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„Unser Nech
Beilage zu der Zeitschrift des Beamtenbundes des Saargebietes: „Der Beamtenbund“
Schriftleite: Wilhelm Meister, Saarbräcken
Nummer 12
September 1927
2. Jahrgang
Das Polizeibeamtengesetz. 8 —J Wo —— sinniuen, ere sind während
der Zugehörigkeit zu der Bereitschaftspolizei zum gemein—
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen: samen Wohnen in Polizeiunterkünften verpflichtei Aus
— Erster Teil Allgemeine Rechtsverhältnifse. nahmen kann der Minister des Innern zulassen.
rister Abschnitt. Rechtsstellung der staatlichen und (2) Ob und inwieweit Unterkunft, Verpflegung, Beklei—
kommunalen Polizeibeamten. dung und ärztliche Behandlung auf das Diensteinkommen
Allgemeines. 81. Polizeibeamte im Sinne dieses anzurechnen find, wird durch den Haushaltsplan geregelt
— sind die staatlichen Beamten der Schutzpolizei Zweiter Abschnitt. Anstellungsverhältnisse.
andjägerei, Kriminalpolizei, des Polizeiverwaltungs Kündbare Schutzpolizeibeamte. Kündbare
eede und die Beamten Schutzpolizeibeamte sind:
gleicher Art im Polizeidienste der Gemeinden und Ge— Helofflzt 3 35
meindeverbände. Auf sie finden die allgemeinen Staats- vied Woh ddhere —A
oder Komunalbeamtengesetze insoweit Anwendung, als in V⸗
diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist. )Polizeiwachtmeister (aller Dienstgrade vom Polizei—
* hauptwachtmeister abwärts) bis zu ihrem Uebergang in
Sondind de Aihdien Pouize wecm ten einen und eine unkündbare Stellung der Schutzpolizei (a 13 Abs 1);
44 dieses Gesetzes Anwendung. uͤnfallfuͤrsorge it hnen 27 Poligeiwagtmeister —
in einer den Grundsaͤhen des“z 28 entsprechenden Wene einem anderen Polizeidienstzweige (8 14 Abs. 2).
zu gewähren. 859. (1) Dem Schutzpolizeibeamten (8 8) kann unbe—
( S Im übrigen sind die Gemeinden und Gemeindever. Madet eines etwaigen Anspruchs auf Ruhegehalt wegen
bände verpflichtet, die Anstellung, Besoldung und Ver. Dienstunfähigkeit gekündigt werden.
sorgung ihrer Polizeibeamten entsprechend den für staat (2) Dienstunfähigkeit liegt nur vor, wenn nach polizei—
liche Polizeibeamte gleicher Art geltenden Gesetzen zu ge- ärztlichem Urteile die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
en —— diesem Sinne sind insbesondere nnerhalb Jahresfrist nicht zu erwarten ist.
nicht die kündbaren Schutzpolizeibeamten G 8) die Polize 810. Dem Schutzpolizeibeamten (8 8) kann gekündigt
offiziere (88 17 bis 19) und die Landjageroffiziere 6 21) wn; cebbolis s 9 aF s
(8) Die Aussichtsbehörden können in Fällen erheblicher a) während der ersten drei Dienstjahre bei dem Nach-Verletzung
der im Abs. 2 enthaltenen Bestimmungen ver⸗ weife von wissentlich falschen Angaben über die person—
en dubehn BIF Fegelung J In lichen Verhältnisse bei der Einsteüung;
Fällen de iderspruchs entscheidet die Beschlußbehörde, iEi gei
* —*— sn vee ——— ageeee ven pe Eingehuns einer Ehe entgegen den Bestimmungen
ieüet ege Ieittereien) der Kreisausschut, ) bel eigenmächtigem Fernbleiben vom Dientt über
8 3. die Stellen im Polizeidienst der Gemeinden und fünf e inaus;
Gemeindeverbände sind grunndsätzlich den Schutzpolizei— bei Dienstwerweigerung;
beamten vorzubehalten, die Stellen des Polizeswverwal- 0) bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Gefängnis
tungsdienstes jedoch nur zur Hälfte. strafe;
84. Die allgemeinen Vorschriften über Einstellung, An— f) bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die
stelung, Ausbildung und Beförderung der Polizeibeam. Nanneszucht, den Zusammenhalt oder das Ansehen der
len, sowie über die Beseßung der im g3 genannten Stel⸗ Polizei in und außer dem Dienste, bei vorsätzlicher Dul⸗
len erläßt der Minifier des Innern im Einvernehmen mit dung dieses Mißbrauchs, insbesondere durch Unterlassung
dem Finanzminister. einer Meldung;
Besondere Rechtsverhältnisse. 8 5. Der g) bei schwerem oder wiederholtem Mißbrauche der
Schutzpolizeibeamte bedarf zur Eingehung einer Ehe, so⸗ Dienstgewalt gegenüber einem Untergebenen, sowie bei
lange er Polizeianwärter ist oder zur Bereitschaftspolizei Verletzung der Pflicht zur Dienstaufsicht durch Duldung
gehört, der Genehmigung des Ministers des Innern, es dieses Mißbrauchs. insbesondere durch Unterlassung einer
sei denn, daß er das sechste Dienstjahr vollendet hat. Maldung;
8 6. Der Minister des Innern kann im Einvernehmen h) bei schweren oder wiederholten Verstößen im Sinne
mit dem Finanzminister für die Polizeianwärter und die des 82 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen
Beamten der Bereitschaftspolizei über die Art der Aus- der nichtrichterlichen Beamten, vom 21. 7. 1852 (GS. S
zahlung der Besoldungsbezüge besondere Bestimmungen 465) in der Fassung des Gesetzes vof 4. 8. 22 (GS. S
erlassen, soweit es die Eigenart der Schutzvolizei erfordert. 208).
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