Hilfe. Tausende jubeln ihm zu, und Hoffen zieht ein ins
deutsche Beamtenhaus.
Die Kabinette des Reichs und der Länder beraten, be—⸗
schrießen. Sie fördern das Werk, verabschieden es.
Reichsrat und Staatsrat nehmen Stellung zur Vorlage,
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zu J und ohne Aufschub gleitet weiter das Reform⸗
werk.
Im Reichstag und Landtag gibt's erstes Ringen. Manch
treffendes Urteil fällt; es steigt vielfarbige Rede.
Und in den Ausschüssen füllt man die Ruhe der Ferien
mit Wägen und Verhandeln, mit Prüfen und Aendern. Es
geht aufs Ganze. Millionen beobachten, erwarten und
bangen. Versprechen heischen Erfüllung, und das Rad des
Geschehens rollt weiter.
Pause ist eben, letztes Feilen und Polieren. In Kürze
tritt abermals der Reichstag zusammen, der Landtag des⸗
gleichen. Dann soll beendet werden das Werk, das
sahrelang harrte des Werdens.
Wir fragen: Was ist denn dies Neue? Wie sieht sie
denn aus,
die Regierungsporlage?
Es ist nicht unsere Absicht, erschöpfend ein Bild zu
entwerfen von dem Reformwerk, das Dr. Köhler im Laufe
des Sommers in aller Stille vorbereitete. Das Wich⸗
bigste nur sei herausgestellt zu kurzer Schau.
Das Besoldungssystem war Gegenstand ernster Erörte—
rung. Die Beamtenvertretung wünschte die Beibehaltung
der dreizehn Gruppen unter Beseitigung ihrer Mängel.
Daneben aber wurden gewichtige Stimmen laut, die dem
Laufbahnsystem das Wort redeten. Sie wogen um—
so schwerer, als sie vornehmlich aus parlamentarischem
Laget kamen. Der Finanzminister hat beide Wünsche
berücksichtigt. Die dreisehn Gruppen beließ er als Rahmen.
In ihm hat er dem Laufbahngedanken Rechnung ge—
tragen. In Wahrheit haben die Verfechter des Laufbahn—
systems gesiegt. Das Gruppensystem ist Beiwerk geworden.
So ist also das neue Besoldungssystem weder das eine
allein, noch das andere. Es ist Mischung. Kombina-—
tion.
Die Besoldungsbestandteile haben gleichfalls gewechselt.
Bisher setzten sich die Bezüge der Beamten zusammen aus
Grundgehalt, Ortszuschlag, Frauengeld und Kinderzulage.
Im besetzten Gebiet und in einigen Städten des Reiches
kam hinzu noch ein örtlicher Sonderzuschlag. Die Köhler—
sche Vorlage sieht Frauengeld als besonderen Besol—
dungsbestandteil nicht mehr vor. Dem Wunsche der Be—
amtenschaft entsprechend, ist dafür das Grundgehalt
um die Frauengeldsätze er höht. Verschwunden ist ferner
der Orfkszuschlag, dessen Höhe bemessen war nach der
Gesamtteuerung eines Ortes. An seine Stelle tritt nun⸗
mehr ein Wohnungsgeldzuschuß, berechnet allein
nach der Miete. Geblieben ist die Kinderzulage,
doch nicht mehr gestaffelt nach Zahl und Alter; ein Ein⸗
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heitssatz ist gülktig für alle. Der örtliche Sonder—
zuschlag bleibt vorerst noch erhalten; doch soll er, wenn
auch schonend, abgebaut werden. So sieht also die Regie—
lungsvorlage als Besoldungsbestandteile vor: Grund-—
zehalt, Wohnungsgeldzuschuk und Kinder-—
zulage.
Vrozentuale Erhöhung soll nun auf diese Teile und ihre
disherigen Sätze kommen. In Magdeburg kündigte Dr.
Köhler Erhöhungen an von 17 bis 33 v. H. Sie beziehen
äch jedoch n uUr auf das Grundgehalt, nicht auf den
Wohnungsgeldzuschuß, n icht auf die Kinderzulage.
Stellenzulagen treten neu in Erscheinung. Sie werden
zgewährt, wo bisher besondere Beförderungsgruppen be—
tanden, und sind dort noch verschieden gestafselt. Dabei ist
den Ländern Freiheit gelassen zur Berücksichtigung beson—
derer Verhältnisse. So sind, um an einem Beispiel die
Dinge zu deuten, die Beamten der bisherigen Gruppen 7,
3 und Ynicht mehr geschieden in drei verschiedene Gruppen.
Sie werden vielmehr in der Vorlage zusammengefaßt in
»er einen Gruppe 40. Die Beamten der alten Gruppe 9
er sollen ihr wohlerworbenes Recht der seitherigen Be—
örderung und Heraushebung gewahrt finden in der Ge—
vährung von Stellenzulagen in Höhe von 700 Mark, die
n Preußen in einzelnen Verwaltungen, entsprechend den
ainders gelagerten Bedürfnissen, nach unten wie oben noch
veiter gegliedert sind.
Die Verzahnung, ein wesentliches Merkmal des alten
Systems und zugleich eine soziale Errungenschaft der Be—
imten, ist geldlich zwar noch vorhanden, als Beför—
derung fehlt sie. So reicht zwar, um wieder an einem
Beispiel zu deuten, das Endgehalt eines mittleren Beam—
en rein zahlenmäßig noch in die Anfangsbezüge der höhe—
ten Beamten hinein. Allein die bisherige Verzahnung der
ßruppe 9 in der Eingangsstelle der akademisch vorgebil—⸗
deten Beamten ist nicht mehr gewahrt. Mittlere Beamte,
die bislang in die Gruppe 10 befördert waren, bleiben
runmehr in der Gruppe 4, kommen im Höchstfall noch nach
Hruppe 83; die Akademikergruppe 2 jedoch bleibt ihnen ver—
chlossen. Das ist die Verzahnung, wie Dr. Köhler
ie auffaßt.
Die Diätare werden nach der Regierungsvorlage ge—
chädigt. Der Hundertsatz ihrer Bezüge von denen der
»lanmäßigen Beamten ist erniedrigt. Man will damit
zewußt „einen Anreiz schaffen“, nicht im Diätariat zu
zleiben, sondern die Erreichung einer planmäßigen Stelle
u erstreben.
Der unverheiratete Beamte, der mit dem neuen Grund—
gehalt auch das Frauengeld bezieht, soll für diesen „Mehr—
hezug“ im Wohnungsgeldzuschuß gekürzt werden. Die
Regierungsvorlage sieht die nächstniedere Orts-—
klasse vor, der Reichsrat hat diese Bestimmung noch wei—
er verschlechtert durch Festsetzung der Hälfte des
Wohnungsgeldzuschusses des verheirateten Be—
amten. Diese Stellungnahme des Reichsrats hat das
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