BEAMTEN-:RUNDSCHAUV
Die Zwischenlösung in Verlin.
Beschlüsse des Magistrats.
Der Verliner Magistrat erörterte in seiner Sitzung vom 31.
August den Beschluß des Aeltestenrats der Stadtverordneten ver⸗
jammlung über die einmalige Beihilfe für die Berliner Beam⸗
tenschaft. Es wurde beschlossen, für die Gruppen 2—4 30 Proz.
5—7 25 Prozent, 8-10 20 Prozent, 1113 15 Prozent, Einzel⸗
gehälter 10 Prozent der Bezüge (ausschließlich Frauen- und
ee zu zahlen und der Stadtverordneteuversamm⸗
lung eine entsprechende Vorlage zu machen. Der Vorschlag des
Aeltestenrats, den Mindestsatz der Beihilse auf 80 Ml. zu be—
ziffern, wurde mit Rücksicht auf die finanziellen Auswirkungen
nicht gebilligt. Die Auszahlung der Beihilfen soll sofort er⸗
solgen, falls der Aeltestenrat den Magistratsbeschlüssen zu⸗
timmt; anderufalls soll 7 die Zustimmung der Stadtverord⸗
etenversammlung eingeholt werden.
Lehrerschast und Zwischenlösung.
Der Berliner Lehrerverein zur Unterstützungsfrage.
Der Vorsitzende des Berliner Lehrervereins verbreitet zur
egenwärtigen Besoldungslage eine Erklärung, die sich grund—
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läsung“ in Form von Unterstützungen wendet und festistellt, daß
die Lehrerschaft nicht einmal von dieser Hilfe etwas gemerkf
hat. In der Veröffentlichung heißt es:
„Von Reichs⸗ und Fisaiaraerng ist die Beamtenschaft für
ihre augenblicklichen Nöte auf den Weg der Iteens ver⸗
wiesen und hingedrängt porden. Beamte aller Verwaltfungs
zweige haben solche Unterstützungen bereits, sei es auf Antrag
oder auch ohne Antrag, ausgezahlt erhalten. In der Lehrerschaft
überwiegt die Auffassung, daß das Prinzip der Unter
stützung für Beseitigung von Beamtennöten unwürdig und
gefährlich ist. Wir glaubten bisher etwas Wertvolles feststellen
zu können, wenn wir in unseren Berufskreisen eine starke Zu
rückhaltung in dem Rennen um Unterfstützungen beobachtesen.
Wenn aber die Regierung heute den Beamten geradezu auf
den Unterstützungs-Bittweg drängt, so zerstört sie diese gesunde
Zurückhaltung und schädigt nach unserer Auffassung nicht nur
das Standesinteresse, sondern unmittelbar auch das Staats
interesse. Werden überhaupt Unterstützungen, berechtigt ode
unberechtigt, ausgeworfen, so sollte es nicht möglich sein, nur
hden Beamtengruppen bestimmter Verwaltungszweige Unter⸗
tugangen zuzuwenden und andere grundsätzlich zu über⸗
sehen. Die Not in Lehrerhäusern ist nicht minder groß als
in der Deemensest Trotzdem stellen wir fest, daß für die
Lehrerschaft Berlius — ganz Preußens, e heute iber⸗
8 die vorgesehenen nterstätzungen nicht zur
Verfügung gestellt find.“
Steuerleistung und Beamteunbesoldung.
„Derjenige Volksteil, der die Erhöhung der Beamten—
gehälter demnächst durch neue oder erhöhte Steuern wieder
aufzubringen hat.“ — „Diejenigen Kreise, die überhaupit
die ganzen Einkommen der Beamten aufzubringen haben.“
— „Personen, die die Beamtengehälter durch Steuern auf—
zubringen haben.“ Das sind einige Sätze aus einem beam—
tenhetzerischen Artikel neuesten Datums, der in verschie—
denen westdeutschen Tageszeitungen („Rheinische Tages—
zeitung“ Nr. 199 vom 22. Juͤli 1927, „Westfälische Zeitung“
»om 23. Juli 1927) erschien. In gewissen Zeitabständen
aucht immer wieder das Schlagwort von „den von uns
»ezahlten Beamten“ auf. Wirklich rund uͤnd voll ein
zchlagwort, nicht mehr. Wie oft soil und muß die so Klare
ind faßliche Wahrheit wiederholt werden: „Der Beamte
st Diener der Allgemeinheit, niemals und nirgends der
iner einzelnen Volksklasse; der Allgemeinheit ist er zu
Dienst verpflichtet, von dieser — sei es in der rechtlichen
xorm von Reich, Land oder Gemeinde — erhält er als
kntgelt für seine Dienstleistung sein Gehalt.“ Und die
Zteuerträger? Die Lohnsteuer, zu der die Anteile der Be—
imtengehaltsbezüge ein namhafter Teil beitragen, ist der
wößte Einzelposten unter den mannigfachen Steuerarten.
Sie erbrachte im Rechnungsjahre 1826 den Betrag von
1094,72 Millionen RM. bei einem Gesamtaufkommen an
Besitze und Verkehrssteuern in Höhe von 4711,98 Millionen
RM. Im ersten Vierteljahre des laufenden Rechnungs
ahres hetrug das Aufkommen an Lohnsteuer 300,30 Mill. RM.
)as Gesamtaufkommen an Besitz- und Verkehrssteuern
1238,70 Millionen RM. Somit macht die von den Beam—
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