Zeitschrift
des Beamtenbundes
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2. Jahrgang Saarbrücken, den 8. Oktober 1927 Nummer 41
Inhalt: Der Stand der Dinge. — Entwurf eines Besoldungsgesetzes für Reichsbeamte. — Von der Bundesleitung. — Aus
den Verbänden. — Beamten-Rundschau.
DERP STAND DERBR DINGE
Endlich ist der Entwurf des Reichsbesoldungsgejetzes
oeröffentlicht. Der Reichsfinanzminister Dr. Köhler hat
ihn am 23. September dem Reichsrat zugeleitet. Auch
der preußische Entwurf ist fertiggestellt und veröffentlicht.
RNun erst, wenn von den einzelneen Verwaltungen die
GBruppenaufstellungen bekannt gegeben werden, kann an
eine endgültige Beurteilung des Entwurfes herange—
zgangen werden. Ohne dieser späteren Beurteilung vor—
zreifen zu wollen, kann man doch eine gewisse Enttäu—
schung nicht verbergen, die hervorgerufen wird durch die
Verteilung und Einteilung der gesamten Beamienschaft.
Für heute mag die Feststellung genügen, daß eine starke
deraushebung der höheren Beamten gegenüber der mitt⸗
leren und unteren Beamtenschaft unverkennbar ist. Man
isst wegen dieser Tatsache enttäuscht, weil Dr. Köhler sei—
ner Zeit betonte, daß der Aufbau der Besoldungsord⸗
nung von sozialem Geiste getragen sein sollte. Wenn bei
der Betonung dieser Auffassung ein Ergebnis heraus—
fsommt, das die Beamtenschaft in ihrer überwältigenden
Mehrheit als unsozial bezeichnen wird, dann kann man
sich so etwa vorstellen, wie die Wünsche der höheren Be
amtenschaft ausgesehen haben mögen. Wir werden spö
ter noch auf diese Frage zurückkommen.
Auch noch in einem weiteren Punkte deckt sich das Er
gebnis nicht mit der Ankündigung des Ministers. Der
Minister sagte, das Gruppensystem würde beibehalten
werden. Man kann wohl auch von einem Gruppensystem
der neuen Ordnung reden, aber das hat mit dem der
alten fast nichts zu tun. Wir haben es mit einer voll—
ittändigen Neuordnung zu tun, die wohl alle gleichstehen—
den Beamten aller Verwaltungen umfaßt, aber auch eine
abgeschlossene Laufbahn umschließt. Das ist am klarsten
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zu erkennen an der Gruppe der Obersekretäre oder der
der Regierungsräte. Die bisherigen Gruppen 7, 8 und
9 sind zu einer neuen Gruppe zusammengefaßt, wobei
allerdings Gruppe 9 durch eine unwiderrufliche pen—
sionsfähige Stellenzulage herausgehoben wird. Gainj
ihnlich werden die bisherigen Gruppen 10—512 zusam—
nengezogen zu einer Gruppe und die Oberregierungsräte
zurch eine Stellenzulage entschädigt. Aus diesem grund
ätzlich neuen Aufbau ergeben sich für die Saarbeamten
chaft Folgerungen. Es erscheint ausgeschlossen, zwi—
chen der neuen deutschen Besoldungsordnung und der
etzigen saarländischen Besoldungsordnung einen Aus—
gleich zu schaffen, wie es z. B. durch das Baden-Badener
Abkommen zwischen den 183 Reichsgruppen und den 19
Zaargruppen geschehen ist. Wir wissen, wie schwer das
zamals schon war aber; es ging, weil beide Ordnungen
tach gleichen Grundsätzen aufgebaut waren. Man kann
iber nicht etwas grunzsätzlich Verschiedenes vergleichen
daraus ergibt sich für die Saarbeamtenschaft die Forde—
ung: Wir wünschen die unveränderte Einführung der
Reichsbesoldungsordnung. Die Arbeitsgemeinschaft der
Bamtenverbände vertritt den Standpunkt, daß die Besol
zungsordnung, so wie sie ist, übernommen werden muß
Zleichstellung mit den Reichsbeamten ist unser unverrüch
zarer Rechtsboden, an dem wir unter allen Umsftänden
esthalten müssen und festhalten werden. Wir sind aber
der Ueberzeugung, daß eine befriedigende Erfüllung die—
ser Forderung sich bei Beibehaltung der derzeitigen saar
ändischen Besoldungsordnung nicht durchführen läßt und
ordern darum unveränderte Einführuna der Reichshe
oldunasordnung.
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