eiten schaffen in die die Beamienschaft in steigendem Maße ge—
raten ist.
Schon in der Vorkriegszeit reichten die Gehälter bei den Bo.
imten der untexen Gruppen nur kinapp für den Lebensunterhalt
fus, und auch die mittleren und höheren Beamten konnten, wenn
ie nicht Verinögen besaßen, nur bei sparsamer Wirtschaft aus—
sowmmen. Heute sind die Begüge in allen Gruppen so knapp
zeworden, daß sie nur bei allerbescheidenster eense ein
uskommen gestatten, aber ohne jede Möglichkeit, ausreichende
Rücklagen für außerordentliche und unvorhergefehene Bedürfnisse
zu machen, und unter weitgehendem Verzgicht auf die Befriedigung
lultureller Bedürfnisse. Werden besondere Ausgaben irgendwelcher
Art nötig, sei es bei der Geburt eines Kindes bei Krankheiten
oder Todesfall, sei es auch nur infolge dringender Erneuerungs—
zedürftigkeit von Gebrauchsgegenständen, die in den langen Kriegs—
und Nachkriegsjahren unbrauchbar geworden sind, so steht dem der
Beamte hilflos gegenüber und muß Gehaltsvorschüsse Notstandsbeihilfen
und Uüterstützungen in Anspruch nehmen, da er infolge
der Inflation nicht mehr auf Sparbeträge oder gar eigenes Ver—
mögen zurückgreifen kann. Aber trotz all dieser Notbehelfe, die
nur vorübergehend wirken können ist die Beamtenschaft in immer
iefere Verschuldung geraten Die Wahrnehmungen, die in dieser
dinsicht bei Beamtenbanken gemacht werden reden eine deutliche
Sprache über die in weiten Beamtenkreisen vorherrschende wirt—
chaftliche Bedrängnis.
Dieser Zustand birgt große Gefahren für den Staat in sich.
Die Deutsche Republik braucht Begainte, die sich in vorbildlicher
pflichttreue mit ihrer ganzen Kraft in den Dienst ihres Amtes
ellen und mit ihrer gangen Persönlichkeit für den Staat einsetzen.
Solche Beamte kann und wird der Staat aber nur haben, wenn er
hnen auch eine gewisse Sicherheit ihrer Lebensführung bietet,
die nicht nur in der Lebenslänglichkeit der Stellung und in der
Aussicht auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenbezüge, sondern in
erster Linie auf einer zureichenden Begahlung deruhen muß,
venn nicht der Beamtenberuf der Anziehungskraft entbehren soll,
die er früher hatte weil er dem Beamten selbst und seiner Familie
eine gesicherte soziale Stellung gab. Das Sinken der soßialen
Stellung der Beamtenschaft trifft nicht nur diese selbst sondern
zringt auch den Staat um den Nutzen, der für ihn gerade in der
allgemein anerkannten sozialen Stellung seiner Organe lag.
Das Auftreten der Beamten in allen ihren Schichten und die
zon ihnen ausgehende Gesinnung dem Staate gegenüber wirkt
aiberaus ftark auf die Bevoͤlkerung ein denn für sie ist der Be—
imte der Repräsentant des Staates. Von seinem Auftreten, von
einer Zufriedenheit oder Unzufriedenheit schließt die Bevölkerung
ruf diefen Staat und sein Wesen.
Die junge Republik wird sich die für ihre Festigung notwendige
Zufriedenheit weiter Vevölkerungskreise auch dadurch erringen
nnen, daß ihre Organe festes Vertrauen zu ihr haben und
emühl sind dieses Vertrauen an alle Staatsbürger weiterzugeben,
Fin slarkes Verirauensverhältnis zwischen dem Staate und seinen
Drganen wird aber auf die Dauer nur dann bestehen, wenn der
Sigat im Rahmen seiner finanziellen Kräfte für seine Organe
iu sorgen und sie so zu stellen sucht daß sie wenn auch auf be⸗
cheidener Grundlage, so doch einigermaßen zufrieden leben und
hre Kinder weiterbilden können. Würde es an dieser Fürsorge
ehlen, so würde die Entwicklung bald dazu führen. daß der Be—
amte im Staate lediglich einen näch lohnpolitischen Gesichtspunkten
ahlenden Arbeitgeber sieht und ihm in ähnlicher Weise gegenüber—
teht wie die grotze Menge der Arbeitnehmer den Unternehmern.
Aus dem Gesagten ergibt sich die Notwendigkeit für das Reich,
n Erfüllung seiner Pflicht und in Wahrung seiner eigenen Inter—
essen etwas Durchgreifendes für die unzulänglich bezahlte Be—
amtenschaft zu tun sofern und insoweit die allgemeine Finang-—
age derartige Maßnahmen ermöglicht, Diese letztere Einschrän—
ung muß gemacht werden; denn absoluter Leitsatz muß sein und
»leiben: Die Finanzen des Reichs müssen unter allen Umständen
näOrdnung bleiben. Aus diesem Grunde kdonnte die Aenderung
»er Beamtenbezüge nicht eher vorgeschlagen werden, als die all—
gemeine Wirtschaftslage in ihrer Auswirkung auf den Reichsetat
ies gestattete. Die derzeitige finanzielle Belastung durch die
Bbegzüge der Beamten und Soldalen, der Wartegeld- und Ruhe—
Das Glũclasgetfuhl erhöht und mehrt
din Anilitz, sechön durch Steclenpferd.
Fteckenpferd-VFeife
die besto Leenmilch-Seife. — Ueberall zu haben.
ehaltsempfänger und der Hinterbhliebenen sowie der Vertragt—
ingestellten bekrägt für die Reichshoheitsverwaltung (ohne Reichsosf
und Reichsbaͤhn) rund 1 Milliarde Reichsmark jährlich und
end unter Hinzurechnung der Ausgaben für Kriegsbeschädigte und
driegerhinterbebene deren Bezüge im Anschluß an die der, Be—
mten geregelt werden, rund 21 Milliarden Reichsmark, mithin
wa ein Viertel des gefamten Reichshaushalts. Es ist daher ohne
zeiteres klar, daß den Erwägungen finangieller Art bei der Be—
ressung der Beamtenbezüge entscheidende Bedeutung zukommen
nuß um so mehr, als eine Besoldungsneuregelung auch die Be—
mien der Deutschen Reichspost umfaßt und unmittelbare Rück—
irkungen auf die Beamten der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft
»wie der Länder und Gemeinden haben wird. Diese finangiellen
zrwägungen dürfen aber nicht daran hindern dann etwas Aus—
eichendes zu tun und den Beamten wieder das zu geben, was
hre Arbeit für die Allgemeinheit wert ist, wenn, wie jetzt zu
offen steht und nachdruͤcklichst zu erstreben ist, die mit solchen
NRaßnahmen verbundenen Mehrausgaben ohne neue steuerliche
hzelastungen aufgebracht werden können.
Bei der Bemessung der Beamtenbesoldung sich in exster Linie
on lohnwirtschaftlichen Gesichtspunkten leilen zu lassen, wird
richt angehen; denn die Bestellung von Organen für die Bildung
ind Ausführung des Staatswillens ist etwas grundlegend anderes
ils die Inanspruchnahme des Arbeitsmarktes durch den Unter—
iehmer. Ein Vergleich übrigens der Gestaltung der Beamtenesoldung
mit der der Arbeilerlöhne würde, hingesehen auf die
nden letzten Jahren erfolgten Erhöhungen der Arbeiterlöhne,
ine Erhöhung der Beamtenbezüge durchaus vechtfertigen,
Allen die sen Erwägungen folgend, hat sich die Reichsregteruug,
ie bei Uebernahme der Amtsgeschäfte nicht bloß eine Erledigung
er Besoldungsfrage programmatisch in Aussicht gestellt, sondern
ctsächlich die Vorarbeiten sofort in Angriff genommen hat, zur
zinbringung einer Gesetzesvorlage entschlossen, die eine Erhöhung
»er Beamtengehälter — und zwar mit Wirkung vom 1. Oktober
927 ab — vorsieht.
LUI.
Die Notwendigkeit einer Aenderung des Besoldungsrechts ergibt
ich aber auch aus organischen Gründen.
Die Besoldungsordnung vom Jahre 1020 sah eine kleine Zahl
on Besoldungsgruppen vor in die die vorhandenen Beamten ein—
ereiht werden mußlen. Man wollte damit nicht nur einer von
en Beamtenverbänden einmütig erhobenen Forderung nachkom—
nen, sondern glaubte auch auf diese Weise am besten den Schwie—
igkeiten begegnen zu können, die sich aus der Notwendigkeit er—
oben, die vielen damals in den Reichsdienst übertretenden Be—
imten aus den Zoll⸗, Steuer, Eisenbahn, und Postverwaltungen
er Länder mit den alten Reichsbeamten zusammen in einer ge—
nemsamen Reichsbesoldungsordnung unterzubringen. Nurx eine
nvöglichst weitgehende Vereinfachung der zu schaffenden Besoldungs—
rdnung und vor allem eine starkte Beschränkung der Gruppengahl
chien die Möglichkeit zu bieten, die für eine einheitliche Reichserwraltung
unerträgliche Buntheit der vorgefundenen Verbältnisse
ründlich zu beseitigen.
Man verfuhr deshalb nicht in der Weise daß man vassende Ge—
altssätze für jede einzelne Beamtengattung zu finden fuchte und
iur infoweit zusammenfassende Gruppen bildete, als die gleichen
zerhälinisse vorlagen, sondern man schuf zunächst ein Schema von
reizehn Besoldungsgruppen — abgesehen von den sogenannten
zinzgelgehältern — und fügte dann in dieses Schema alle vorhan—
enen Beamten ein, Mit anderen Worten: Es wurde nicht das
zchema den vorhandenen Beamten, sondern es wurden die vor—
andenen Beamten dem geschaffenen Schema angepaßt.
Dieses System zeigte in den siebeneinhalb Jahren seiner Gel—
ungsdauer in vielen Beziehungen erhebliche Mängel. Es hatte
ur Folge, daß in derselben Gruppe ganz verschieden geartete
reamte zusammentrafen. Beamte, die jung in die Verwaltung
ommen und dort erst ausgebildet werden standen neben Beamten
ie ihre Ausbildung außerhalb des Reichsdienstes erhalten und
aher erst in höherem Alier eintreten; daraus ergaben sich gänglich
erschiedene Dienstaltersverhältnisse die zu Unzufriedenheit und
u Ausgleichsforderungen insbesondere der handwerksmäßig vor⸗
gebildeten Beamten führten. Dieselben Gruppen enthielten junge
os ex —RVVVVV
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