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Der Beamtenbund erscheint
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Druck und Verlag: Saarbrücker Drucherei und Verlag A. G. Saarbrücken 3, Fernsprecher 3130 bis 3134 und 460 bis 467
2. Jahrgang Nummer 48
*
Inhalt: Irrungen und rre — Die Staatsverbunden heit der Beamten. — Aus den Varlamenten. — Aus den Ver—⸗
bänden. — Beamten-RKundschau. — Unser Recht.
Saarbrücken, den 26. November 1927
IRPRRVUNCEN UND VIRRUVNCEN
3* der Nr. 316 der Soarbrücker Landes-Zeitung“ ist zu
esen:
„Die Bundesleitung des Beamtenbundes sendet uns zu
dem unter vorstehender Ueberschrift in unserer letzten
Sonntagsnummer erichienenen Leitartikel folgende Er—
flärung:
„Die Saarbrücker Landes-Zeitung“ beschäftigt sich in
ihrer Nr. 314 erneut mit Beamtenfragen und kommentiert
dabei zum Schluß die Haltung unserer Zeitschrift „Der
nemtenbund in deren Nummer 47. Wir stellen hierau
est:
Die „Saarbrücker Landes⸗-Zeitung“ erweckt mit ihrer Ver—
öffentlichung den Eindruck. als ob der „Beamtenbund“ mit
der objektiven Fortsetzung seiner Berichterstattung in
seiner Nr. 47 die unzweideutig abgegebenen Erklärungen
der Bundesleitung des Beamtenbundes in der Aussprache
vom 14. d. M. und seine eigene Stellungnahme in seiner
Nr. 45 abgeschwächt oder gar widerrufen habe. Dem ist
nicht so. Gegenüber der Darstellung der „Saarbrücker
Landes⸗Zeitung“, daß „der Vorwurf einer auch nur schein—
baren Gegnerschaft gegen die Besoldungsreform in Nichts
zerflossen ist“, stellen wir erneut fest, daß die von uns erho
denen Vorwürfe gegen die „Saarbrücker Landes-Zeitung
DIE STRSATSVERBIIND
Wiederholt nahmen in neuerer Zeit verantwortliche Re—
gierungsmitglieder Gelegenheit, nachdrücklichst auf die Be⸗—
deutung des Berufsbeamtentums — und seine
Erhaltung als eine Staatsnotwendigkeit zu bezeichnen.
Wir glaubten daraus den Schluß ziehen zu können, daß das
deutsche Berufsbeamtentum den Kampf um seine Existenz
überstanden habe und nun seine Kräfte ganz dem Dienste
am Staate widmen könne. Die durch die Tätigkeit Steger—
walds hervorgerufene Bewegung mag der Beamtenschaft
zeigen, daß es heute Se e ieerinen auf dem Ge—⸗
biete nicht mehr gibt, und daß sie stets zur Betteidiguns
ihrer Stellung bereit sein muß. Stegerwald will in
der Entwicklung des Berufsbeamtentums eine Gefahr
für den Staat sehen; er ist der Meinung, daß in
Deutschland zu pBiel Arbeiten von Beamtenaus—
geführt werden, und er hält die Durchführung
ber Besoldung in der Form der Regierungsvorlage
—XEO—
einerzeit mit Recht erhoben worden find. Die Bericht⸗
zrstattung unseres Veamtenbundes“ in seiner Nr. 47 hat
hieran nichts geändert. Sie war auf ausdrücklichen Wunsch
der „Saarbrücker Landes-Zeitung“ erfolgt und im Inter—
ꝛsse ner friedlichen Zusammenarbeit beiderleits gebilligt
porden.
Diese Erklärung wird auch in der Nr. 48 unseres „Be⸗
imtenbundes“ veröffenticht. Wir geben uns der Hoff—⸗
ung hin debß damit die Angelegenheit nunmehr endaültig
erledigt ist“
Zu dieser Erklärung des Beamtenbundes bemerkten wir,
»aß es uns ferngelegen hat, mit unserem angezogenen Ar—⸗
ikel Mißverständnisse hervorzurufen und die in der letzten
zeit zwischen Beamtenschaft und „Landes-Zeitung“ be—
tandene Spannung zu verschärfen. Wir erklären erneut,
daß wir nach wie vor die Belange der Beamtenschaft im
Rahmen der Allgemeinheit wohlwollend und objektiv ver—
zreten werden. Wir hoffen, daß nunmehr gemäß der am
14. d. M. getroffenen Vereinbarungen die Angelegenheit
eindgültig erledigt ist.“
Auch für uns ilt die Sache damit endgültig erledigt.
ENHEITDER BEAMTEN
Wer die Stellung des Beamtentums zum Staat werten
vill, kann es gerechtermaßen nur unter Beachtung seiner
geschichtlichen Entwicklung. Unser heutiges Berufsbéeamten—
um verdankt seine Entstehung der Zeit der absoluten
Ztaaten des 18. Jahrhunderts. Selbstverständlich kennt
ruch die ältere deutsche Geschichte schon Beamten,; sie unter—
cheiden sich aber wesentlich dodurch von denen der neueren
zeit, daß sie nicht Diener des Staates, sondern einer Einzel—
zerfönlichkeit oder eines kleinen Kreises waren. Die Be—
imten Karls des Großen dienten ihm, standen in einem
ganz persönlichen Verhältnis zu ihm, wurden von ihm nach
ein persönlichen Beziehungen ausgewählt. Die Beamten
zer mittelalterlichen Stadt waren Beamten der herrschen—
den Geschlechter, fühlten sich von ihnen abhängig und ihnen
erbunden und vertraten darum auch die Interessen jener
Auftraggeber. Inmeꝛ aber galt der Dienst einem kleinen
Treise und das Kennzeichen des modernen Beamten, Diener
er Volksgemeinschaft zu sein, fehlte und mußte fehlen.