Full text : 2.1927 (0002)

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Zeitschrift
des Beamtenbundes
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2. Jahrgang Saarbrücken, den 8. September 1927 Nummer 36
Inh alt: Zur Besoldunasrefortm. — Verbandstag. — Aus den Verbänden. — Beamten-Rundschau. — „Unser Recht“.

LCUR BESOLDUNGSREFORM
Laufbahnsystem oder Aufrückungssystem?
Von Präs. Ob.Insp. R. Müller Gönigsberg).
Mitalied des Preuß. Landtages

Anmerkung: Nach neuesten Zeitungsnachrichten sollen
die Verhandlungen über die Besoldungsreform vor dem Ab—
schluß stehen. Bedauerlicherweise hat der Reichsfinangminister
noch immer nicht Gelegenheit zur Verhandlung mit den Be—
amtenorganisationen genomanen Wohl aber sollen Beratungen
mit den Beamten⸗Abgeordneten Allekotte (3.), Schmidt (Dn.)
und Morath (D. Vp.) stattgefunden haben. Wie wissen, daß
die Absichten der Regierung und die Wünsche der Beginten—
schaft sich in verschiedenen Richtungen bewegen, und es ist
damit zu rechnen daß der Reichslag der Regierung zustimmen
wird, wenn es der Beamtenschaft nicht gelingt sich durch
schärffte Gegenacbeit eine Mehrheit zu sichern.
Wir veröffentlichen nachstehenden Artikel, um unseven Le—
sevn zu zeigen wie man sich in Abgeordnetenkreisen die Lösung
denkt, ohne uns seinen Inhalt zu eigen zu
machen. Wir stehen nach wie vor auf dem Boden des Deut—
schen Beamtenbundes und verlangen mit ihm unbedingt die
Boihe hallung des Gruppensystems. Die Schriftleitung.
Die Erhöhung der laufenden Bezüge der Beamten ab
1. Oktober d. J. ist nunmehr beschlossen. Gleichzeitig soll
bei dieser Gehaltsaufbesserung das Besoldungssystem gründ—
lich umgestaltet werden. Das geht insbesondere auch aus
einem Beschluß des Reichsbabinetts hervor, in dem es u. a.
wörtlich heißt: „Das heutige Besoldungssystem beizubehalten
und darauf prozentuale Zuschläge zu geben, ist nicht beab⸗
sichtigt.“ In demselben Sinne hat sich gelegentlich auch der
Preußische Finangminister geäußert.
Bezüglich der Gestaltung der neuen Besoldungsordnung
gehen die Wünsche der Beamten allerdings noch sehr weit
auseinander; der Kampf um das neue System wogt hin
und her. Leider muß man feststellen, daß auch bei diesem
Streit in einem Teil der Beamtenpresse oft der sachliche
Boden verlassen wird. Nicht selten wird die Besolgungsord⸗
numg vom 26. Mai 1909 (B. O. 1909) nur deshalb abge⸗
lehm, weil sie „das gesegnete Klassensystem des Obrigleitsstaates“
 war. Piit solchen und ähnlichen von parteipolitischen
Einflüssen diktierten Schlagworten bdann selbstoerständlich
das Problem nicht gelöst werden. Dazu ist vielmehr not⸗
wendig eine gründliche Prüfung, und vertrauensvolle Zu⸗
sammenarbeit solcher Persönlichkeiten in Regierung, Parla⸗
ment und Beamtenorganisationen, die sich auf, Grund jahre⸗
langer Erfahrungen mit dem früheren und jetzigen Besol⸗
dunassystem auch trotz organisatorischer und volitischer Bin⸗

dungen ein objektives Urteil bewahrt haben und die neben
den Interessen alTer Beamten auch die Staatsnotwendigkeiten
 berücksichtigen. Wer nicht über die nötige Sachkennt—
ais verfügt und sich nur an die Beschlüsse klammert. hinter
denen nur ein Teil der Beamten steht, darf in dieser für die
gesamte Beamtenschaft außerordentlich wichtigen Frage weder
mitreden noch mitberaten.
Die B. O. von 1909 war in Klassen eingeteilt, die von
1920 in Gruppen. Deshalb aber von einem Klassen- und
Bruppensystem zu sprechen, ist durchaus falsch. Ich behaupte,
daß man gerade durch die unglückliche B.O. von 1920 mit
hrer Titelinflation den Klassengeist gezüchtet hat. Meines
Frachtens ist daher die Frage, ob die neue B. O. in Klassen
zder Gruppen einzuteilen ist, ganz nebensächlich. Zur Ent—
cheidung steht vielmehr die Frage, ob bei der Besoldungs—-reform
 dem Laufbahnsystem von 1909 oder dem Auf⸗
ückunges system von 19200 der Vorzug zu geben ist. Be—
crachten wir deshalb zunächst noch einmal die beiden Systeme
in ihren wesentlichsten Unterschieden.
Nach der B.O. von 1909 vollzog sich das Aufstaigen im
Behalt für alle Beamten derselben Laufbahn innerhalb
ziner Besoldungsklasse nach dem Besoldungs—
ienstalter (B. D. A.). Das Höchstgehalt erreichte also jeder
Beamte. Die B. O. von. 1920 zerschlug diese Laufbahnen
und verteilte sie auf Eingangs-,Aufrückungs—-beförderungs-
 und Verzahnungsstellen.
Die beiden letzteren Gruppen sind aber nur für wenige Aus.
rlesene erreichbar. das Gros bleibt in der Aufrückungsstelle
ngen, soweit eine solche überhaupt vorhanden ist. Während
ämlich einzelne Laufbahnen sich auf drei und vier Gruppen
erdeilen, fehlt anderen überhaupt jede Aufstiegsmöglichkeit.
Mit dem Aufstieg in eine höhere Gruppe wird B. D. A. um
wei bezw. vier Jahre gekürgt und in der Regel auch die
Imtsbezeichnung gewechselt, ganz selten aber nur der Ar⸗
eitsplaß. So ist z. B. die fruͤhere Vesoldungsklasse der
Sbernsetretare heule duf die Gruppen 7, 8.9 und 10 verteilt
nit den neuen Amtsbezeichnungen Obersekretär, Inspektor,
dher in perlor und Amtinann. Die frühere Besoldungsklasse
der Kangleibeamten verteilt sich heute auf die Gruppen 4.
5 umnd 80 Die Zusammenlegung der früheren Besoldunagsaffen
 auf jetzt 18 aufsteigenden Gruppen stehen nur auf
dem Papier aatsächlich gibt es erheblich mehr. Diese Ver⸗

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