Warte- und Ruhegehälter gestaltete. Folgende Entschließung
zelangte zur Annahme:
„Die am 19 Ottober 1827 in den, Germania⸗Prachtsälen,
Berlin N. 4, Chausseestraße 110, abgehaltene und von mehr
als 3000 Warte- und Ruhestandsbeaniten und Sinterbliebenen
befuchte Vollversammlung spricht ihre Entrüstung über die Be—
foldungsvorlage aus, weil sie mit dem seit 1920 durchgeführten
Grundsatz bricht, die Warte- und Ruhestandsbeamten an den
eee der Bezüge der im Dienst befindlichen Beamten
teilnehmen zu lassen, troßdem die Varlamente diesen Grundsaß
stets hatten.
Sie stellt sich betr. der Eingruppierung und des Wohnungsgeldzuschusses
vollständig auf den Boden der Entschließung des
Gesamtvorstandes des Deutschen Beamtenbundes und verlangt
von diesem ganz energische Vertretung bei den zuständigen Re—
gierungsstellen.
Von den Parlamenten erwartet die Vollversammlung, daß
diese berechtigten Forderungen bei den Beratungen volle Be—
aun finden, damit endlich die seit Jahren bestehende
ungerechte Benachteiligung der Warte- und Ruhestandsbeamten
und Hinterbliebenen aus der Welt geschafft wird.“
Die Entschließung des Gesamtvorstandes des Deutschen Be—
amtenbundes besagt:
„Der Gesamtvorstand des Deutschen Beamtenbundes erhebt
Einspruch gegen die Benachteiligung der Warte- und Ruhe—
standsbeamten in dem Entwurf des Besoldungsgesetzes. Er ver—
langt. daß an Stelle der Gewährung prozentualer Zuschläge
zie Warte- und Ruhestandsbeamten Verforgung-bezüge unter
Zugrundelegung der Einstufung nach der neuen Besoldungs—
rdnung erhalten. Die in dem Entwurf vorgesehene Regelung
»edeutet nicht nur eine starke finanzielle Benachteiligung für
zahlreiche, sondern bricht auch mit dem seit 1920 durchgeführten
Hrundsatß, die Warte- und Ruhestandsbeamten an den Er—
öhungen der Bezüge der im Dienst befindlichen Beamten in
zleicher Weise teilnehmen zu lassen. Foraungne u eine
jerechte Regelung ist, daß die den Warte- und Ruhestands—
zeamten, die vor dem 1. April 1920 in den Warte- oder Ruhe⸗—
tand versetzt wurden, durch die einschränkenden Ausführungs⸗
»estimmungen zum Vensionsergänzungsgesetz zugefügten Be—
achteiligungen beseitigt werden Der Gesamtvorstand erwartet,
»aß die in dem Entwurf vorgesehene Benachteiligung der Warte—
ind Ruhestandsbeamten beseitigt wird.
Der Entwurf bringt weiter für die Beteiligten eine große
ind bittere Enttäuschung, weil er nicht der seit langem von
illen Beamtenverbänden einmütig vertretenen Forderung auf
Hewährung des Wohnungsgeldzuschusses für Warte- und Ruhe⸗
tandsbeamte in voller Höhe nach der Ortsklasse des jeweiligen
Wohnortes Rechnung trägt Es wird erwartet, daß endlich das
in der augenblicklichen Regelung für den großen Teil der in
Irten der Sonderklasse und der —— A wohnenden Warte⸗
uind Ruhestandsbeamten liegende Unrecht beseitigt wird. Für
die in Orten der übrigen Ortsklassen wohnenden Warte- und
Ruhestandsbeamten wäre bei einer etwa eintretenden Vermin⸗
derung des Betrages des Wohnungsgeldzuschusses durch beson⸗
dere 5 ein Ausaleich zu schaffen.“
7 —
Ap DENREICERBCTAG
Wenn in der Beamtenschaft immer lauter und eindringlicher
der Ruf nach einer Aenderung des Besoldungsgesetzes vom
20. April 1920 erhoben wurde, so lag die Ursache hierfür in
erster Linie in der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich
die Beamtenschaft seit Jahren befindet. Ganz besonders diese
verlangt dringend Abhilfe. Aber auch die nach Beendigung der
Inflationszeit immer deutlicher zutage getretenen Mängel des
Besoldungsgesetzes, die besonders durch die Art der Durchfüh—
rung mancher Gesetzesbestimmung zu Unznträglichkeiten geführt
haben, ließen den Ruf nach Aenderung des Besoldungsgesekes
laut werden.
Auf die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse der Be—
amtenschaft in ausführlichen Darlegungen einzugehen, können
wir uns versagen, da die Begründung zur Regierungsvorlage
sie ausdrücklich anerkennt. Auch die mehrfachen Erklärungen
der Reichstagsfraktionen noch kuürz vor der Sommerpause des
Parlaments haben sie ausdrücklich bestätigt. Außerdem haben
wir in der den Reichstags-Abgeordneten vor kurzem zugesandten
Broschüre „Die Verschuldung der Beamten“ einwandfreies
Material zusammengetragen, das mit erschreckender Deutlichkeit
auf die großen Gefahren einer Fortdauer der damit gekenn—
zeichneten Notlage hinweist.
die Besoldungsreform von 1920 geschaffene Verzahnung ist
von der Beamtenschaft als ein besonderer Fortschritt begrüßt
vorden, gerade sie ließ die Neuordnung als einen bedeutsamen
Fortschritt empfinden. Wenn im Laufe der Jahre bei einzelnen
VFerwältungen oder zwischen bestimmten Laufbahnen die Ver—
ahnung erheblich verkümmert worden ist, so hat die Beamten—
chaft dies lebhaft bedauert. Nichts ist mehr geeignet, die Zu—
ammenarbeit zu fördern, die kastenmäßige Abschließung
yorizontal übereinanderliegender Beamtenschichten zu über—
winden und an deren Stelle den Gemeinschaftsgedanken zu
etzen, als die Verzahnung, wie wir sie eingangs dieses Ab—
chnittes gekennzeichnet haben. Das, was in der Regierungs⸗
»egründung als ein, Mangel bezeichnet wird, nämlich das Zu—
ammentreffen älterer Beamten der einen Laufbahn mit den
üngeren Beamten der höheren Laufbahn in der gleichen Besol—
»ungsgruppe, wird von uns als ein wesentlicher Vorzug an—
zesehen, von dem wir uns im Lauf der Jahre ähnliche günstige
Pirkungen für das Zusammenleben innerhalb der Beamten—
chaft versprechen, wie sie für die Gesamtbevölkerung in dem
zemeinsamen Schulbuch der Kinder aller Stände in den ersten
dier Schuljahren in der Grundschule erhofft werden.
Diesen Zusammenhang wieder herzustellen, also die Be—
imten des unteren Dienstes mit denen des mittleren, diese mit
zenen des gehobenen mittleren, und letztere mit denen des
jöheren Dienstes zu verbinden, ist eine der wichtigsten Voraus—
etzungen für eine befriedigende Lösung. Sie muß in dem
Hruppenaufbau erfüllt werden, was nach unserer Auffassung
ruch innerhalb des von der Regierung vorgeschlagenen Auf—
baues durchführbar ist.
Eine andere, nicht minder bedeutsame Aenderung, die in
hren Folgewirkungen noch gar nicht zu übersehen ist, ist in der
Sinführung der n e re unwider⸗
ruflichenn Zulagen zu erblicken. Wenn sie auch für den
einzelnen Beamten. der einmal im Genusse dieser Zulagen ist,
teine materiellen Nachteile mehr mit sich bringt, so ist doch die
Auswirkuna auf die Gesamtheit der Beamten überaus un—
Die weitgehende Umgestaltung des Besoldungsaufbaues, die
in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, wird von uns nicht
für notwendig erachtet Auch die der Vorlage beigegebene Be—
gründung hat uns von der Notwendigkeit einer solchen Um—
gestaltung nicht überzeugen können, zumal die vorgesehene Um—
stellung zu Folgerungen führt, die von uns nicht als Fort'chritt
anerkannt werden können.
In erster Linie denken wir hierbei an die Verzahnung,
d. h. an das Zusammenfallen von Besörderungs- oder Spitzen—
stellen einer Laufbahn mit den Eingangsstellen der höheren
Laufbahn in der gleichen Besoldungsgruppe. Diese Ver—
zahnung ist in der Regierungsvorlage verschwunden; nur die
geldlüiche Verzahnung ist übrig geblieben. Gerade die durch
M
Ham liehten Becker's Bier
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