Full text : 2.1927 (0002)

Ly

ben wurde. Dann eine weitere Frage! Hat irgend jemand
im Sagargebiet Schaden dadurch erlitten? Der weitaus
größte Teil des Geldes waren Reichsgelder. Daß die Saar—⸗
regierung aus leichtverständlichen Gründen auch ihre Beam—
ten in die Aktion einbezog, ist eine andere Frage, auf die ich
noch zurückkomme; im Grunde genommen, dreht sich die
Frage ja in erster Linie um die Reichsmaßnahme. Vorteile
haben aber von der Betreuungsaktion eine Menge Leute
gehabt. Die Beamten, die das Geld vor Weihnachten er—
hielten, hahen es ja nicht daheim hingelegt. Ich bin fest
überzeugt, die Geschäftswelt konnte kurz vor den Festtagen
eine angenehme Steigerung des Weihnachtsgeschäftes fest—
stellen. Sie wird gewiß nicht zu dem Teil der Bevölkerung
gehören, der sich in Erregung befindet. Vorteile hatten alle
die Beamten, Angestellten und Arbeiter, die infolge der
Reichsaktion in den Kreis der Betreuten einbezogen wurden.
Vorteile wollen noch alle die daraus ziehen, die sich heute bei
der Vertretung ihrer Forderungen darauf berufen. Selbst—
verständlich haben alle das Recht, das zu fordern, was sie
glauben, vertreten zu können. Und wenn das Reich die
Wünsche als berechtigt anerkennt, soll es uns recht sein.
Wir wissen, daß es Kreise gibt, denen es gerade so und nock
schlechter als den Beamten geht; warum sollten wir nich!
denen allen eine Besserung ihrer Lage gönnen? Wir wenden
uns aber dagegen, daß man das, was das Reich für nuus ge
ijan hat, als ein Unrecht hinstellt.
Erregung und Erbitterung kann über eine Staatsmaß—
nahme auch in den Kreisen herrschen, die bei der Beurteilung
der Sachlage von falschen Voraussetzungen ausgehen. Ge—
rade die sachliche Beurteilung vermißt man in der ganzen
Angelegenheit am allermeisten. Dem einfachen Manne kann
man nicht übelnehmen, wenn er die Grundlagen übersieht
und nur die Tatsache beurteilt; von den Führern aber muß
——
beurteilen. Wenn es von der Seite nicht geschieht, dann
muß man annehmen, daß man Beamtenfragen eben nicht
als Beamtenfragen behandeln will, sondern als Arbeitneh—
merfragen schlechthin. Gerade aber diese Versuche, Beam
tenfragen und Arbeiterfragen zu vermengen, wird die Be—
amtenschaft, von welcher Seite sie auch kommen mögen, mit
allen Mitteln und mit aller Schärfe, zurückweisen. Unsereé
Pflichten und Rechte sind verfassungsmäßig festgelegt. Wir
erfüllen unsere Pflicht, verlangen dafür aber auch, daß mar
unsere Rechte anerkennt.
Nach diesen allgemeinen Darlegungen wenden wir uns
aun der angeführten Zentrumsentschüeßung besonders zu.
Allgemein möchte ich da feststellen, daß es in weiten Be—
amtenkreifen als überans befremdend empfunden wird, daß
eine politische Partei über eine Fürsorgemaßnahme der
Reichsregierung eine Entschließung in der Form abfaßt
und sie der Oeffentlichkeit übergibt. Ja, es muß sogar zum
Ausdruck gehracht werden, daß diese Entschließung irrefüh—
rend in der Oeffentlichkeit wirken muß. Wenn eine politische
Partei drei zuständigen Regierungen mitteilt, daß eine Maß;
nahme, Erregung und Erbitterung hergerufen habe und
Folgerungen daraus zieht, dann liegt darin eine Verurtei
lung der Regierungsmaßnahme. In der Oeffenktlichkeit muß
die Meinung entstehen, es handele sich um etwas Unrechtes.
Die Zentrumspartei müßte sich der Folgen dieses Schrittes
bewußt sein und müßte, wissen, daß ein Unerwähntlassen
der Rechtsansprüche der Beamten auf die Betreuungsaktion
ein nallständig falsches Bild erzeuge und die Beauten in
der Deffeutlichkeit in ein vollstaͤndig falsches Licht bringen
anrde. Wenn die Zentrumspartei das unterlassen hat, so
muß sie ihre Gründe dafür haben; wir als Beomten müssen
aber unsere ernste' Verwunderung über einen solchen otfi—

BRAA.

Elbe

4

ziellen Schritt einer führenden politischen Partei im Saar—
gebiet zum Ausdruck bringen.
Zudem müssen wir noch darauf hinweisen, daß es doch
reichlich an Uebertreihung grenzt von „arößter Erregung
und Erbitterung der Bevölkerung des Saargebietes“ zu
reden. Ich habe weiter oben schon nachgewiesen, daß weite
Kreise direkten ader indirekten Nutzen aus der Betreuungs—
uktion zogen und darum nicht zu dem „größten Teil“ zu
rechnen sind. Erregung und Erbitterung mag in den Krei—
en herrschen, denen es bisher nicht gelungen ist, unter Be—
rufung auf die Betreuung der Beamten ihre Forderunz
zurchzusetzen. Das mag an sich bitter und hart sein, berech—
tigt aber noch lange nicht, nun eine Maßnahme nur von
diesem einseitigen Gesichtspunkt aus zu beurteilen. Auch
„die Forderung zu der ganzen Frage erneut Stellung zu
nehmen und eine Lösung zu finden, welche die notwendige
Beruhigung der Bevölkerung wieder herbeiführt“ zeigt, daß
das Zentrum Beamtenrecht mit allgemeinen Forderungen
derquickt und auch nicht einmal grundsätzlich den Rechts—
tandpunkt der Beamten anerkennt. Ganz unperstündlich
leibt aber die letzte Forderung der Entschließung. Sie be—
»eutet in die Praxis umgesetzt, daß diejenigen Kommunal—
zeamten, die hisher von ihren Gemeinden noch nicht in die
Zzetreuung einbezogen worden sind, leer ausgehen werden.
Wir exlauben uns die Frage: Was hat das Zentrum denn
ꝛrreicht? Eine verhältnismäßig kleine Gruppe wird aus—
gesondert und anders behandelt, als die übrigen Beamten.
Ob damit wohl die Erregung und Verbitterung verschwin—
»en? Mir möchte es scheinen, daß eher das Gegenteil erreicht
vird und da noch mit einem nicht abzustreitenden Recht.
die Zentrumspartei aber möge sagen, wie sie diese Auf—
'orderung hbeamtenrechtlich vertrefen will! Durch das
Zperrgesetz sind die Gemeinden gehalten, ihre Beamten nach
»en Staatsgrundsätzen zu besolden. In wiederholten
Fällen mußten Rückgruppierungen auf den Einspruch der
Regierung vorgenommen werden. Man kann die Berechti—
zung des Sperrgedankens nicht ganz abstreiten. Seine
Wirksamkeit hat aher auch eine notwendige Ergänzung in

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