Full text : 2.1927 (0002)

1. die im Reiche bereits im Dezember vorigen Jahres
gewährte einmalige Notmaßnahme bewilligt wird,
2. die Unterstützungsmaßnahmen zur Linderung der Not
der Beamtenschaft wie im Reich durchgeführt werden,
die Besoldungsreform in gleicher Art und zu dem
— Zeitpunkt wie im Reich zur Einführung ge—
angt,
die Eingruppierung nach gleichem Muster erfolgt und
die Vorschußzahlungen, wie für das Reich vom Reichs—
finanzminister bereits am 22. 9. 1927 angeordnet, auch
hier umgehend getätigt werden.

Auch der
Ausschußz des Beamtenbundes des Saargebietes
Jat sich in seiner Sitzung am 27. Oktober dieses Jahres ein⸗
jehend mit der Frage der Besoldungsreform befaßt und
ils Gesamtvertrelung der im Beamtenbund des Saar⸗
gebietes organisierten 11500 Beamten einstimmig folgende
Entschließung angenommen:
Der am 27. Oktober 1927 im Johannishof zu Saar—
zrücken tagende Ausschuß des Beamtenbundes des Saar—
gebietes bedauert, daß die Reigerungskommission die den
Beamten der Gruppen 129 gewährten Vorschüsse zur Be—
schaffung von Wintervorräten nicht auf alle Gruppen aus—
zedehnt hat und bittet, die im Reich bewilligten laufenden
Vorschüsse auf die Besoldungsneuregelung als Besoldungs—
zestandteil auch im Saargebiet für alle Gruppen sofort
zur Auszahlung zu bringen.
Er stellt sich geschlossen hinter die Forderung der Arbeits—
gemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes auf
unveränderte Uebernahme der Reichsbesoldung und er—
wartet, daß die Regierungskommission die saarländische
Besoldungsreform so rechtzeitig in Angas nimmt, daß die
Beamtenschaft des Saargebietes möglichst gleichzeitig mit
ꝛen Reichsbeamten in den vollen Genuß der Besoldungs—
erhöhung ab 1. Oktober 1927 kommt
Der Ausschuß fordert, daß der Beamtenvertretung bei der
Durchführung der Besoldungsreform die Möglichkeit zu
laufender Mitarbeit gegeben wird. Es wird als selbstver—⸗
tändlich vorausgesetzt, daß bei dieser Gelegenheit der be—
rechtigten Forderung auf richtige Festsetzung des Umrech—
nungsfaktors Rechnung getragen wird.
Der Ausschuß erteilt der Bundesleitung für die Durch—
führung der Besoldungsreform Vollmacht zur Anwendung
aller ihr geeignet erscheinenden Maknahmen.

Landjäger⸗Verein des Saargebietes.
In der heute stattgefundenen Sitzung der Obmänner des
Landjägervereins wurde folgender Beschluß gefaßt:
„Der Beamtenbund möge sich dafür einsetzen, daß die
Beamten des Saargebietes bei der kommenden Be—
soldungsreform denen des Reiches gleichgestellt werden.“
Verband der Beamten der Verwaltung der indirekten
Steuern im Saargebiet.
Entschließung.
Die heute im Lokale Horch in Saarbrücken abgehaltene
Versammlung des Verbandes der Beamten der Verwaltung
der indirekten Steuern im Saargebiet erwartet einmütig
von der Regierungskommission des Saargebietes:
1. daß die Besoldungsreform des Deutschen Reiches in
gleicher Art und Zeit im Saargebiet durchgeführt wird,
daß die hiernach erforderlich werdenden Eingruppie—
rungen nach dem Muster des Deutschen Reiches er—
folgen und
daß die Vorschußzahlungen in der vom Deutschen Reiche
bereits festgesezten und angewiesenen Höhe auf die
kommende Gehaltsaufbesserumg gewährt werden.

Eingabe zur Neuregelung der Wartegelder, Ruhegehälter und
Hinterbliebenenbezüge in dem Entwurf eines Besoldungsgesetzes
Abschnitt V.
Die Neuregelung der Beamtenbezüge macht auch eine Aende—
rung der Bezüge der im einstweiligen oder dauernden Ruhestand
befindlichen Beamten und der Beamtenhinterbliebenen notwendig.
Der von der Reichsregierung vorgelegte Entwurf eines Besol—
dungsgesetzes regelt in Abschnitt V diese Frage in einer Weise,
die den einmütigen Forderungen der de en
deutschen Beamtenschaft en en er Gesamt⸗
oorstand des Deutschen Beamtenbundes hat in seiner Sitzung vom

12. Oktober dieses Jahres dazu die nachstehende Entschließung
einstimmig angenommen:
„Der Gesamtvorstand des Deutschen Beamtenbundes erhebt
Einspruch gegen die Benachteiligung der Warte- und Ruhe—
standsbeamten in dem Entwurf des Besoldungsgesetzes. Er ver—⸗
langt, daß die Warte- und Ruhestandsbeamten an Stelle der
Gewährung prozentualer Zuschläge Versorgungsbezüge unter Zu—
grundelegung der Einstufung nach der neuen Besoldungsordnung
erhalten. Die in dem Entwurf vorgesehene Regelung bedeutet
aicht nur eine starke finanzielle Benachteiligung für zahlreiche
Beteiligte, sondern bricht auch mit dem Grundsatz. die Warte-*



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