2. Besoldungsordnung und Oeifentlichkeit.
Es ist erfreulich, wie der Reichsfinanzminister Dr. Köhler
im Auftrage der Reichsregierung immer wieder für die
Beamtenschaft eintritt, auf ihre Bedeutung hinweist, mit
nicht mißzuverstehender Klarheit betont, daß die Beamfen
im Rahmen der gesamten Wirtschaftsverhältnisse einen
schon Jahre zurückliegenden Anspruch auf Besoldungser—
höhung haben, daß ihre Bezüge zurückblieben, während im
Wirtschaftsleben Preise und Löhne sich den Verhältnissen
anpaßten, und daß es eine nicht weiter aufzuschiebende
Staatsnotwendigkeit sei, die Beamten auf die ihr zukom—
mende soziale Stufe zu heben. Die Schilderung der Not in
der Beamtenschaft durch die zuständigste Stelle des Reiches
und die Forderung, daß die Beamtenbesoldungsfrage für
sich betrachtet werden müsse, scheint nicht ohne Wirkung ge—
blieben zu sein. Führende Zeitungen des Westens —
z. B. die „Frankfurter Zeitung“ und die „Kölnische Ztg.“
folgen dem Minister und betonen die Notwendigkeit der
Besoldungsreform, aber auch deren grundsätzliche Verschie—
denheit von Lohn- und Gehaltsforderungen anderer Grup⸗
pen. In ihrer Nummer 630b schreibt die „Kölnische Ztg.“:
„Der Unterschied zwischen den Beamten und den Besiehern
festen Einkommens in der Wirtschaft ist klar und darfi nicht
perwischt werden: Den Beamten wird jetzt gewährt, worauf
sie seit jsast drei Jahren Anspruch haben. Den Angsestellten
und Arbeitern ist die seit Anfang 1926 eingetretene Verteue⸗
rung der Lebenshaltung von 1398 auf 146,6 v. H. (seit An—
fang 1927 von 144,6 auf 146,6 v. 5.) meist durch inzwischen
porgenommene Lohnerhöhungen abgegolten worden.“
Im gleichen Sinne wurden auch auf einer Industrie—
tagung in Düsseldorf Ausführungen gemacht und zahlen—
mäßig nachgewiesen, daß die Beamtengehälter seit drei
Jahren stehen geblieben sind, während andere Gruppen ihr
Einkommen verbessern konnten.
Wenn wir diese Gedanken begrüßen und unterstreichen,
dann könnte man den Eindruck haben, als mißgönne die
Beamtenschaft anderen Arbeitnehmern eine Erhöhung
ihres Einkommens. Nichts liegt uns wirklich
fernerals das. Wir werden zu dieser Stellungnahme
veranlaßzt durch folgende Eingabe des Gewerkvereins
christlicher Bergarbeiter in Essen:
„1. Den Arbeitern des Staatsbergbaues ist gleichzeitig mit
dem Inkrafttreten der Besoldungsordnung eine Aufbesserung
ihres Einkommens zu gewähren. Was dem einen recht ist,
muß dem anderen billig sein. Wenn die Beamten und Ange—
sttellten des Reiches, der Länder und Kommunen bei ihrem
jetzigen Einkommen Not leiden, dann kann die noch größere
Notlase der staatlichen Bergarbeiter, deren Einkommen viel
geringer ist, wirklich nicht bestritten werden.
2. Die Reichsregierung hat dafür einzutreten, daß in den
Bergbaubezirken, in denen Lohnbewegungen eingeleitet sind,
den Bergarbeitern eine der jetzigen Besoldungserhöhung ent—
sprechende Aufbesserung ihrer Löhne bewilligt wird
3. An das Reichsarbeitsministerium richten wir das Er—
suchen, dafür zu sorgen, daß bei Tarif- und Lohnstreitigkeiten
die Begründung, welche zur Erhöhung der Beamtenbesoldung
angeführt wird. auch auf die Schiedsspruchspolitik Anmendung
fimdet
dem Inkrafttreten der Besoldungserhöhung eine allgemeine
Lobnerhöhuns in Wirksamkeit tritt.“
Die Beamtenschaft muß es entschieden zurückweisen, daß
ei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit ihre
Wirtschaftsverhältnisse allgemein zur Begründung neuer
Forderungen herangezogen werden. Es muß diese dauernde
bezugnahme, ohne daß statistisches Material beigefügt
vird, zu vollständig falschen Vorstellungen über die Wirt—
chaftslage der Beamten führen. Forderungen müssen in
ich begründet sein und nicht in den Verhältnissen gauderer.
die Beamtenorganisationen werden sich nie darum küm—
nern, wenn andere Berufsverbände glauben, ihre Lage
erbessern zu können, verbitten sich aber, daß immeé'r
viederkrampfhaft versucht wird, Zusam-—
nenhänge zwischen Lohn- und Gehalts—
ragenzu konstruieren. Lohnforderungen wurden
ind werden nach Recht gestellt und auch erfüllt, wenn die
VBirtschaftslage günstig ist; die Beamtenschaft mußte sich
rotz oft glänzender Finanzverhältnisse des Reiches drei
zahre vertrösten lassen und mußte warten, bis man end—
ich einsah, daß es so nicht mehr weitergeht. Der Gewerk—
erein begründe seine Forderungen mit der Wirtschaftslage
einer Mitglieder und lasse die Veamten in Ruhe. Wir
verden die letzten sein, die sich gegen die Erfüllung berech—
igter Forderungen wenden. Die Beamtenschaft darf wohl
zu Finanzminister Dr. Köhler das Vertrauen haben, daß
ꝛreine Verwischung der klaren Linien nicht zuläßt, und
»aß er jede unberechtigte Verbindung zwischen Geholts—
ind Lohnfragen zurückweist
Die Reichsbeamtenschaft kann mit Befriedigung fest—
tellen, daß von keiner ernstzunehmenden Seite der An—
pruch auf eine Besoldungserhöhung bestritten wird, ja,
»aß Regierung, Parteien, Presse und Wirtschaft sogar
ntschieden dafür eintreten. Wenn wir der Meinung
Ausdruck geben, daß nach den Vorgängen im Reiche
eine Begründung der Beamtenforderung im Saar—
ebiet sich wirklich erübrigt, so verbinden wir damit die be—
timmte Erwartung, daß die entsprechenden Faktoren im
zaargebiet dem Beispiel im Reiche folgen und die Beam—
en im Kampfe um ihr Recht unterstüten werden und be—
zrüßen die Stellungnahme des Saarbrücker Stadtrates zu
zer grundsätzlichen Forderung der Beamten. Wir er—
varten, daß auch weiterhin die so oft betonte Einheitlich⸗
eit jede Gegenströmung unterbindet. An die Regierungs—
ommission des Saargebietes aber richten wir die Bitte,
»em Beispiel Dr. Köhlers zu folgen und durch eine ein—
zeutige Regserungserklärung zu sagen, wie die Regiernnaes⸗
aAmmilsien die drückende Not der Beamten beseitigen will.
3. Eingabe des D.B. B. an den Reichsrat.
Der D. B. B. hat an den Reichsrat folgende Eingabe ge
ichfot
„Der Gesamtvorstand des Deutschen Beamtenbundes hat
im 2. April, nachdem gründliche Vorarbeiten vorange—
gjangen waren, die Grundsätze aufgestellt, die nach der Auf—
assung des Deutschen Beamtenbundes bei der Neuregelung
der Besoldung berücksichtigt werden sollen
In der Sitzung vom 30. Juni hat sich der Gesamtvorstand
erneut damit befaßt und folgende Punkte bhesonders her—
die Unt dorgehoben:
.Di i i i ucht, i ehmer F
d —— D— —88* —— 8 * 1. Beibehaltung des hezven Gruppensystems unter
aleiche Lohnerhöhung, welche wir für die Arbeiter des Staats— Beseitigung Jeinet Mängel;
bergabaues für erforderlich halten, auch den Arbeitern des Pri— 2. Beibehaltung und Ausbau der sogenannten Verzah⸗
vatbergbaues gewährt wird. Insbesondere ist mit der UAnter⸗ nung unter Beseitigung der heute bestehenden Gräben
nehmeérseite ein Termin zu vereinbaren. dahingehend. daß mit zwischen den Gruppen é und 7.9 und 10., 12 und 13.
Gebt zur Hindenbuargspeunue!
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