Durch diese inzwischen durchgeführte Maßnahme ist er- rwähnen. Was ist im Saargebiet zur Unterstützung der
reicht, daß derzeitigen wirklichen Notfällen wirkungsvoller gotleidenden Beamtenschaft e Die — ift
Wisesenteteeid werden kann, als es bei einer gleich⸗ ehr leicht gegeben! Nichts, rein garnichts! Bis jetzt ist
mäßigen Verteilung der vorhandenen Mittel auf sämtliche auf alle Eingaben der Ärbeitsgemeinschaft und Hinweise
Beamte bestimmter Besoldungsgruppen möglich wäre. n unserer Zeitschrift nicht einmal eine Antwort ein—
Um die zur Verfügung gestellten Mittel möglichst gerecht zegangen. Das ist ein unhaltbarer Zuftand. Die Beamten—
zu verteilen, habe ich es den Dienstvorgesetzten zur Pflicht chaft wird nicht zugeben, daß man mit Stillschweigen
gemacht, auch von sich aus die wirtschaftliche Lage ihrer iber ihre Not hinweggehl und verlangt, daß die Regie—
Beamten zu prüfen und von Amts wegen da zu helfen rungskommission die Angelegenheit sofort nach der Rück—⸗
wo sie es für notwendig halten, auch wenn in Not be lehr der Regierungsmitglieder aus dem Urlaub erledigt
findliche Beamte es aus irgendwelchen Gründen unter und die Notmaßnahmen durchführt. Auf Grund der vor—
lassen, einen Unterstützungsantrag zu stellen. Die von mir stehenden Zusammenstellung weisen wir noch einmal aus—
aeen aemen iden mir im ree drücklich auf folgendes hin:
Zeitpunkt zweckmäßiger als das Vorgehen Sachsens, durck i z
das allen Beamten Beihilfen in bestimmten Hundertsätzen — d eeen Iel der deutschen Beamten
ihrer Dienstbezüge gewährt werden. Zu meinem Bedau — 3. g :
355 Selbst die ungünstigste Regelung gibt jedem Beamten
ern muß ich daher davon absehen, im gegenwärtigen —9393
Augenblick der Reichsregierung sowie den desebgebenden die Möglichteit, vhne daßz ein besonderer Notstand vor⸗
Körperschaften eine äͤhnuche Regelung vorzuschlagen, wie handen sein mußz, eine einmalige Beihilfe zu erlangen.
fie das Land Sachsen neuerdings geiroffen han Für jeden Beamien stehen 50 Mart zur Verfuͤgung.
Mit der Reichsbeamtenschaft bedauern wir außerordent Es handelt sich demnach um eine gesetzliche Besoldungs.
lich diesen Standpunkt des Reichsfinanzministers, weil egelung, die nach dem Baden-Badener Ablommen auch
wir uns der Ansicht, daß die Reichsregelung der Sachfens für die Saarbeanitenschaft durchgeführt werden muß.
vorzuziehen sei, durchaus nicht anschließen können. Die Wir erwarten, daß die Regierungskom—
Beamtenschaft muß allein schon aus standespolitischen missionsich bei der Durchführung den Län—
Gründen solche Einzelregelungen ablehnen und allgemein dern anschließt, die eine allgemeine Rege—
gleichmäßige Durchführung verlangen. lung beschlossen haben, daß sie vor allem
Wir können selbstverständlich eine solche Zusammenstel- aber dafür sorgt, daß dort sofort geholfen
lung nicht abschließen, ohne unsere eigenen Verhältnisse zu wird, wo die Not am größten ist. M.
DIE BISHERIGE ENTWVICKLUVUNG DERBEAMTEN-Abgesehen
von der bereits seit etwa 1880 geregelten ärzklichen
Versorgung der Eisenbahnbekriebsbeamten beginnt die Entwicklung
der eerehe ore im Anfange dieses Jahrhunderts.
Während bis zum Kriegsende vorzugsweise die Gemeindebeamken
das Bedürfnis nach einer Krankenfürsorge empfanden, zeigke sich
nach dem Kriege dieses Bedürfnis nach einer ausreichenden Für—
sorge in zunehmendem Maße auch bei den Reichs- und Staatsbeamten.
Das veranlaßte die — zur Schaffung von
Selbsthilfeeinrichtungen Krankenkassen und gierstugzunggrereme)
Auf eine gesehliche Regelung wurde im Inkeresse der Erhaltung
der Beamkfenrechte verzichtet.
Zur Zeit bestehen im Deutschen Reiche 30 solche Einrichtungen
in denen rund 400 000 Beamte die Mitgliedschaft erworben haben,
die aber mit den Familienangehösrigen etwe
12 Millionen Personen in Krankheilsfällen versorgen
16 Vereine davon besihzen Rechksfähigkeit und unterliegen der
Zeauttcugun der für private Versicherungsunternehmungen zu—
ständigen Behörden. 13 Versicherungsvereine haben ihren Mil—
gliedern Rechtsanspruch auf die Kassenleistungen eingeräumt. Alle
bestehenden Beamtenkrankenkassen gewähren ihren Mitgliedern
in Krankheitsfällen Schutz und Hilfe durch Uebernahme von 70
bis 80 Prozent der Kossen für Arzt, Arzneien, Krankenhaus;
außerdem wird zum Teil Wochenhilfe und Sterbegeld gezahlt.
Die im Jahre 1925 von den 90 Vereinen gezahlten Krankenverguütungen
betrugen mehr als 21 Millionen Mark.
Verwaltungs⸗Akademie.
In Nr. 32 unserer Zeitschrift haben wir den für das 2. Se⸗
mester reee Studienplan veröffentlicht und zur Neu—
anmeldung aufgerufen. Seit dem gehen täglich Anmeldungen
hier ein. jedoch ist die voraussichtliche Hörerzahl noch micht
annähernd festzustellen. Da wir nunmehr die notwendigen Vor—
bereitungen zur Abhaltung der Vorlesungen treffen u. a. auch
die Jestlegung eines geeigneten Saales vornehmen müssen, ist
eine baldige Uebersicht der Teilnehmerzahl erforderlich. Wir
hitten daher die Anmeldungen bis spätestens 10. September
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