseher sollen eine Sonderstellung
gegenüber den nicht handwerksmäßigen haben. So ist die Vor—
lage nicht annehinbdäͤr. In den zusammengelegten Gruppen
herrscht auch keine frohe Stimmung, die Beamten der allen
Gruppen. 8 und 9 fühlen sich in die Shersetretar⸗Klase zurückver⸗
etzt, fühlen sich degradiert.
Die Beförderungsgruppen sind hin, der Beamte bleibt in der
SEingangsftelle. Der Oberschaffner, bisher in Gruppe 4, soll
etzt in Gruppe 11 zusammen mit dem Schaffner. Das bedeute
süur den Oberschaffner ein Herabdrücken. Der Wegfall der Ver
hruns auf der ganzen Linie ist e deshalb wollen unter
allen Umständen die Beamten sowohl die Verzahnung wie die
Beförderungsgruppen beibehalten. Das System von 1920 war
zesser, wir ersuchen um Annahme ds Antrages 1393.
Abg. Schul dt: Die Regierungsvorlage ist von den Grund⸗
ätzen des Besoldungsaufbaues von 1020 völlig abgekehrt. Sie
macht eine große Zahl Untergruppen, sie gibt die Verzahnung
zanz preis, sie läht keine Befoͤrderungsgruppen mehr zu, dafür
will sie Stellenzulagen einführen. Die mittleren Beamten waren
mit den höheren Beamten in Gruppe 10 (alt) verzahnt, die
unteren in Gruppe 4, wo Oberschaffner und Betriebsassistenten
ich trasen. Die Stellenzulagen sind abzulehnen. Man kann
sie leicht ändern oder gat beseitigen. In der jetzigen Vorlage
bedeutet der Wegfall der Schlüsselung gewiß eine Besserung, im
ganzen aber ist der Plan abzulehnen. Der Redner gibt dann
einen Aufbauplan bekannt, der die Verzahnung für alle Be—
amtenkategorien und die Beförderungsmöglichkelten regeln soll.
Die Zulagen fallen dabei weg. Der Plan sei organisch aufge⸗
baut und wirke sich finanziell nicht besonders aus. Alle Wünsche

der Beamten werden nicht befriedigen lassen. Beim Woh⸗
nungsgeldzuschuß sind Unstimmigkeiten vorhanden. Die Gruppe
2 og erhaletn bei 2100 RM. Endgehalt den Wohnungsgeld⸗
uschuß nach Tarifklasse 6, sonst sei der Gehaltssatz 2100 RM. in
Tariftlasse 5. Der Redner fragt, ob nicht wenigstens bei den
intersten Gruppen im Ansangs- und Endgehalt etwas zugelegt
verden könne.
Abg. Steinkopf: Zum Plan Schuldt kann man nicht
*tellung nehmen, bis er vervielfältigt ist.
W Morath beantragt die Abstimmung über Antrag 1308,
veil dann Klarheit geschaffen sei, ob die Vorlage oder der Auf—⸗
hau von 1920 die Grundlage weiterer Verhandlungen sein
verde. Der Vorsitzende ist der Ansicht, den Aufbauplan Schuldt
zervielfältigen zu lassen, damit er zur Orientierung der Aus—
chußmitglieder dienen könne.
Abg. Schul dit will nicht entscheiden, ob die Regierungsvor⸗
age oder der Aufbau von 19200 behandelt werden soll. Er will
zas Gute und Brauchbare aus beiden zusammenbringen. deshalb
er von iz vorgelegte Plan, den man drucken möge. damit
edem die Uebersicht leichter werde.
In v. Guérard: Ziel und Zweck des Planes Schuldt
ind kiar; selbst nach Drucklegung wird er stizzenhaft sein.
Abg. Torgler: Der Plan des Abg. Schuldt bedeute einen
elan zur Regierungsvorlage, er bitte, ihn in Druck zu
n.
Abg. Morath: Die Krittik des Bender an der Regie⸗
rungsvorlage finde er etwas unverständlich. In Preußen sei die
ihnliche Vorlage, aber mit noch größerer Zahl von Besoldungs⸗
zruppen und Stellenzulagesätzen vom preußischen Ministerpräfi⸗
denten unterschrieben.
Abg. Torgler: Wir werden dem Antrage 1303 zustimmen,
nmaterieller Beziehung ist aber eine etwaige Reduzierung der
hesamtsumme nicht tragbar. Er will sich in den häuslichen
ztreit Bender-Morath nicht hineinmischen. Tatsächlich sind im
Reich statt 13 Gruppen 19 Gruppen vorgesehen, in Preußen 88
Vgr Er wehrt sich gegen die Stellenzulagen. Das sach⸗
iche Bedürfnis für solche Se könne den Beamten verhäng⸗
risvoll werden.
Der Regierungsvertreter betont, daß die Kritik des
Abg. Bender ausgehe von der Vermehrung der Zahl der Grup⸗
»en, Der Reichstag und viele Beamtengruppen wollten doch
ielfach Aenderungen des bisherigen. Besonders die technischen
zeamlen fühlten sich schlecht behandelt in dem Gesetß von 1920.
die Wehrmächt ist jeizt aus der Besoldungsordnung A heraus⸗
zenommen. Vielfach ist eine Zusammenlegung von Gruppen von
zen Beamten gewünscht. Das Schlüsselungssystem hat abge—
virtschaftet. Die schematische Verteilung der Stellen auf Grund
ines Schlüsselungsplanes führte dazu, daß in einer Verwaltung
üngere, in der anderen Verwaltung ältere Beamte berücksichigt
 werden konnten. Die Verwaltungen klagten sich vielfach
regenseitig an, die eine ghzubte. die andere bevorzugt. Das
S„ystem war nicht mehr haltbar. Wir mußten Beamte mit glei—
hen Dienstverrichtungen zusammenlegen. Die Zusammenlegung
son Gruppen erschwerte aber die Verzahnung. Ob die Zulagen
Sʒtellenzulagen heißen sollen, darüber kann man reden. Ge—
altszulage oder Grundgehaltszulage sind als Bezeichnung auch
denkbar. Sie müssen als fester Einkommenstell anzusehen sein.

⸗

Café Kiefer

(alé und Veinrestaurant - Londitorel
2 —6

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DIVVIBGE

die jührente darke
im Saargebietle ⸗
ror Horstollor: HIX. ECIERT, Tholev.

22q12
            
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