Full text : 2.1927 (0002)

mäßig gering erscheint, dann aber bedeutungsvoll wird,
wenn man einen längere Zeit umfassenden Ueberblick über
diese Entwicklung sich bildet. Die starke Erhöhung gerade
der für den Massenkonsum wichtigen Güter wirkt' schon
außerordentlich beträchtlich wenn man den Inder vom
27. Juli 1927 mit dem Jahresdurchschnittinder 1926/27
(1. Juli 1926 bis 30. Juni 1827) in Vergleich setzt. Hier
sind es vor allen Dingen, wie schon hervorgehoben, die für
den Massenkonsum in Betracht kommenden Positionen, die
eine außerordentlich starke Erhöhung im Laufe des letzten
Jahres an den Tag legen. So erhoͤhte sich der Index der
pflanzlichen Nahrungsmittel von 153,22 im Jahresdurch—
schnitt 1926/27 auf 159.8 am 27. Juli 1927, der Index für
die Position Textilien von 144,6 im Jaähresdurchschnitt
1926/27 auf 158,1 am 27. Juli 1927, der Index für die
Position Häute und Leder von 120,7 im Jahresduͤrchschnitt
1926/27 auf 436,4 am 27. Juli 1927, der Index für die
Position Baustoffe von 150,6 im Jahresdurchschnitt 1926/27
auf 160,6 am 27. Juli 1927 und der Inder für die Position
Konsumgüter von 15433 im Jahresdurchschnitt 192627 auf
160,7 am 27. Juli 1927.
Hieraus geht hervor, daß gerade die Positionen, die am
siärksten den Massenkonsum belasten — sei es, daß es sich
um Volksnahrungsmittel handelt oder um die unümgäng—
lichen Mietsausgaben, die naturgemäß stark von der Höhe
des Inder für Baustoffe abhängen — seit dem letzten Jahre
außerordentlich erheblich gestiegen sind.
Was sollen angesichts dieser Tatsache die versprochenen
10 bis 12 Prozent Gehaltserhöhung? Schon jetzt kann man
sagen, daß sie Als Erhöhung von den Lebenshaltungskosten
fast überholt find.
Wünsche der weiblichen Post⸗ und Telegraphenbeamten
zur Besoldungsneuregelung.
b. Den weiblichen Beamten muß bei der Besoldungsneu⸗
tegelung endlich die in der Verfassung gewährleistete volle
Gleichstellung mit den männlichen Beamten zuteil werden.

Die Berufstätigkeit der weiblichen Beamten ist nach der
Vorbildung, Aus- und Fortbilduͤng sowie der entsprechen⸗
den vielseitigen Verwendbarkeit richtiger als bei der Be—
soldungsneuregelung von 1920 zu bewerten.
2. Das Besoldungsgruppensystem mit dem Grundsatz ge—
neinsamer Einstufung der dienstlich vergleichbaren Gruppen
and daher auch der männlichen und welblichen Beamten ijt
unter wesentlichen Verbesserungen beizubehalten. Dabei ist
der Verzahnungsgrundsatß anzuerkennen und durchzuführen.
3. Die weiblichen Post- und Telegraphenbeamten müssen
im Sinne der Forderungen zu 1 uͤnd'2 auf Grund ihrer
Lorbildung, Aus- und Fortbildung, der Verantwortlichkeit
hrer Tätigkeit sowie ihrer vielseitigen Verwendbarkeit ihre
Fingangsstellung in dem vollwertigen Assistentendienst und
hre Spitzenstellung (Verzahnungsfielle) in dem gehobenen
nittleren Dienst jetziger Besoldungsrangagliederuͤng bean—
pruchen.
4. Die Beförderungsgrundsätze bedürfen bei der Besol—
dungsneuregelung dringend der besseren Anpassung an die
gegenwärtigen und sicher noch lange vorherrschenden Dienst,
verhältnisse.
5. Die Besoldungsvorschriften (Ausführungsbestimmun—
zen zum Besoldungsgesetz) sind wesentlich zu vereinfachen
und so zu gestalten, daß sie es mehr als bisher ermöglichen,
den Verschiedenheiten der dienstlichen Verhältnisse bei den
einzelnen Verwaltungen Rechnung zu tragen. Vor allem
müssen die sich auch jetzt noch aus Ziffer 236 für die Post—
und Telegraphenbeamtinnen ergebenden Härten beseitigt
werden. Es muß jede Dienstzeit angerechnet werden, ganz
gleich, ob die Beschäftigung einer Helferin oder Beamtin
zeitweilig unterbrochen worden ist oder nicht.
6. Die jetzige Bestimmung über den Laufbahnnachwuchs
im Paragraph 5 des Reichsbesoldungsgesetzes, wonach die
Zahl der einzustellenden Anwärter alljährlich von, dem
zuständigen Minister im Einvernehmen mit dem Reichs
minister der Finanzen festzusetzen ist. ist aufzuheben.

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