Für einzelne Verwaltungszweige werden Vor—
schläge gemacht, von denen erwähnt seien: Zusammenlegung
tleiner und kleinster Landpfarreien, stärkere Heranz ehung der
Lehrer zum Unterricht, Einsparung von Lehrkräften, Zusammen—
legung der Sozialversicherung in die Hand eines Versicherungs—
trägers, Deckung der Soz'alversicherurgskosten durch Reichsmittel.
Bei den öffentlichen Betrieben lsoll eine Einschrän—
tung der privatwirtschaftlichen Betätigung, eine Ausdehnung des
Akkordwesens und eine Ausdehnung des Eigenbetriebs der Bau—
verwaltungen ersolgen.
17 Vorschläge beziehen sich auf das Gebiet der Finanzen.
Sie wollen einheitliche und vereinsachte Gestaltung der Muster
der Haushaltspläne von Reich und Ländern, Einführung zwei—
jähriger Haushaltsperioden, gesetzlichen Zwang, Ueberschüsse des
Reichshaushalts zur Schuldentilgung zu verwenden, gleiche
Grundsätze für die Etats der Gemeinden, Zulässigkeit von Aus—
gabeerhöhungen durch das Parlament nur bei gleichzeitiger Ein—
sparung oder Einnahmeerhöhung, öffentliche Jahresberichte des
Rechnungshofes und der Oberrechnungskammer. Ferner werden
eine Reihe von Vorschlägen gemacht zum Finarzausgleich, zur
Beseitigung unergiebiger Steuern und zu ihrem Ersatz, zur Ver—
anlagung und zur Einziehung öffentlicher Abgaben, es wird ver—
langt eine weitgehende Beseitigung der Verwaltungsgebühren,
die Schaffung einer einheitlichen Zoll- und Verbrauchssteuerver—
kehrsordnung, die Einführung eines Tabakhandelsmonopols und
des Lottos nach österreichischem und italienischem Muster.
An einzelnen Sparvorschlägen seien endlich noch
hervorgehoben: Neugliederung des Reichs unter Aufhebung der
kleinen Länder, Prämiierung aller in die Tat umgesetzten Ver—
waltungs- und Wirtschaftsvorschläge, Beteiligung der mit der
Verwaltung der sächlichen Ausgaben betrauten Beamten an den
von ihnen erzielten Ersparnissen, Verleihung der Titel „Reichs—
lieferant“, „Staatslieferant“ usw. gegen entsprechende Gebühr,
VLermehrung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Anregung hietzu
zurch Wiederernführung von Titeln und Orden, Findung von
Meß;ahlen zwecks Leistungsvergleichs, Veröffentlichung der Er—
gebnisse der Untersuchungen der Wirftschaftlichkeit der einzelnen
Dienststellen und Betriebe, Durchführung wissenschaftlicher Be—
triebsführung in der Verwaltung.
Zusammenfassend können wir über unseren ersten Eindruck bei
Durchsicht all dieser Vorschläge mit Lessing sagen:
In diesem Buche ist viel Gutes und viel Neues. nur schade, daß
das Gute nicht neu und das Neue nicht gut ist. Wir werden uns
aber bemühen, das Gute auszusondern und das Unbrauchbare als
unbrauchbar zu beweisen. E. R.
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Der deutsche 5. Imte im UArteil der öffentlichen Meinung
Der Jahreswechsel gibt sowohl dem einzelnen als auch
ganzen Ständen Anlaß zu einem Rück. und Ausblick, zur
Besinnung auf das, was gegenwärtig ist, was uns die Ver—
gangenheit schuldig geblieben und was wir von der Zu—
kunft erhoffen. Für die Beamtenschaft besteht in der Jetzt—
zeit ein ganz besonderer Grund zu ernsten Betrachtungen
und Erwägungen über ihre derzeitige Lage. Oberfläch—
licher, unsachlicher, gedanken- und liebloser wurde noch zu
keiner Zeit über die Beamtenschaft geurteilt als in der
Gegenwart und man ist oft versucht zu glauben, die Be—
amtenhetze habe pathologische Formen angenommen. Einer
spricht dem andern die falschen Urteile über die Beamten
in böswilliger Absicht und mit innerem Behagen nach, ohne
sich der wahren Lage, der Stellung und der Bedeutung
der Beamten im Dienste von Staat und Volk bewußt zu
sein.
Wenn wir das Verhältnis der Beamten zu den übrigen
Volkskreisen, wie es jetzt überall in die Erscheinung tritt,
mit nüchternem Versiande betrachten, so will es uns oft
scheinen, als handle es sich dabei um zwei grundverschie—
dene Welten, die sich nicht mehr verstehen, von denen jede
eine andere Sprache redet. Schon seit Jahren stehen die
übrigen Berufskreise der Beamtenschaft kalt, fremd, ver⸗
ständnislos, unfreundlich, ja feindselig gegenüber. Der
Name „Beamter“ ist kein Ehrenname mehr, sondern er er—
scheint fast als mit einem Makel behaftet. Man sieht in
der Beamtenschaft einen bevorrechteten Stand, der in un—
serer Zeit, in der die demokratischen Grundsätze von der
Gleichheit der Menschen immer festere Gestalt zu gewinnen
suchen, in der bisherigen Ueberlieferung keine Berechtigung
mehr hat. Zu dieser politischen Einstellung kommt noch
der Umstand hinzu, da man heutzutage alles mit privat—
wirtschaftlichen Augen zu sehen gewohnt ist und diese Maß—
stäbe auch auf die Beamtenschaft übertragen möchte. Daher
ist z. Zt. der Gedanke an Stelle der lebenslänglichen An—
stellung duf öffentlich-rechtlicher Grundlage durch einen
Hoheitsakt des Staates das vertragsrechtliche Beamtenverhältnis
zu setzen, volkstümlicher als man gewöhnlich
anzunehmen geneigt ist.
Unsere Mitwelt beneidet die Beamten ob ihrer sicheren
Stellung und ob ihres sicheren Einkommens, das von der
seweiligen Konjunktur und den Wechselfällen des Wirt—
schaftslebens unabhängig ist. Selbst Leute, denen Krieg
und Inflation zum Segen geworden sind, die in den letz—
ten Jahren unverdiente Reichtümer gesammelt haben, er—⸗
Jehen sich in Schimpfereien über die Beamten und deren
Wohlergehen. Man sieht nur die Lichtseiten der Beamten—
tellung, vergißt dabei aber vollständig, daß der Beamte
ruf ein sehr mäßiges Einkommen und auf eine sehr be—
cheidene Lebenshaltung angewiesen, daß er vollständig
oon dem freien Wettbewerb im Wirtschaftsleben ausge—
chlossen ist, und daß er seine Kräfte und Fähigkeiten nie
für sich, für den Erwerb von Geld und Gut nutzbar machen
'ann. Selbst die fähigsten Köpfe im Beamtenstande haben,
vas materielle Güter anlangt, keine glanzvolle Zukunfts—
nöglichkeit vor sich Nur ein ganz kleiner Teil kann in
hegehrte Spitzenfstellungen einrücken, die ihnen günstigen—
'alls aber auch nur den nötigen Lebensunterhalt zu einem
tandesgemäßen Dasein gewähren. Die Möglichkeit in den
Besitz von Reichtum, von Geld und Gut, von Autos und
Villen und sonstigen für unsere Mitmenschen begehrlichen
Dinge zu gelangen, ist und bleibt ein Vorrecht der freien
Berufe, der Privatangestellten in leitenden Stellungen und
der Wirtschaftskreise. Der Beamte aber ist in engem Rah—
men gebunden an die Tätigkeit seines Berufes und die sich
hm in geringem Maße bietenden Aufstiegs- und Verbesse—
rungsmoͤglichkeiten. Er selbst genießt nicht unmittelbar die
Früchte seines Fleißes und seiner Intelligenz.
Der Beamte befindet sich aber auch in einem streng ge—
»undenen Verhältnis inbezug auf den Ort seiner Wirksam—
keit, inbezug auf Zeit und Stunde seiner beruflichen Tätig—
keit. Er ist ferner bis zu einem hohen Grad gebunden bis