Oktober zu bestimmen. Die Reichsbeamtenschaft kann also
bestimmt damit rechnen. daß ihr zum 1. Oktober erhöhte
Begüge gezahlt werden.
Uns Saarbeamten beschleicht immer ein beklemmendes Ge—
fühl, wenn wir bei der Betrachtung solcher Fragen an uns
denken und fragen: Was wird aus uns? Wird die Re—
gierungskommission nicht endlich einmal für unsere Notlage
Verständnis zeigen und uns helfen? Allmählich verschwin—
det in der Beamtenschaft auch der Glaube, daß die Regie—
rungskommission sich durch Baden-Baden gebunden fühle.
Noch immer ist keine Entscheidung über die Durchführung
der Notmaßnahme getroffen umd schon naht der Zeitpunkt,
zu dem die Regierungskommission weitere Bestimmungen
rach der Abrede von Baden Baden durchführen müßte. Die
Regierungskommission hüllt sich in Schweigen. Wir haben
schon wiederholt gebeten, sie möchte die Vorarbeiten zur
Durchführung der Besoldungsreform so rechtzeitig erledigen
assen, daß die Saarbeamten gleichzeitig mit den Reichsbe—
aimten in den Genuß der neuen Gehälter kommen können.
Sind diese Vorarbeiten beendet? Werden die Erhöhungen
im 1. Oktober gezahlt? Die Regierungskommission möge
run auch dem Beisviel des Reiches folgen und der Beamten
chaft sagen, wie sie sich die Durchführung der Besoldungs
eform zum 1. Ofktober denkt! M.
GIERUVUNGSKOMMISSION
unterrichtet. Auch wenn keine amtliche Mitteilung der
Reichsregierung eingegangen ist, weiß sie, daß zu Weih—
nachten und in neuester Zeit den Reichsbeamten Unter—
tützungen gewährt wurden. Wäre sie wohlwollend an die
Erledigung der Beamtenfragen herangegangen, dann hätte
ie der Beamtenschaft Hilfe bringen Können, statt sie auf die
Zukunft zu vertrösten.
Wenn die Regierungskommission von Beschlüssen redet,
die von der Reichsregierung gefaßt werden sollen“, so
denkt sie dabei anscheinend an die zu fassenden Beschlüsse
ber die Vorschußzahlungen zum 1. Oktober. Wir legen
mgegenüber Wert darauf, zu betonen, daß für uns es
ich zunẽchst um die zurückliegenden Reichsmaßnahmen ham
elt, wodurch selbswwerständlich die Vorarbeiten für die endrültige
Regelung nicht verzögert werden sollen.
Durch das Baden Badener Abkommen Abs. 3 ist die Re—
rierungskommission folgende Verpflichtung eingegangen:
Die Regierungskommission wird ihrerseits, um es zu ver⸗
neiden, daß allgemein das Dienstverhältnis der zu ihrer
Lerfügung gestellten deutschen Beamten, insbesondere be—
züüglich der Ernennumg, Beförderung und Pensionen, un—
dümnstiger ist, als dassenige der Beamten der Heimatwer—
valtungen, bestrebt sein, die zu ihrer Kenntnis gebrachten
eutschen Bestimmungen im Saargebiet nach Mögalichkeit
ainzuführen.“
Unter Beachtung dieser Bestimmung bann der letzte Satz
des Regierungsschreibens nur den Sinn haben, daß die
Regierung grundsätzlich bereit ist die Besoldungsreform ein⸗
zuführen und prüfen will, welche Maßnahmen sie zu deren
Durchführung ergreifen muß.
Es bleibt tiefbedauerlich, daß die Regierungskomisssion
durch ihr Verhalten, die schon durch die Nichtgewährung der
Weihnachtsbeihilfe und den Gehaltsabbau in die Beamten⸗
chaft getragene Erregung wieder gesteigert hat. Die Re—
gierung moöge sich micht täuschen! So geht es nicht
mehr lange weiter. Die Beamtenschaft ist in Not, bevor
der Winter kommt, muß etwas geschehen!
M.
BESTEHT EIN BEDURFNIS NACH EINER GESETZELICHEN
O
REGELVUNG CODERBEMMTENKRANKENEFURSORGE
in Krankheitsfällen. In den Selbsthilfeeinrichtungen der Be—
amten ist eine erhebliche Angahl der Reichs- und Staatshoheits
beamten mithin bereits gegen Krankheit versichert, sodaß ein
Bedürfnis zur Schaffung einer neuen reichsgesetzlichen Kranken.
kasse für dne Beamten nicht mehr besteht. Diejenigen Reichsund
Staotcheamten welche don Schitß einer rofonversicherumns
Noch gerade vor Reéedaktionsschluß ist die in dieser Num—
mer veroffentlichte Anwort der Regierungskommission bei
der Geschäftsstelle eingelaufen. Zu dem Schreiben der Re—
gerungskommission ist folgendes zu sagen:
Die Roegierungskommission beantwwortet mit diesem
Schreiben die verschiedenen Eingaben der Bundesleitumg
umd die an dieser Stelle wiederholt gestellten Anträge.
Es handelt sich dabei um den Wunsch der Sgarbeamten
schaft, in der Durchführung der Notmaßnahmen zu Weih.
—
und um die Bitte, daß die Regierungskommission in glei
cher Weise wie das Reich die Vorarbeiten für dee Besol.
dungsreform durchführen möchte, damit auch in diesem
Punkte die Saarboamten wie die Reichsbeamten behandelt
würden. Die Antwort der Regierungskommission brimgt
keine Entscheidung. Das ist tief bedauerlich und wir kön
nen es nicht immer wieder stillschweigend hinnehmen, daß
sjnan unter irgendwelchem Vorwande die Entscheidung
hinausschiebt und die Beamtenschaft weitere 4 Wochen war⸗
ten läßt. Daß diesmal die Reichsregierung durch ihr Ver—
halten die Möaglichkeit zu der Verzögerung gegeden hat,
bedauern wir ganz außerordentlich. Die Reichsregierung hat
sich in Artikel 83 Abs. 2 der Abrede von Baden-Baden ver⸗
pflichtet, von „Aenderungen der deutschen Gesetze, Verord⸗
nungen und sonstigen Vorschriften auf dem Gebiete des Be—
amtenwesens Mitteilung zu machen.“ Die Bundesleitumg
mußte sich davon überzeugen, daß die Reichsregierung es tat
sächlich bisher unterlassen hat, die Regierungskommission
zu umterrichten. Die schon vor einiger Zeit der Reichsre—
gierung übermittelte Bitte um regelmäßige amtliche Be
nachrichtigung der Regierungskommission, möchten wir
darum unterstreichen, aber auch noch hinzufügen, daß die
Soarbeumtenschaft erwartet, daß die Reichsregierung von
sich aus alles tut, wodurch sie unsere Lage bessern kann, vor
allen Dingen aber die eingegangenen Verpflichtungen pünktlich
erfüllt.
Der Regierungskommission aber sei gesagt, daß es wenig
Großzügigkeit verrät, wenn man sich hinter Buchstaben ver—
schanzub, um den Geist zu verneinen. Die Regierungskom⸗
mission ist genaut äüber den wtssachlichen Stomd der Dimyqge
Die Beamtenselbsthilfeeinrichtungen versorgen
etwa 0 000 Beaumnbte
ve bestehenden behördlichen Einrichtungen, mit
Ansssnahmæ der Reichsshabhu schäßunasswerse 180 000 Beamue
zusamanen etwa 580 000 Beamf
Durceh Schãrfe vird die Haut verheert,
Drum vasch Dich nur mit Steclcenpferd.
Jteckenpferd-Seifeæ
die beste Lilienmilch-Seife. — Ueherall zu haben.
os pexα p ⸗
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DVn —