—34 —d—A Le⸗ 5
—9— * 986 T⏑ VV
—22 — —D2 3 J *. 1 I 8 M
Zeitschrift
des Beamtenbundes
des Saargebietes
Bei Bestellung durch die Post Be—
zugspreis monatlich 3.— Franken
Anzeigenprels: Die fuufgespaltene
Millimeterzeille 0550 Frs.
Verankwortlich: Für den redaktionellen Teil Wilh. Meister, Saarbrücken 3, Bruchwiesenstraße 25, Fernsprecher 3055
für den Reklame- und Anzeigenteil Ernst Pallmann, Saarbrüchen 8, Dudweilerstratze 77, Fernsprechet 4334
Posticheckkonto: 1850 Saarbrücken und 77 557 Köln
Geschäftsstelle des Beamtenbundes des Saargebietes: Saarbrücken 8 Königin-Luisenstrafze 39, Fernsprecher 32055 und 4334
Posticheckkonto: 1700 Saarbrücken
Druck und Verlag: Saarbrücker Drucherei und Verlag A G. Saarbrücken 3. Fernsprecher 3130 bis 3134 und 460 bis 462.
———— — —
2. Jahrgang Saarbrücken, den 15. Oktober 1927 Nummer 42
Inhalt: Einige Fragen aus dem NReichsbesoldungsgesetz. — Besoldungsordnung. — Neuregelung der Wartegelder, Ruhe⸗
gehälter und Hinterbliebenenbeäüge. — Von der Bundesleitung. — Aus den Verbänden — Beamten Rundschau.
EINIGE FRAGCEN AUS DEM REICHSBESOLDUNGSGESEIT
Da der, Entwurf zum Reichsbesoldungsgesetz das bis- Besoldungsgesetzes auch für das Wohnungsgeld vor. Nach
Jerige System mehr oder weniger verläßt, müssen durch das der früheren Ordnung wurde den Beamten der Ortszu—
Hesetz einige Fragen grundlegend neu geregelt werden. chlag gewährt, der nach Ortsklassen abgestuft war und
Das bisherige Vesoldungsgeseß ließ die Beamten mehrere nicht nur den ungleichen Wohnungspreis ausgleichen, son—
Hruppen nacheinander durchlaufen und regelte das Dienst- dern auch als Ausgleich für den Unterschied in der gesam—⸗
alter der Beamten in der Weise, daß beim Uebergang in en Lebenshaltung dienen sollte. Demgemäß erhielten bis—
eine neue Gruppe das Besoldungsdienstalter um 4 Jahre jer auch Beamte mit einer Dienstwohnung den über den
derkürzt wurde. Die neue Ordnung faßt nun Beamten Hietwert ihrer Wohnung hinausgehenden Teil des Orts
der verschiedenen Gruppen zusammen in eine Gruppe und uschlages ausgezahlt. Der neue Entwurf kehrt zum frühe—
macht damit Sonderbestimmungen zur Festsetzung des Be- en Wohnungsgeldzuschuß zurück und will mit diesem Be—
oldungsdienstalters, sogenannte Ueberleitungsbestimmun- rag nur eine Entschädigung für die nichtgewährte Woh—
zen, notwendig. Den Aufbau der Ueberleitungsvorschrif- rung bieten. Es ist folgerichtig von dem Gesetzgeber, wenn
ten möchte ich an der Obersekretärgruppe — bisherige r darum vorsieht, daß der Beamte mit Dienstwohnung
Bruppen 7, 8,9 — neue Gruppe 46 — zeigen. Das Dienst- einen Anspruch auf Wohnungsgeldzuschuß hat. Da aber
alter der Beamten der Gruppe 8 ist beim Aufstieg um vier die Dienstwohnungen sehr oft in einem Zustande sind, die
Fahre, das der Beamten der Gruppe 9 um 8 Jahre ver- licht einer Wohnung entsprechen, wie sie sich der Beamte
Arzt worden. Würde man nun bei der Zusammenfassung muf Grund des ihm zustehenden Wohnungsgeldzuschusses
der Beamten der drei Gruppen in die neue Gruppe 4b das nieten könnte, ist vorgesehen, daß der Minderwett solcher
Besoldungsdienstaltet so belassen, wie es jetzt ist, so würde dienstwohnungen festgestellt und der entsprechende prozen—
der Beamte der Gruppe 7 sein ganzes Dienstalter behalten uale Teil vom Wohnungsgeldzuschuß dem Beamten aus
und der gleichalterige aufgerückte Beamte würde 4 bezw. zezahlt wird. Von dem Grundsatz der reinen Wohnungs-—
3Jahre hinter ihm stehen. Um das auszugleichen, bestimmt Jewährung ausgehend, kommt der Entwurf auch zu der
das neue Gesetz, daß den aufgerückten Beamten aus den Bestimmung der Kürzung des Wohnungsgeldes für Un—
Gruppen 8 und 9 bei der Ueberführung in die neue Ord- derheiratete. Künftig wird der ledige Beamte den Woh—
nung 4 bezw. 8 Jahre Besoldungsdienstalter zugerechnet tungsgeldzuschuß der nächsttieferen Tarifklasse erhalten.
werden. Bei Beamten mit Wund mehr Dienstjahren Sehr unbefriedigt ist die Festsezung der Bezüge für
würde die Zusammenfassung in einer Gruppe aber ergeben, zußerplanmäßige Beamten. Die Regierung ist dabei von
daß sie, ganz gleich, ob sie aus den Gruppen T, 8 oder 9 dein Gedanken ausgegangen, daß es sich nach Rückehr zu
kommen, gleichgestellt sein würden, die bisher Beförderten jrormalen Verhältnissen bei außerplanmäßigen Beamten
also jedes Vorteils verlustig gingen. Um hier einen Aus- pieder um verhältnismäßig junge Menschen handelt, und
gleich zu schaffen, bestimmt das Gesetz, daß den Beamten haß der Uebergang zur plaͤnmäßigen Anstellung eine we—
aus der Gruppe 7 im günstigsten Falle nur 14 Dienstjahre entliche Besserftellung bringen soͤ. Man will damit er—
angerechnet werden. Ganz gleichartige Uebergangsbestime eichen, daß jeder Anwärter eine planmäßige Stelle an—
mungen finden wir bei allen anderen Gruppen, die Beamte zimmt, auch wenn sie vielleicht durch ihte Lone seinen
verschiedener Gruppen zusammenfassen, und man kann Münschen nicht entspricht.
wohl sagen, daßz durch diese Bestimmungen alle berechtiaten Die Beratungen über die Erhöhung der Wartegelder,
Ansprüche befriedigt werden. Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge sind nun auch
Eine voöllständige Neuregelung sieht der Entwurf des zum Abschluß gekommen. Eiehe Text des Entwurfes in
⏑ —
Fj hß denkt an die Versammlung am 5. Oktober 1927,
— s der, nachmittags 5 Uhr im kath. Vereinshaus Malstatt.
Siehe Auaeige.)
—12