b) den soeben durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen im
Reich und in den Ländern,
o) der beabsichtigten Besoldungsreform und ihrer voraussicht⸗
lichen Auswirkung,
q) den geplanten Vorschußmaßnahmen, falls die neue Besol—
dungsreform zum 1. 10. 1027 nicht rechtzeitig verabschiede
werden kann.
Wir bemerken jerner, daß die Regierungskommission über alle
m Reich und in den Ländern bereits durchgeführten und zum
L. 10. 1927 beabsichtigten Maßnahmen auf dem Gebiete des
Beamtenwesens rechtzeitig durch unsere Eingaben vom 13.7
(A. G. 81. 7. 27), 13. 7. 27 (A. G. 83. 7. 27) und 17. 8. 27 (A.
G. 93. 7. 27) und durch die Zeitschrift des Beamtenbundes vom
27. 8. 27, die wir in der Anlage noch einmal besonders beifügen,
unterrichtet worden ist, so daß also die Regierungskommission,
wenn sie der Beamtenschaft guten Willen hätte zeigen wollen,
schon jetzt hätte helfen können, unbeschadet der noch nicht ein—
gegangenen Mitteilung von seiten der Reichsregierung—
Angesichts der großen Rotlage der Beamtenschaft, besonders
der in den unteren Besoldungsgruppen, die zurzeit nicht weiß
wie sie sich mit Wintervorräten rechtzeitig und genügend ein—
decken soll, und unter Bezugnahme auf Art. 3 Absaß 3 der Ab—
rede von Baden-Baden btiten wir die Regierungskommission
dringend, mit allen Mitteln darauf bedacht zu sein, daß die kom—
mende Besoldungsreform des Reichs auch bei uns zur gleichen
Zeit und in gleicher Art in Kraft tritt und bereits jest schon
die bisher vorenthaltenen Unterstützunasmaßnahmen als
Zwischenlösung zu verfügen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes:
usw.
J. A. Schneider.
Saarbrücken, den 9. September 1927.
An das Auswärtige Amt
Berlin.
A. G. Nr. 98. 9. 27.
Auf unsere Eingaben vom 13. 7.27 (A. G. 82. 7. 27), 13. 7. 27
(A. G. 83. 7. 27) und 17. 8. 27 (A. G. 83. 7. 27), die wir zur
gefälligen Kenntnisnahme beifügen, hat uns die Regierungs—
kommission des Saargebietes unterm 5. 9. 27 folgende Entschei—
dung zugehen lassen:
„In Beantwortung der Eingaben der Arbeitsgemeinschaft dy)
der Beamtenverbände vom 13. Juli 1927 (A. G. 82. 7. 27)
betreffend „Besoldungsneuregelung zum 1. Oktober 1927.
ινιναν
—
m)o Qe_ ιι_νy—enl.
— — — — — — —— —
n asse Bewonnert des Saargeberes
⸗ * — ——— — ..
Pfarrer Heumann
Heilmitte
ztots aueh vorrutig im Allein-Verkaufs- und
Verssand-Depot
Apothebe am Markt, Saarbrüchen
Apothoxkeor vgusn Schneider, Fernspr. 140
Auch Possstversand.
Das Pfarrer Heumano Bueh
272 Seiten, 150 Abpbildungen), erhalt jeder
eser, der seine Adresse éinschickt, von der
birma Ludwig Heumann & Co., Nürnhore
M. 198. gratis und franko zugäιενν[.
Posstkarte genũgt
—* * *
D Usher 130809 29
—E Denk- und Anerkennungsschreiben.
pom 13. Juli 1927 (A. G. 83. 7. 27) und vom 17. Augsust 10
(A. G. 93. 7. 277) betreffend „Sofortige Notmaßnahme für die
Begmten“ beehre ich mich Ihnen folgendes mitzuteilen;
Die Regierungskommission hat von diesen Eingaben Kennt—
nis genommen, und daraufhin den Beschluß gefaßt, abzuwarten
bis ihr die Entscheidungen bekannt geworden sind, die von der
Reichsregierung gefaßt werden sollen, bevor sie prüfen wird.
welche Maßnahme sie glaubt ersreifen zu müssen.
Ich beehre mich, diesen Beschluß zu Ihrer Kenntnis zu
bringen.“
Mit vorstehender Entscheidung hat also die Regierungskom—
nission des Saargebietes der Ablehnung der Weihnachtsnotmaß—
tahme und der Durchführung des Gehaltsabbaues eine neue
Ablehnung hinsugefügt. In derselben Zeit, in der im Reich und
n den Ländern alle Verwaltungen die Unterscützungsgelder
vesentlich erhöht haben und die Beamten des Reiches und der
Länder, wenn auch in verschiedener Form, in den Genuß von
Potzuwendungen gekommen sind, in der im Reich und in den
Ländern alle Vorbereitungen für eine neue Besoldungsreform
zetroffen werden, lehnt es die Regierungskommission des Saar—
zebietes ab, ihrer notleidenden Beamtenschaft in gleichem Sinne
zu helfen. Ja sie begründet ihre ablehnende Haltung mit der
Abrede von Baden-Baden, Art. 3 Absatz 1 bis 3, obwohl sie ge—
zade auf Grund dieses Teiles der Abrede verpilichtet ist, die
Maßnahmen des Reiches auch auf das Saargebiet anzuwenden.
Wir bedauern außerordentlich, daß die Reichsregierung bis
heute noch nicht ihren Verpflichtungen, die sie in Art. 3 Absas
mWund 2 der Abrede von Baden-Baden übernommen hat, nach—
zekommen ist und daß durch dieses Versäumnis die Regierunss—
ommisston des Saargebietes die Möglichkeit erhalten hat, ihre
ablehnende Haltung erneut zu begründen.
Unter Bezugnahme auf unsere Eingabe an das Auswärtise
Amt vom 17. 8. 27 (A. G. 94. 9. 27) und auf die mündlichen
Verhandlungen im Auswärtigen Amt vom 2. September 1927
hitten wir dringend, der Regierungskommission des Saarge—
bietes umgehend Mitteilung zu machen von:
a) der durchgeführten Weihnachtsnotmaßnahme,
b) den soeben durchgeführten Unterstützungsmaßnahmen im
Reich und in den Ländern,
e) der beabsichtigten Besoldungsreform und ihrer voraussicht⸗
lichen Auswirkung,
den geplanten Vorschußmaßnahmen, falls die neue Besol⸗
zungsreform zum 1. 10. 1827 nicht rechtzeitig verabschiedet
werden kann.
ehweiter Uren
izhen Mestruf
Erstklassige Fabrikate
mit S5jähriger schriftlicher Garantie
in GOLD und SIULBER ⁊u Original
—EE—
aus*
—W
in wöchentlichen Raten
X.
von MK. 2
uoverbinduch 5 Tage Zur Angicht Den
Verlangen Sie die franco Zusendung des Kataloges.
ehweszer Uhrenvertrieb kehl a. Rh.
FEinzies Sperhearns dieser Art
170