Abanderungsvorschlüge des Deutschen Beumtenhundes
zum Reichshesoldungsentwurf
hat in einer umfassenden Denkschrift allen
Stellen folgende Abänderunagsvorschläge
Der D. B. B.
maßgebenden
unterbreitet:
durchführung der Verzahnung für alle Laufbahnen (Zu⸗
armeeee von Beförderungs- oder Spitzenstellen
einer Laufbahn mit den Eingangsstellen der höheren
Laufbahn in der gleichen Besoldungsgruppe).
Ablehnung der Einführung von Stellenzulagen als Ersatz
für Beförderungsstellen.
Der Ortszuschlag ist beizubehalten.
Die Tariftlassen des Ortszuschlags sind nach Gehaltssätzen
abzrarengen
Keine Unterscheidung zwischen ledigen und kinderlos ver⸗
heirateten Beamten.
Die Niesenare sind wie bisher in Höhe von 95 bis 100 v.
5H. des Anfangsgrundgehalts der Anstellungsgruppe
tzutegen
außerplanmäßigen Beamten dürfen durch spätere An—
tellung keinen geldlichen Nachteil erleiden; bei Ueber⸗
chreitung der bestimmungsmäßig vorgesehenen Diäta—
riendiensizeit müssen die Grundgehälter und die Orts—
zuschläge der Eingangsgruppe gewährt werden.
technischen Beamten ist als Ausgleich für längere Aus—
hildungszeiten und höhere Ausbildungskosten eine ent⸗
prechende Vorrückung des Besoldungsdienstalters vor—
zunehmen.
nach früheren Grundsätzen und Laufbahnbestimmungen
angenommenen und geprüften Sekretäre (Assistenten
alter Ordnung) sind noch zur Ablegung der Sonder⸗
»rüfung zuzulassen.
Für die übrigen Beamten des mittleren Dienstes
ind dauernd Beförderungsmöglichkeiten (Verzahnungs⸗
stellen) nach Besoldungsgruppe 4e beizubehalten.
Für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände ist
die gleichmäßige Uebertragung der Besoldungsneu—
regelung durch Landesgesetzgebung grundsätzlich sicher⸗
zustellen.
der D.B. B. schlägt nachstehende Gehaltstafel vor:
Dazu werden folgende Erläuterungen gegeben:
Um das Vergleichen mit der Regierungsvorlage zu er—⸗
eichtern, ist die Nummernfolge der Regierungsvorlage bei—
ehalten worden. Die durch die Aenderungen frei werden—
den Gruppenziffern sind nicht besetzt worden.
Beförderungsstellen sind in Beförderungsgruppen unter—⸗
jebracht worden; die statt dessen in der Regierungsvorlage
orgesehenen ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Zu—
agen fallen fort.
Die Tarifklasseneinteilung des Ortszuschlags ist genan
rach Gehaltssätzen durchgeführt.
Einstufung:
Hruppe 1 wie Regierungsvorlage,
. 20 wie Regierungsvorlage. außerdem: Oberregie⸗
rungsräte,
2b u. c zu einer Gruppe zusammengefaßt, Ein⸗
sttufung wie Regierungsvorlage ohne Ober—
regierungsräte,
umgestellt in Gruppe 2d, Einstufung wie Re—
zierungsvorlage,
umgestellt in Gruppe 2e, Einstufung wie Re—
zierungsvorlage,
wie Regierungsvorlage, außerdem Oberinspek
toren,
W wie Regierungsvorlage, ohne Oberinspektoren
do wie Regierungsvorlage,
za wie Regierungsvorlage,
5b wie Regierungsvorlage,
z wie Regierungsvorlage.
7182 u. b zu einer Gruppe zusammengefaßt, außer⸗
dem die Betriebsassistenten aus Gruppe 10, die
ihre Befähigung zum Assistentendienst nachge—
wiesen haben,
9,10 zu einer Gruppe zusammengefaßt einschließlich
der Beamten aus Gruppe 10 und 11, für die
in der Regierungsvorlage eine ruhegehalts—
ähige und unwiderrufliche Stellenzulage vor—
zesehen ist,
wie Regierungsvorlage mit Ausnahme der Be⸗
amten, für die in der Regierungsvorlage eine
ruhegehaltsfähige und unwiderrufliche Stellen⸗
zulage vorgesehen ist,
wie Regierungsvorlage.
Gehaltstafel (En'wurf des D. B. B.)
BGruppe
nach nach nach nach nach nach ua nach nach nach
2 Jahren 4 Jahren 6 Jahren 8SJahren 10 Jahren 12 Jahren 14 Jahren 16 Jahren 18 Jahren 20 Jahren
da
2b, c
4
58
5b
3
7, 8e, b
9 10
4
is
8 400 bD 500
5000 6300
v 000 5 400
800 5 200
000 400
600 12900
9009 300
0 300
900 200
600 209
600 223800
* **
2000 2180
1800 1900
1700 1780
* J
Die fett gedruckten Zahlen sind die Grenzen der Wohnungstariftlassen.
0 11600
7000 74600
z 00 6360
3600 68600
j800 3800
izoo 1860
2800 3800
oo 800
3400 600
200 60
3000 32090
3800 2880
260 3380
3800 31068
1860 1940
9400
8300
7 900
6 000
5 000
4600
1400
9800
8700
8 200
10 800
9000
6 200
5 200
6 400
5 400
4600
3700
2 900
2600
2 300
3 850
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