Full text : 2.1927 (0002)

oen Kommunen den Weg zur Gewährung von Zuschiüfsen an
eistungsfähige und auf den besten Erfahrungen aufgebaute,
iber von der Beamtenschaft selbstgeschaffene und geleitete
dramkenfürsorgeeinrichtungen zu bahnen. Das erste und zu—
nrächst zu erreichende Ziel ist daher die Vereinheitlichung der
Beamtenkrankenfürsorge durch möglichst engen Zusammen—
chluß der bestehenden Kassen und Rormierung ihrer Tarife.
Dadurch würde allmählich in allen Gegenden des Reiches
ine gleichmäßige Versorgung der Beamten im Krankheits—
ällen herbeigeführt werden können. Die große Stabilität
unserer Kasse gegenüber den ringsum im privaten Kranken—
bersicherungswesen auftretenden Stürme steigerte das ihr
allenthalben entgegengebrachte Vertrauen in erfreulichem
Maße. Dies zeigt sich besonders auch in der Vermehrung der
Zahl derjenigen Kommunalverwaltungen, die für ihre Be—
amten Beitragsteile zur Versicherung übernommen haben.
Herr Direktor Will geht dann noch näher auf den weiteren
Ausbau der Kasse ein und kam zum Schlusse auf die Selbst—
hilfekassen im Reich zu sprechen. Aus der Not der Zeit
heraus haben im Reich die Behörden (Hessen, Bayern,
Reichsbahn, Stadt Berlin u. a. m.) versucht, Notstandshilfen
zu schaffen, aus denen die Behördenkrankenkassen entstanden.
die Errichtung dieser behördlichen Kassen suchte unsere Kasse
nit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhüten.
Wir haben gewarnt, daß die neuen Einrichtungen ihr Ver—
prechen nicht einhalten könnten da ihre Satzungen und
Tarife ohne genügende Erfahrungen aufgebaut wurden.
Insere Vermutungen wurden auch bald bestätigt. Die Reichs—
hahnkasse mußte als erste nach kaum einhalbjähriger Tätig—
keit schon eindringliche Warnungsappelle an ihre Mitglieder
richten, da sie über Gebühr in Anspruch genommen wurde
ind ihre Ausgaben infolgedessen durch die FSinnahmen nicht
mehr gedeckt wurden. Ebenso blieb der Berliner Magistrats—
kasse die Enttäuschung nicht erspart; sie ist inzwischen mit
nehreren Tarifeinschränkungen gekommen und hat sich selbst
dor einem Eingriff in das bisherige Beamtenrecht nicht ge
scheut. Eine andere neu errichtete behördliche Kasse, die
hayrische Staatsbeamtenkrankenkasse, hat ebenfalls ihre
Fründer nicht zufriedenstellen können und sieht sich ge—
zwungen, zu Tarifänderungen überzugehen, die nach weiterer
NKachricht zur Herabsetzung der tariflichen Leistungen um
0 Prozent führen sossen. Aber auch für die Beamten
jat diese Entwickelung in der Krankenversicherung eine
rroße Gefahr; denn, wie es sich bei diesen Einrichtungen in
Bayern. Hessen und bei der Reichsbahn gezeigt hat, werden
ie Behördenkassen immer autokratisch eingestellt sein. Die
ZSelbstverwaltung der Kasse durch die Mitglieder, wie es bei

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Nitbestinmungsrecht bei Festsetzung der Beiträge des
reistungstarifes usp. Im MReich hat sich die Beamtenschaft
on den Nachteilen solcher Krankenversicheruma überzeugt
ind ihre Bestrebungen gehen dahin, sich von diesen Be—
jördenkassen zu befreien. Eine weitere Gefahr birgt diese
ẽntwickelung der Behördenkrankenkassen noch in sich, näm—
ich, daß schließlich die Beamtenversicherung eine Zvangs—
ersiche rung und ein Teil der Reichsversicherungsordnung
nird. Das muß verhütet werden, wollen wir nicht von unseren
zeamtenrechten einbüßen. Die heutige Zeit verlangt von
»dem Beamten und Angestellten, daß er seine Familie vor
dot schützt, soweit es in seinen Kräften steht; er muß,. da es
ein Einkommen ihm nicht gestattet, große Arztkosten zu
ahlen, sich und seine Familie gegen Krankheit versichern.
Dies kann aber nur bei einer Kasse geschehen, die als Selbst—
silfekasse aufgebaut ist, die ihren Mitgliedern das Recht
nibt, selbst die Beiträge festzusetzen, die Höhe der Leistungen
estzulegen, den Rücklagefonds, ohne die Beitragsschraube an—
udrehen, zu bilden, kurz gesagt, die Geldverwaltung so zu
egeln, daß ein gerechter Ausgleich in Beitrag und Leistung
esteht. Allen diesen Anforderungen entspricht die Kranken
asse für die Gemeindebeamten und Angestellten des Deut⸗
chen Reiches in Koblenz. Die Behördenkrankenkassen da—
gegen werden den versicherten Beamten und Angestellten,
vie es die Erfahrungen im Reich gezeigt haben, weder das
ine noch das andere Recht zustehen. Wirksamen Einfluß auf
zie Gestaltung der Beiträge und Leistungen haben die Be—
imten bei diesen Kassen im Reich nicht. Es kann also nicht
genug gewarnt werden.
Zum Schluß seiner Ausführungen empfiehlt Herr Direk—
or Will Vorsicht bei der Regelung der Krankenversicherung
zür die Saargebietsbeamten, damit ihnen die Enttänu—
chungen einer Behördenkrankenkasse erspart werden und das
de der Selbstverwaltung auch anf diesem Gebiete erhalten
Aerbt.
Hier müsse dem Saar-Beamtenbund die Haltung des
deutschen Beamtenbundes richtunggebend sein.
Sodann wurde die Versicherungsmöglichkeit aller Be—
hördenangestellten eingehend beraten und dem Vorstand
diesbezügl. Verhandlungen mit der Regierungskommission
aufgegeben.
Nach einer lebhaften Debatte über das Erstattungswesen
ind die Beitragsumstellung bei Einführung einer Gold—
vährung im Saargebiet schloß der Vorsitzende gegen 2 Uhr,
iachdem er allen Erschienenen für ihre selbstlose Mitarbeit
herzlichst gedankt hatte, die Sitzung.

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