Auf Beschluß des Sächsischen Landtages hat die fäch
sische Regierung, wie Ihnen bekannt geworden sein dürfte
eine einmalige Hilfsaktion für die sächsische Beomtenschaft
eingeleitet, um angesichts der außerordentlich schwierigen
wirtschaftlichen Lage der Beamtenschaft ihr schon vor dem
1. Oktober Hilfe zu gewähren. Das ist um so beachtlicher
da auch der Vertreter der sächsischen Regierung im Haus-.
haltsausschuß des Reichstages bei der Erörterung über
die Beamtenbesoldungsfragen zunächst erklärt hatte, die
fächsische Regierung sei aus eigener Kraft vor dem
J. Oktober zu einer besonderen Hilfsleistung nicht in der
Lage, obwohl sie unumwunden die Dringlichkeit einen
möglichst frühzeitigen Hilfsaktion anerkannte. Trotzdem
haben also die maßgebenden Stellen in Sachsen jetzt dock
Mittel und Wege gefunden, der Beamtenschaft schon vor
dem 1. Oktober zu helfen.
Nun mehren sich bei unserer Reichstagsfraktion die Zu⸗
schriften aus dem ganzen Reiche, die alle in der unseres
Erachtens berechtigten Lage gipfeln, daß es für die Reichs—
heamtenschaft unverständlich und unerträglich sei, daß sie
bei der Besoldungsregelung schlechter fahren solle als die
sächsischen Staatsbeamten. Es wird auch kaum gelingen.
der Reichsbeamtenschaft wie der der Gemeinden klarzu—⸗
machen, daß die sächsischen Beamten ungünstiger als sie ge—
stelll seien und daß sich daraus die Notwendigkeit einer sächsischen
Sonderaktion ergeben habe. Aus den Zuschriften
geht aber auch hervor, daß nicht etwa die Reichsbeamten
wie die übrigen Beamtengruppen den sächsischen Beamten
diese einmalige Hilfe mißgönnen; vielmehr folgern sie,
daß angesichts der gleichen Verhältnisse bei ihnen auch die
aleichen Hilfsmaßnahmen unabweisbar seien.
Wir können uns der Richtigkeit dieser Argumentation
nicht entziehen und unterbreiten Ihnen daher die ganz
ergebene und dringliche Bitte, angesichts dieser veränder—
len Sachlage noch einmal prüfen au wollen, ob sich nicht
doch irgendwelche Mittel und Wege für die Reichsregie
rung sinden werden, um auch der Reichsbeamtenschaft
wmindestens die gleiche Hilfe zuteil werden zu lassen, wie
sie jetzt die sächsischen Staatsbeamten erfahren haben.
Wir sind überzeugt, daß auch die Mehrheit des Reichs—
ages angesichts des sächsischen Vorgehens nunmehr ihr
Einverständnis erklären würde, wenn die Reichsregierung
sich entschließken könnte, etwa dem fächsischen Beispiel zu
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folgen. Die Meöglichkeit zu einer anderweitigen Regeluns
wird auch ohne große Schwierigkeiten erschlossen werden
können, wenn eiwa die Reichsregierung sich des Einver—
ständnisses der Fraktionsführer versichern würde.
Angesichts der Dringlichkeit der ganzen Frage und der
zespannten Lage wären wir Ihnen, hochgeehrter Herr
Reichsfinanzminister, zu besonderem Dank verpflichtet,
wenn Sie eine baldige Entscheidung über die von uns auf—
geworfene Frage herbeiführen kKönnten.
Mit der Versicherung unserer besonderen Wertschätzung
sind wir
Ihre Ihnen sehr ergebenen
gez. Rönnenburg. gez. Brodauf.
Für das Gruppensystem.
Unter dem 15. Juli 1926 hat die Leitung des Deutschen
Beamtenhundes an den Herrn, Reichsminister der Finanzen
das nachstehende Schreiben gerichtet:
Bereits mit Schreiben vom 5. April 1927 haben wir dem
Herren Reichsminister der Finanzen den Beschluß des Ge—
samtvorstandes des Deutschen Beamtenbundes vom 2.April
unterbreitet, in dem unser Standpunkt zur Besoldungs—
reform niedergelegt ist.
Mit aller Deutlichkeit ist darin zum Ausdruck gebracht,
daß der Deutsche Beamtenbund die Beibehaltung des
1920 eingeführten Gruppensystems für notwendig hält
ind den Uebergang zum sogenannten Gehaltsklassensystem
der Vorkriegszeit verwirft.
Auch in der Sitzung vom 30. Juni hat der Gesamtvor—
stand in einer Entschließung diese Auffassung bestätigt
und darin gesagt:
Die Beamtenschaft erwartet in dem neuen Entwurf
ihre am 2. April 1927 aufgestellten Grundsätze wieder
zufinden, will aber als unabweisbare Notwendigkeiten
nochmals folgende Kauptforderungen herausftellen:
1. Beibehaltung des bisherigen Gruppensystems
unter Beseitigung seiner Mängel;
Beibehaltung und Ausbau der sogenannten
Verzahnung unter Beseitigung der heute be—
stehenden Gräben zwischen den Gruppen VI und
VII, 1X und X, XII und XIII.
(Fortsekung quf Seite 105)
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