Full text : 2.1927 (0002)

Das Preußische Staaktsministerlum hat hierzu jetzt folgende Ent—
schliefzung dem Landkage mitgeteilt:
Für die Beamtenforkbildung kommen im wesenklichen die
Verwaltungs-Akademien und die Vereinigung für staatswissenschaftliche
 Fortbildung in Betracht. Da die Lehrgänge der
Verwaltungs-Akademien in der Hauptsache auf Hörer ohne
Hochschulstudium zugeschnitten sein müssen, während die der Ver—
einigung für Beamte mit staatswissenschaftlicher Vorbildung zur
Erweiterung und Vertiefung ihrer volkswirkschaftlichen und juristischen
 Kennknisse bestimmt sind, müssen die Vorlesungen nach
Auswahl, Gestalkung und nach ihrem Ziel voneinander verschie—
den sein. Die Trennung des Hörerkreises entspricht, zumal die
Aufgaben der Beamtengruppen verschieden sind, dem sachlichen
Bedürfnis. Es ist nicht zu befürchten, daß die Trennung Anlaß
zu Doppelvorlesungen gleicher Art gibt.
Auch die Reichsverwaltlung erleichtert ihren Beamten, und zwar
auch den Postbeamten, den Besuch der Lehrgänge beider Ein—
richtungen und unkerstützt beide mit Zuschüssen.

Gegen die Neugründung von Verwaltungsakademien.
Keine Erhöhung der amtlichen Zuschüsse. — Unzulängliche
Hörerbeteiligung.
Auf der im Vormonat in Frankfurt a. M. unter dem Vorsitz
des Staatsministers Prof. Dr. Apelt stattgefundenen Tagung
des Reichsverbandes deutscher Verwaltungsakademien, wurde
der nachstehende Beschluß einstimmig angenommen:
„Der Reichsverband Deutscher Verwaltungs-Akademien ist
nach Kräften bestrebt gewesen, dem Bildungsbedürfnis weiter
Beamtenkreise durch Begründung neuer Akademien und Zweig—
anstalten, durch Einrichtung systematisch aufgebauter Ferienkurse
und fachwissenschaftlicher Wochen gerecht zu werden. Nachdem
jetzt in Deutschland 18 Akademien mit 28 Zweiganstalten dem
Reichsverband angeschlossen sind, ist es notwendig, die Befriedi—
gung weiterer Bildungsbedürfnisse durch Gründung neuer An—
stalten vorläufig zurückzustellen.
Hierzu zwingt zunächst die gespannte Finanzlage des Reichs⸗
verbandes. Da bei den ungünstigen Finanzen des Reiches und
der Länder eine Erhöhung der amtlichen Zuschüsse vorläufig
nicht zu erwarten ist, so können den bestehenden Anstalten schon
jetzt Zuschüsse nur in bescheidenem Umfange gewährt werden.
Dazu kommt, daß nicht überall das berufliche Bedürfnis durch
den erforderlichen Nachwuchs an neuen Hörern gesichert ist und
daß der innere Ausbau der vorhandenen Anstalten von der
Gründung neuer Akademien dringend abzuraten scheint.“
Volksschullehrer und Sechstelung.
Das Preußische Kultusministerium überreichte Anfang Mai
dem Hauptausschuß des Landtags eine Nachweisung über die
gegenwärtige Verteilung der Lehrer und Lehrerinnen an den
öffentlichen Volksschulen auf die Besoldungsgruppen 1,2 und 3
des Volksschullehrerdiensteinkommensgesetzes. Aus dieser Auf—⸗
stellung war ersichtlich, daß eine gerechte Verteilung der end—

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„ultig aufgestellten Stelleninhaber auf diese 3 Gruppen noch
inmer nicht vollständig durchgeführt worden sei. Eine „Kleine
Anfrage“ demokratischer Abgeordneter forderte darum vom
Staatsministerium Auskunft darüber, woran es liege, daß die
auch von den Lehrerorganisationen dringend gewünschte volle
Ddurchführung der Sechstelung, besonders in der Auffüllung der
Besoldungsgruppe 8 noch immer auf sich warten lasse.
In der, zugleich im Namen des Finanzministers abgegebenen
Erwiderung des Preuß. Kultusministers wurde ausgeführt, daß
rach den auch für die Volksschullehrer maßgebenden Besoldungs
zrundsätzen der unmittelbaren Staatsbeamten von der Gesamt—
zahl der Planstellen 2/, in der Eingangsgruppe, »/ in der Auf—
rückungsgruppe und 110 in der Beförderungsgruppe eingestuft
sein sollen. Wenn jedoch Beförderungsstellen in ausreichender
Zahl nach dem sachlichen Bedürfnis nicht geschaffen werden
önnen, soll die Zahl der Stellen in der Aufrückungsgruppe ent⸗
prechend vermehrt werden. Es wird ausdrücklich betont, daß die
gegenwärtige Verteilung der endgültig angestellten Volksschul—
lehrer auf die Besoldungsgruppen des Volksschullehrer-Dienst—
einkommens diesen Grundsätzen widerspricht. Nach den weiteren
Ausführungen verhinderte der Umstand, daß ein zur Auffüllung
des Sechstels in der Beförderungsgruppe notwendiges „sachliches
Bedürfnis“ nicht in ausreichendem Maße nachgewiesen werden
onnte, für die bei den meisten anderen Verwaltungen durchgeführte
pöllige Auffüllung dieses Sechstels, jedoch ist die Staatsregierung
dauernd bemüht, die Zahl der fehlenden Stellen durch Nesu—
schaffung von Konrektorstellen wenigstens so weit
wie möglich zu verringern. So sind seit der letzten statistischen
Erhebung vom Oktober 1926 rund 1300 neue Ronrektoistellen
zeschaffen worden. Der Ueberschuß in der untersten Besoldungs—
zruppe (249) ist zurzeit verhältnismähßig so gering, daß daraus
kein Anlaß genommen werden kann, die Aufrückungsfrist nach
der Gruppe 2 weiter abzukürzen.
Beförderung der sondergeprüften Beamlen der Assistentenklafse
alter Art.
Im Anschluß an meine Rundverfügung vom 3. 8. 26 — IA
2716/1II P 21198/1V 5215/1 B 14506 — betr. den IV. Aufruf zur
Sonderprüfung ermächtige ich Euer Hochwohlgeboren, die mit Er—
olg geprüften Beamten der Assistentenklasse alker Ark, die die
allgemeinen Voraussetzungen einer Beförderung erfüllen und rech—
nungsmäßig den Assistentenjahrgängen 1914 bis einschl. 1916 zugewiesen
 worden sind (zu vergl. Verfügung vom 3. 12. 26 P II/III
7280 11 Ang.) mit Wirkung vom 1. 4. 27 unker Umwandlung ihrer
»isherigen Planstellen der Gruppe VI gemäß Verfügung vom
5. 8. 21 — p 4621 — III P 5543 — in Stellen der Gruppe VI
(b) zu befordern. Hierbei sind auch diejenigen aus einer Assistenkenaufbahn
 alter Art hervorgegangenen Beamten zu berücksichtigen,
welche die ordentliche Obersekretärprüfung abgelegt haben, aber
ioch nicht in eine Stelle der Gruppe VII (a) befördert worden sind,
oweit sie den vorbezeichneten Assistentenjahrgängen angehören.
Ferner ermächtige ich Euer Hochwohlgeboren, diejenigen mit Er—
olg geprüften Beamten der neu errechnetken Assistentenjährgänge
1817 bis 1920, die infolge Erreichung der Alkersgrenze in den

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