Full text : 2.1927 (0002)

weisung an die „Landes-Zeitung“ erschienen. In der Ein—
leitung ichreibt die ——
Um auch den Schein zu meiden, als ob wir in dieser An⸗
geiegenheit auf einem einseitigen Standpunkte ständen,
unsere sachliche Stellungnahme, wie wir sie wiederholt kund⸗
gelan, bleibt nach wie vor dieselbe, bringen wir hiermit

die Korrektur der Rede Stegerwalds, wie sie die Zeitschrift
„Der Beamtenbund“ in seiner Nummer 44 vom 29. Oktober
gibt.“
Wir verbuchen mit Befriedigung diese Stellungnahme
der „Landes-Zeitung“ und halten uns gerechterweise für
verpflichtet, unsere Leserschaft davon in Kenntnis zu Geen.

ALIS DEN PA

GLAMENTEN

Der Herr Berichterstatter hat das Wort!
Nach überaus erschöpfender Erörterung aller möglichen
Probleme, die mit der Beamtenbesoldung mehr oder
weniger zusammenhängen, begann der Hauptausschuß
des Reichstages am 3. November die eigentliche Bera—
tung der Besoldungsvorlage. Zum Berichterstatter war
der Abgeordnete Sleinkopf bestimmt, von dessen sehr
eingehenden Darlegungen wir einen Auszug veröffent
lichen.
Die Vorlage der Reichsregierung verfolgt zwei Ziele: einmal
will sie der Beamtenschaft die als notwendig allerseits aner—
kannte Besoldungsaufbesserung bringen, zum zweiten will sie
ein ganz neues Besoldungssystem einführen. Darüber hinaus
hat sie die Absicht, das Besoldungsgesetz vom 30. April 1926
elbst in verschiedenen wesentlichen Punkten abzuändern.
In meinem Bericht werde ich mich zunächst nur mit den bei—
den Hauptzielen der Vorlage befassen und auf die Aenderungen
des Besoldungsgesetzes nur insoweit eingehen, als sie unmittel—
bar mit diesen zusammenhängen. Uber die Aenderungen des
Gesetzes selbst wird dann später bei der Spezialberatung zu
reden sein.
Was die Besoldungserhöhung anbetrifft, so ist ja bekannt,
daß, wie der Herr Reichsfinanzminister in der Oeffentlichkeit
des öfteren ausgeführt hat, das Grundgehalt der oberen Be—
amtengruppen im Durchschnitt um 18 bis 19, das der mittleren
Beamtengruppen im Durchschnitt um 21 v. H., und das der
unteren Gruppen im Durchschnitt um 25 v. H. erhöht werden
soll. Nach der Vorlage schwanken die Prozentsätze zwischen 7,7
und 38.8 v. H. Dabei ist zu betonen, daß zu den jetzt geltenden
Süätzen der Grundgehälter die prozentualen Zuschläge nach dem
Haushaltsgesez — Gruppe 1 bis 4128 v. H., darüber hinaus
10 v. H. — und der Frauenzuschlag im Betrage von 144 RM.
jührlich hinzugerechnet worden sind, und daß erst auf die sich
hieraus ergebende Summe die Erhöhungen aufgeschlagen wur—
den
Die Höhe der eizelnen Grundgehälter ergibt sich aus der Vor⸗
lage. Dabei ist zu bemerken, daß nicht bei allen VBeamtengruppen
das Vorkriegsnominalgehalt erreicht worden ist. Hlerzu gehören
in erster Linie eine Anzahl technischer Beamten und die Kanz—
leibeamten, über deren Verhältnisse noch besonders zu berichten
ist. Bei einem Vergleich mit der preußischen Besoldungsordnung
ist mir aufgefallen, daß vergleichbare höhere Beamte in Preu—
zen günstiger eingestuft sind, als die Vorlage dies für die
Reichsbeamten vorsieht. Ich bedaure diese ungleichmäßige Be—
handlung, in der ich eine gewisse Gefahr für das Ansehen der
Reichsverwaltungen erblicke. Es wird notwendig sein, zu prüfen,
ob und inwieweit hier eine Aenderung eintreten muß. Mit den

porgeschlagenen Gehaltssätzen sind die Beamtenorganisationen
richt zufrieden. Sie verlangen teils mehr, teils minder starke
veitere Erhöhungen.
Weiter ergibt die Durchsicht, daß die sogenannten Gräben
wischen den einzelnen Laufbahnen oder auch zwischen den Be—
oldungsgruppen einer Laufbahn, deren Vereugung ein allge⸗
neiner Wunsch der Beamtenschaft ist, nicht nur unvermindert
zestehen geblieben sind, sondern teilweise sogar noch eine Ver⸗
hreiterung erfahren haben, so z. B. zwischen dem Assistent und
Sekretär von 624 auf 700 RM., zwischen dem Sekretär und
Ibersekretär Getzigen Inspektor) von 1296 auf 1600 RM., zwi⸗
chen dem Oberinspekor und dem Ministerialamtmann von 1886
ruf 2100 RM., zwischen dem Oberinspektor und dem Regierungs⸗
rat (Gruppe 10) von 13886 auf 1700 RM., zwischen dem Regie—
zungsrat und Oberregierungsrat von 900 auf 1200 RM. und
zwischen dem Oberregierungsrat und dem Ministerialrat von
2640 auf 3000 RM.
Und schließlich muß festgestellt werden, daß die Besoldungs⸗
⸗rhöhungen in ihren absoluten Beträgen auch bei Beamten, die
zisher gleich behandelt worden sind, außerordentlich verschieden
rusfallen. Ich erlaube mir, auf diesen Teil meiner Ausfüh—
ungen besonders aufmerksam zu machen, weil aus ihm auch
)ervorgeht, in wieviel Gruppen bisher gleich behandelte Be—
inte ein und derselben Besoldungsgruppe aufgeteilt werden.
So ergeben sich im Anfangs- und Endgehalt beispielsweise fol—
zjende Erhöhungen: bei Beamten der Gruppe 2, wenn sie nach
sruppe 12 kommen. 472 bis 522 RM., wenn sie nach Gruppe 11
ommen 472 bis 622 RM. bei Beamten der Gruppe III, wenn
ie nach Gruppe 11 kommen, 276 bis 502 RM., wenn sie nach
ßruppe 10 kommen, 376 bis 702 RM. bei Beamten der Gruppe
V, wenn sie nach Gruppe 11 kommen, 264 bis 486 RM. (etn⸗
chließlich 130 RM. Zulage), wenn sie nach Gruppe 10 kommen,
214 bis 486 RM. wenn sie nach Gruppe 9 kommen, 314 bis 686
RM., und wenn sie nach Gruppe 8b kommen, 458 bis 930 RM.,
»ei Beamten der Gruppe V, wenn sie nach Gruppe 9 kommen,
242 bis 548 RM., wenn sie nach Gruppe 8b kommen, 242 bis
348 RM., und wenn sie nach Gruppe da kommen, 308 bis 504
KM., bei Beamten der Gruppe VI, wenn sie nach Gruppe 7
ommen, 412 bis 580 RM., und wenn sie nach Gruppe s kommen,
—
ßruppe 5a kommen, 346 bis 624 RM., wenn sie nach Gruppe bb
ommen, weniger 154 RM. bis mehr 624 RM., und wenn sie
nach der Gruppe 46 kommen, 346 bis 1424 RM., bei Beamten
der Gruppe VIII, wenn sie nach der Gruppe 4b6 kommen, 16 bis
3906 RM., bei Beamten der Gruppe IX, wenn sie nach Gruppe 46
ommen, 254 bis 1002 RM. (einschl. 700 RM. Zulage), bet
ßeamten der Gruppe X, wenn sie nach Gruppe 46b kommen,
veniger 1160 bis weniger 940 RM. (Ministerialkanzleidirek⸗

G
— 9 ———
— ——A— F—
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—F— eιια é —V ——— —53——
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Einfach morgens, mittags und abends
den Mund tüchtig mit Odol spülen und die Zähne
bürsten, dann hat man stets einen wohlriechenden Atem
und einen fäulnisfreien Mund, die unerläßliche Vor⸗
bedingung für schöne und gesunde Zähne.
            
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