BEAMTEN-RUNDSCHANV
Aurechnung der Vordienstzeit (Hilfsbedienstetenzeit) als ine Uebersicht über den Personalstand der Reichsministe—
ruhegehaltsfähige Dienstzeit. tien und der denselben unterstellten Behörden zugeleitet.
In einer Sitzung vom 30. Juni erklärte sich der Reichs⸗- Als Stichtag ist der 1. April d. Is. genannt. Gegenüber
rat mit neuen Grundsätzen für die Anrechnung von Vor- 'em 1. Oltober ergibt sich eine Verminderung um 1048
diensizeit (Hilfsbedienstetenzeit) als ruhegehaltsfähige beamte und 4329 Arbeiter, jedoch steht dem eine Vermeh—
Dienstzeit einverstanden. Die neuen Grundfätze sollen auf ung der Angestellten um 5708 Söpfe gegenüber. Insge—
diejenigen Beamten angewendet werden, die auf Grund amt betrug die Zahl der Beamten 953 127 (gegen 86175
des Reichsbeamtengesehes in den einstweiligen m 41. Oktober 1926), die Zahl der Angesiellten 26 624
Ruhestand versetzt worden sind oder noch werden, die zu 20916) und die der Arbeiter 4303 (40 632). Bei der
obder nach dem 1. Dezember 1923 auf Grund der steichspost gab es am 1. April 250 683 (252 093) Beamte,
Personalabbauverordnung vom 27. Oltober 1923 in den 175 (1353) Angestellte und 42570 (39 903) Arbeiter. Bei
tinsiweiligen oder dauernden Ruhestand verfeßbt worden er Reichsbahn schließlich gab es am Stichtag 315 112 Be—
jind und diejenigen, die zu oder nach dem 1. Dezember imte und 365 576 Arbeiter. Außerdem waren bei den
1923 auf Grund des Reichsbeamtengesfetzes in den dau— Zentralverwaltungen 441 Beamte und 8318 Angestellte
ernden Ruhestandverfsetzt worden sind oder noch veiblichen Geschlechts vorhanden. Bei der Post gab es
derset werden. 14 989 woeißliche Beamte und 1237 Angestellte.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
a) Die Beschränkung der Anrechnung auf Beamte des
unteren Dienstes wird aufgehoben.
p) Die Bestimmung, daß der Bedienstete in ständigem
Wechsel mit etatsmäßigen Beamten desselben Dienst—
zweiges tätig gewesen sein muß, ist weggefallen.
Die Forderung des Bestehens einer formlosen oder
körmlichen Pruͤfung ist aufgehoben worden.
Bensiorãrausschußß im Deutschen Beamtenbund.
Der geschäftsführende Vorstand hat die Einsetzung eines
Pensionärausschusses beschlossen, der aus je einem Ver—
reter der 6 Säulen (Säule J Reichsbahn, Säule 11
Reichspost- und Telegraphen-Verwaltung, Säule I1II
Reichsbeamte, Säule IV Länderbeamte, Säule V Kom—
munalbeamte und Beamte der öffentlich-rechtlichen Körper—
schaften und Säule VI Lehrer), der Polizei, der Sozialen
Arbeitsgemeinschaft, der Frauenverbände und der Orga—
nisationen des früheren Gesamtverbandes Deutscher Be—
amtengewerkschaften, insgesamt also aus 10 Mitgliedern,
usammengesetzt sein soll.
Ein Vertreter dieses Ausschusses wird an den Aus—
schũssen, deren Arbeiten das Interessengebiet der Ruhe—
und Wariestandsbeamten berühren, beteiligt werden. Der
Obmann dieses Ausschusses erhält den vorgesebenen Sitz
un Gesamtvorstand.
Damit ist nicht nur einem alten Wunsche der Kollegen
in Warte⸗ und Ruhestand Rechnung getragen, sondern
much die Gewähr für eine tatkräftige Förderung der Be—
lange dieser Kollegen auf rechtlichem, besoldungstechni—
schem und wirtschaftlichem Gebiete gegeben.
Die Personalziffer der Reichsbehörden.
Der Reichsminister der Finanzen hat dem Reichstag
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