berg, Flügel, Fröhlich usw. standen an der Spitze dieser
einheitlichen, politisch⸗ wie religiöss-neutralen Beamten—
gewerkschaft.
Freilich, so glatt und einfach, wie sich das in dieser
lapidaren Darstellung liest, gingen die Dinge nicht vor
iich, wenigstens nicht vor den Novembertagen des Jahres
1918. Bis dahin hatte es, man kann wohl sagen unzählige
Besprechungen, Werbungen um die Seele der Masse be—
durft, ehe man von einer Bildung des Massenwillens
reden konnte. Aber der große Wurf war endlich gelungen.
Das Wort Beamtengewerkschaft war Wirklichkeit gewor—
den. Und nun gings vorwärts und hinein in die prak—
tische Arbeit der allgemeinen Beamtenpolitik. Es handelte
sich darum, das Berufsbeamtentum in der Verfassung von
Weimar zu verankern, eine ungeheuer schwierige Aufgabe,
able die Parteien und Köpfe auf eine Formel zu einigen.
Es gelang dann, die materiellen Ziele durch die Besol—
dungsreform zu verwirklichen. Am 1. April 1920 trat die
Besoldungsreform in Kraft, damals freudig begrüßt von
der Mehrheit der Beamten. Aber auch die soziologisch
verwandten Gruppen, wie die Arbeitergewerkschaften,
chenkten dieser neuen Beamtengewerkschaft Beachtung, und
es kam zu mehrfacher Fühlungnahme und zu Besprechun—
gen, die im einzelnen zu behandeln hier nicht der Ort ist.
Eine Kraftprobe hatte die junge Gewerkschaft zu bestehen
in den Frühlingstagen des nächsten Jahres durch den
stapp⸗Putsch. Die Krise wurde zwar überwunden; im fer—
neren Verlaufe kam es jedoch zu Abspaltungen, so bildete
sich der Reichsbund höherer Beamten, so der Allgemeine
Deutsche Beamtenbund, so verließen unter Führung des
nachmaligen Reichspostministers Dr. Hoefle zahlreiche Be—
amte den Deutschen Beamtenbund und traten zum Ge—
samtverbande Deutscher Beamtengewerkschaften zusammen.
Auch große Teile der Eisenbahnergewerkschaften sezedie—
ren vorübergehend, immerhin blieb der Bund eine kom—
pakte Masse.
Die Streitpunkte sind nicht derart erheblich, daß unbe—
dingt die gesamte Einheitsfront durchbrochen werden
mußte. Man befolgte das strategische Wort „Getrennt mar⸗
schieren, vereint schlagen“ und stand wenigstens der Re—
gierung gegenüber als eine Willensgemeinschaft (bestehend
aus fünf differenzierten Richtungen) auf. Wenigstens noch
bis vor kurzer Zeit.
Die Konzentrationsidee behielt ihre alte Kraft, und die
Zerschmelzungsverhandlungen blieben nicht ohne Wir—
ung. So trat am 8. Oktober 1926 zunächst die in der
hristlichen Gewerkschaftsrichtung organisierte Beaniten—
chaft in Stärke von 180000 Mitgliedern wieder zum Deut—
chen Beamtenbund zurück. Weitere werden hoffentlich
nallernächster Zeit folgen. Heute stellt der DBB. eine
zusammenfassung von rund 124 Mill. deutscher Berufsbe—
imten dar, also eine Aufspeicherung von Willenseinheiten,
„ie nicht wirkungslos und unbeachtlich ist. Er ist die zweit—
rößte deutsche Gewerkschaft und die größte Beamtenver
inigung der Welt.
Arbe tsgebiet dieser Organisation ist zunächst die allge—
neine Beamtenpolitik, während die speziellen Fachinter—
ssen sowie die Vertretung der persoönlichen Angelegen—
seiten der einzelnen Mitglieder den Fachgewertschaften
berlassen ist. Im Vordergrund steht der Kampf um ein
euzeitliches, einheitliches Beamtenrecht, um die öffentlich—
echtliche Stellung des Berufsbeamtentums in seiner spe—
ifisch deutschen Art, so wie sie sich aus der Staatsnot—
vendigkeit entwickelt hat. Regelung der Besoldungsfragen
ind ein zweites Hauptgebiet, neben den Fragen der
vissenschaftlichen Vertiefung in die Probleme (Beamten—
vissenschaft), Fortbildung der Beamten durch Gründung
nion Verwaltungsakademien usw.
Dringend zu hoffen ist, daß die Gesamtheit der deut—
chen Beamtenschaft dem Drang zur RKonzentration sich
licht verschließen wird. Man hat aus der Geschichte der
»eutschen Gewerkschaften Erkenntnisse geschöpft, das Vor—
dild der großen deutschen Arbeiterbewegung kann nicht
iutzlos gewesen sein. Im großen und ganzen gesehen
ind es Ideologien, Theorien und Theoreme, die der Ge—
amteinigung der deutschen Beamtenschaft entgegenstehen.
Zgielleicht ist es Schicksalsfügung, daß die Probleme von
zerschiedenen Blickpunkten angesehen werden, daß es noch
u keiner endgültigen Stagnation gekommen ist, daß die
Bewegung im Fluß und jugendfrisch bleibt. Im Ziel ist
nan sich einig, wenn es auch der Wege noch verschiedene
ind. Das Ziel: Erhaltung und Ausbau des deutschen Be—
ufsbeamtentums auf öffentlich-rechtlicher Grundlage,
Ausbau der Stellung des Berufsbeamten in freiheitlichem
Beiste zum Vollbürger, wirkendes Glied in der Volksge—
neinschaft zu sein, das sind die Leitsterne der modernen
Beamtenbewegqung.
Von Dr. jur. H. Büsing, Altona.
Wer ein Amt hat, ist für die Gesetzmäßigkeit seiner Unter Amtshandlung ist jede amtlichen Zwecken die—
Amtshandlungen zivil-, strafs- und gegebenenfalls diszip- nende Handlung einer Person zu verstehen, die öffentlich—
linarrechtlich verantwortlich. Wichtig ist daher der Begriff rechtliche Funktionen auszuüben hat (Beamte, Notare, Ge—
„Amtshandlung“. schworene, Schöffen).
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