Full text : 2.1927 (0002)

438 J — 4 9
Beilage zu der Zeitschrift des BVeamtenbundes des Saargebietes: „Der Beamtenbund“
Schriftleiter: Wilhelm Meifter, Saarbrücken

Nummer 14

Oktober 1927

2. Jahrgang

Der Schluß des Polizeibeamtengesehes folgt in der
aächften Rechtsbeilage.

Vorschußzzahlungen für die Angestellten bei der
Reichsverwaltung.
Volljährigen Angestellten, die ihre Vergütung nach dem R.A. T
rhalten, sind bis zur Aenderung des R.A.T. gemäß 8S 24 Abs.
R.A.T. folgende halbmonatliche Vorschüsse zu zahlen
Besoldungsgruppe Verheiratete Ledige
III bis . .10 RM. 10 RM
VI bis VIII. ... 15, 12,30,
1X bis XIL.. 20 —
XII und höher 30 F
Verheiratete Angestellte der Vergütungsgruppen III bis V
deren Vergütung nach einem höheren als dem fünften Grund
vergütungssatz ihrer Vergütungsgruppe sich bemißt,. erhalter
halbmonatliche Vorschüsse von 12,50 RM
Zu den Vorschüssen tritt kein örtlicher Sonderzuschlag.
Die Vorschüsse sind mit den für Oktober 1927 usw. fälligen
aufenden Bezügen auszuzahlen und unterliegen wie die übrigen
aufenden Bezüge dem Steuerabzug.
Berlin, den 22. September 1927.
Der Reichsssminister der Finanzen.
Dr. öhßler

Vorschußzahlung auf die Besoldungsregelung.
DHDie Beamten, Soldaten, Wartegeld- und Ruhegehalts—
mpfänger und die Hinterbliebenen von Beamten und Soldaten
erhalten mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 bis zur Verabschie—
ung des neuen Besoldungsgesetzes die folgenden monatlichen
VBorschüsse:

J. Beamte
Besoldungsgruppe Verheiratete Ledige
bis v..... . . 25 RM. 20RM.
VI bis VIII.... . 30, 5
IX bis XI. ... oᷣd
XII und höher. 706
Außerplanmäßige Beamte aller
Gruppen (Diätaree20, 205,
I. Wartegeld⸗ und Ruhegehaltsempfänger und Empfüänger von
Hinterbliebenenbezügen
10 v. H. des Monatsbetrages der Wartegelder, Ruhegehälter
asw. unter Ausschluß der Frauen-, Kinder- und sonstigen Zu—
chläge, jedoch nicht mehr als 70 RM.
III. Soldaten der Wehrmacht und Polizeibeamte (Vollzugs⸗
beamte) beim Reichswasserschutz
Besoldungsgruppe Verheiratete Ledige
und J..... 5RM.
III bis VIII.. .. 15
IXX. 230
Fucifür Hauptleute, Kapitän—
eutnante, Stabsärzte und
Ztabveterinäre mit mehr
als zwei Dienstjahren .. 50 —
FJ. ..... . 500, 35 RM.
XII und höher..... . 70, 608,
Beamte im Vorbereitungsdienst erhalten keine Vorschüsse.
Verwitwete und geschiedene Beamte (Soldaten) erhalten die
ür Verheiratete vorgesehenen Sätze.
Die Vorschüsse sind mit den für Oktober 1927 fälligen Dienst—
bezügen, Wartegeldern usw. auszuzahlen und unterliegen wie die
ührigen Dienstbezüge dem Steuerabzug.
Zu den Vorschüssen tritt kein örtlicher Sonderzuschlag.
Berlin, den 22. September 1927.
Der Reichsminister der Finanzen.
Dr. Kößler.

Vorschußzahlungen für Krankenschwesftern.
Den unter den Tarifvertrag vom 27. Juli 1925 (RBB. 1825
S. 185) fallenden Krankenschwestern in den Krankenanstalten
des Reichs ist bis zum Neuabschluß des Tarifvertrags neben
den bisherigen Bezügen ein monatlicher Norschuß von 20 RM
zu zahlen.
Im übrigen findet die laufende Nummer 1517 entsprechend
Anwendung.
Berlin den 22. September 1927.
Der Reichsminister der Finanzen.
Dr. Köhle7

Vorschußzahlung für nicht vollbeschäftigte Angestellte
bei der Reichsperwaltung.
Auf nicht vollbeschäftigte Angestellte bei der Reichsverwaltun
ftindet der Erlaß unter Ufdr. Nr. 1517 und 1518 mit der Maß
zabe Anwendung, daß der Vorschuß im Verhältnis der Wochen
dienstzeit des nicht vollbeschäftigten Angestellten zu der der voll
zeschäftigten Angestellten niedriger zu bemessen ist
Berlin den 23. September 1927.
Der Reichsminister der Finanzen.
In Vertretung des Staatssekretärs:
Dr. Lothholz.

530—0
335 A— ——
            
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