Hiervon beträgt die einmalige Nutzzuwendung ein Fünf- A. G. Rr. 7. 1. N Saardbrucken den 24. Januar 100
tel, also: An
a) für Unverheiratete 80. — RM. (statt dessen der Höchstbetrag
für Unverheiratete mit 60 RM.);
b) für Verheiratete ohne Kinder 82.40 RM. (statt dessen
den Höchstbetrag für Empfänger eines Frauenzuschlagẽ
mit 80 RM.);
für Verheiraltete mit 2 Kindern 898.60 RM. (dieser Be—⸗
irag wird gewährt, weil er den Höchstbetrag für Emp
fänger eines Frauenzuschlags und zweier Kinderzu⸗
schlaͤge von 90 RM. nicht überschreitet).
Beispiel 3
Der Mindestbetrag für einen Beamten, der keinen Frauen⸗
zuschlag, aber 3 Kinderzuschläge bezieht, ist
30 und (3)45) — 45 RM.
ODer Höchstbetrag für einen Beamten, der
zuschlag, aber 3 Kinderzuschläge bezieht, ist
60 und (3)5) — 75 RM.
Das Alter der Kinderist hierbei ohne Belang.
Berlin, den 17. Dezember 198.
Der Reichsminister der Finanzen:
J. A.: Dr. Lothholz.
A. G. 6. 1. N. Saarbrücken, den 24. Januar 1927.
An die Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat
Saarbrücken1,
Schloßplatz 15.
Betrifft Durchführung des Gruppenver—
gleichs für die Kommunalbeamten.
In der letzten Sitzung der Regierungskommission wurde
der zwischen der Deutschen Reichsregierung und der Saar—⸗
gebietsregierung bei den Verhandlungen in Baden-Baden
vereinbarte Besoldungsvergleich (Verteilung der 13 Reichs—
gruppen auf die 18 Saargebietsgruppen) endgültig ver⸗
abschiedet.
Nach der Verordnung der Regierungskommissionn vom
b. Dezember 1923 sind die Kommunalbeamten des Saar—
gebietes in gehaltlicher Beziehung den unmittelbaren
Staatsbeamten gleichzustellen. Die Beamtenstellen in den
Kommunalverwaltungen sind insbesondere den gleich zu
——« Stellen im unmittelbaren Staatsdienst anzu—⸗
passen.
Die beschlossene Durchführung des Gruppenvergleichs
nach dem Baden-Badener Abkommen für die unmittel⸗
baren Staatsbeamten bedingt auch eine ausgleichende Aen—
derung der Ausführungsbestimmungen vom 8. Dezember
1923 zu obengenannter Verordnung vom 6. Dezember 1823.
Wir bitten daher, die notwendigen Aenderungen jetzt
gleichfalls vorzunehmen und den Gemeinde-bzw. Kreis⸗
verbänden Anweisung zur Durchführung der Aenderungen
ab 1. April 1926 zugehen zu lassen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
Beamtenbund des Saargebietes
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes
Verband der Bureauangestellten und Beamten
Bund der techn. Angestellten und Beamten
Gewerkschaft Deutscher Eisenbaher, E. V
Berlin.
Betrifft: Betreuung der beurlaubten deut—
schen Beamtenim Saargebiet.
Nachdem die Regierungskommission des Saargebietes
beschlossen hat, die Beihilfe zur Erleichterung der Ab—
ragung der in dem laufenden Rechnungsjahr entstandenen,
in der Besoldungsordnung nicht berücksichtigten Reichs—
markausgaben auf alle in ihrem Dienst befindlichen Be—
amten auszudehnen, weil sie eine ungleichmäßige Behand—
lung ihrer Bediensteten vermeiden wollte, hätte aus der
vorstehenden Begründung der Maßnahme auch die richtige
Folgerung gezogen werden müssen, d. h. die Beihilfe hänte
allen Bediensteten gezahlt werden müssen, die in der zurück—
liegenden Zeit nach den Bestimmungen der Besoldungs⸗
ordnung bezahlt wurden.
Dies ist nicht geschehen. Die Regierungskommission hat
den in ihren Diensten stehenden deutschen Angestellten, die
auch nach den Bestimmungen der Besoldungsordnung be—
zahlt werden, erheblich niedrigere Beihilfesätze gewährt
Nachstehend sind sie aufgeführt:
Gruppe Verheiratete Ledige pro Kind
ISXI 22, 140- 40, ⸗
VIIXIII 200, 200, 40,
IXSAXII 490,- 250 40,-darüber
500, ⸗ 300 - 40,- Fr.
Die deutschen Angestellten sind dieserhalb sehr erregt, zu—
mal sie, die sie seit vielen Jahren volle Bemtendienste
leisten und im Reichsdienst längft ins Beamtenverhältnis
übernommen worden wären, schlechter behandelt wurden
als im Dienste der Regierungskommission stehende Aus—
sänder. Diesen sind die Beihilfesätze der Beamten gewährt
worden.
Da alle Bemühungen der Beamtenvertretung bei der Re—
zierungskommission bislang erfolglos waren, wenden wir
uns an die Reichsregierung mit der Bitte, aus Billigkeits—
gründen geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser
großen Härte zu treffen.
Wir glauben dies daher tun zu dürfen, weil die Reichs—
tegierung bis heute noch niemals bei einer außerordent⸗
lichen eenzune an die Beamten die Angestellten aus
geschlossen oder geringer bedacht hat.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
des Saargebietes.
Beamtenbund des Saargebietes
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes
Verband der Bureauangestellten und Beamten
des Saargebietes:
Bund der techn. Angestellten und Beamten
des Saargebietes:
Gewerkschaft Deutscher Eisenbaher, E. V.:
3]
— 8 —59 *
Batschari Ranius
—— die volaistumlichste Zigarette.
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