Full text : 2.1927 (0002)

In den preußischen Gesetzen und Verordnungen werden, vor⸗
ehaltlich der Bestimmung im Abs. 2 die Bezeichnungen „Ge—
richtsschteiberei“ durch „Geschäftsstelle“ und „Gerichtsschreiber“
durch „Urkundsbeamter der Geschäftsstelle“ ersetzk.
Der Justizminister wird ermächtigk, die von der Aenderung be—
troffenen Vorschriften, soweit dies erforderlich ist, anderweit zu
jassen und dabei das Wort „Gerichtsschreiber“ durch „Urkunds—
deamter“ oder „Geschäftsstelle“ oder durch „Protokollführer“ zu
ersetzen.
In den preußischen Gesetzen und Verordnungen wird die Be—
zeichuunug „Gerichtsdiener“ durch „Gerichtswacht—
meister“ ersetzk. (Keichsgesetzbl. Nr. 29 vom 15. 7. 27.)

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Die Sparläligkeit in Preußen und im Reich.
Die Preußische Sparkassenzeilung gibt soeben einige Zahlen
über die Spareinlagen Preußens Ende Mai dieses Jahres be—
kannt. Der Bestand war 2565,6 Mill. RMk. Der Zuwachs betrug
im Mai 71,6 Mill. RMk, die Einzahlungen 278,2 Mill. RMk.,
die Auszahlungen 206,6 Mill. RMk. Der Sparkassenbestand im
ganzen Reichsgebiet belief sich im gleichen Zeilpunkt auf 3967,2
Mill. RMk., der Zuwachs bekrug 112,6 Mill. RMk., die Einzahlungen
 398,3 Mill. RMk. und die Auszahlungen 285,7 Mill.
RMk.

Bei den Giro- usw. Einlagen betrugen im Wai die Ein—
zahlungen im preußischen Staatsgebiet 1779,7 Mill. RMk., die
Auszahlungen 1769,4 Mill. RMk. und die Guthaben Ende Mai
beliefen sich auf 818,8 Mill. RMk. Für das Reichsgebiet bekrugen
die Einzahlungen im Giroverkehr zur gleichen Zeit 2433,0 Mill.
RMk., die Auszahlungen 2406,8 Mill. RMk. und die Guthaben
betrugen Ende Mai 1188.4 Mill. RMk.

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