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Der Beamtenbund erscheint
wöchentlich einmal. und zwar Samstags
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Zeitschrift
des Beamtenbundes
des Saargebietes
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2. Jahrgang
Inhalt: Beginn der parlamentarischen Arbeit. — Die deutsche Beamtenschaft zur Besoldungsresjorm. — Die Eingabe des
deutschen Beamtenbundes an den Reichsstag. — Von der Bundesleitung. — Aus den Verbänden. — Unser Recht.
Saarbrücken, den 29. Oktober 1927
—— 44 J
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BEGINNDERPARLAMENIARISCHEN ARBEIT
Im Reiche und in Preußen ist die erste Lesung der Be—
soldungsgesetze beendet. Nach der Verabschiedung durch die
Kabinette waren die Entwürfe zuerst dem Reichsrat und
dem Preußischen Staatsrat zugeleitet worden. Nachdem
im zuständigen Ausschuß des Reichsrates die Besoldungs—
vorlage beraten war, fand am 13. Oktober eine Vollsitzung
des Reichsrates statt, in der die Vorlage verabschiedet
wurde. Der Berichterstatter, Ministerialdirektor Dr. Weyhe
pom preußischen Finanzministerium, gab folgenden Ueber—
blick über die Arbeit des Ausschusses:
Der Ausschuß hat das umfangreiche Werk in zwei Lesun—
gen durchberaten. Redner erörtert im einzelnen die Be—
stimmungen des Gesetzwerkes, die unseren Lesern ja be—
kannt sind.
Ueber den Umfang der einzelnen Gehaltserhöhungen hat
der Reichsfinanzminister bereits in seiner bekannten
Magdeburger Rede Mitteilungen gemacht. Der Bericht-—
erstätter nahm auf diese Mitteilungen Bezug und fügte
hinzu, die Ziffern für die Pensionäre seien in der Oeffent—
lichkeit vielfach nicht richtig verstanden worden. Es han—
dele sich nur um eine Verbesserung des Grundgehalts, die
tatsächliche Besserung des Gesamteinkommens liege natür—
lich tiefer, als die Prozentsätze erkennen ließen, denn es
aufen noch andere Bezüge neben dem Grundgehalt.
Die Ausschüsse des Reichsrats haben verschiedene Aende—
rungen an der Vorlage vorgenommen. Der Berichterstatter
hob die wichtigsten Punkte hervor: 8 10 der Vorlage wollte
den ledigen Beamten den Wohnungsgeldzuschuß der nächst-—
niedrigeren Tarifklasse geben Nach dem Willen der Reichs—
rats-Ausschüsse sollen die Ledigen die Hälfte des Woh—
rungsgeldzuschusses ihrer Klasse erhalten. Das bedeutet
eine Verminderung in stärkerem Maße als in der Regie—
rungsvorlage. Ferner wird vorgeschlagen, daß bei den
Hruppen 26 (akademische Beamte) und 40 (Obersekretäre)
die dort vorgesehenen Zulagen von 1200 und 700 Mark
ioch gestaffelt werden sollen, wie das eine Reihe von
Länderbesoldungsordnungen in Aussicht genommen haben,
uind zwar bei den Regierungsräten 1200 und 600 Mark.
bei den Obersekretären 700, 500 und 300 Mark Ferner
ellen diese Zulagen nur für besonders wichtige und ver—
antwortliche Stellen gewährt werden.
Der wichtigste Antrag der Ausschüsse ist der, einen neuen
ʒ 290 einzufügen: „Das Finanzausgleichsgesetz wird ge—
indert wie folgt: 8 22 Abs. 1, Satz 1, erhält folgende
Fassung: Von dem Aufkommen an Einkommensteuer- und
xörperschaftssteuer vom 1. Oktober 1927 ab erhalten die
Länder 80 v. H Zur Begründung führte der Bericht—
erstatter aus: Es wurde von fast sämtlichen Ländern dar—
ruf hingewiesen, daß sie nicht in der Lage seien, die
dosten für die neue Besoldungsordnung, die ja auch für
die Länderbeamten durchgeführt werden muß, aus eignen
Mitteln aufzubringen, daß insbesondere eine neue An—
pannung der Realsteuern unmöglich, auch wesentliche
Mehreinnahmen aus Einkommen- und Körperschaftssteuern
nicht zu erwarten seien, solange die Beschränkung der Ein—
nahme aus der Lohnsteuer in Kraft sei Darum bleibe nur
der Weg einer Aenderung des Finanzausgleichs.“
Ein Ein erständnis zwischen der Reichsregierung und
dem Reichsrat konnte nicht in allen Fragen erzielt werden
Die Wünsche des Reichsrates wurden insofern berücksichtigt.
Der heutigen Ausgabe unserer Zeitschrift ist ein
se aber die von den Beamten des Saaraebietes monatlich zu zahlenden Wohnungsmieten
eigefügt.
Wmin bitten unsere Mitglieder, den Fragebogen sorgfätstig auszufüllen und bis zum 10. November
entweder unmittelbar oder dusch die Vertrauensleute der Fachverbände an die Geschäftsstelle des Beamten⸗
bundes — Königin-Luisenstraße 89 — zurückzuschicken.
Die Vertrauensleute der Fachverbände bitten wir, dafür Sorge zu tragen, daß die Frageb gen
zutreffend ausgefüllt werden und rechtzeitig in unsern Besitz gelangen, damit sie g. F. als einwand—
freies Beweismaterial Verwendung finden können. Die Bundesleitung.
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