Full text : 2.1927 (0002)

„Die Stellungnahme auch der jetzigen Reichsregierung zu
der Frage der Verabschiedung des Beamtenvertretungsgesebes
habe ich bereits im Reichstag wiederholt dahin gekennzeichnet,
uß die Reichsregierung gewillt ist, die baldige gesetzliche Re—
zelung der Beamtenvertretungen nach Kräften zu fördern.
Wenn ich auch für das Bedauern innerhalb der Beamtenschaft
rüber, daß der Abschluß der Beratungen im Reichstat eine
merwattete Verzögerung erfahren hat, Verständnis habe, so
nuß ich doch der in Ihrem Schreiben geäußerten Auffassung
ntgegentreten, daß etwa die Verabschiedung dieses Gesetz—
entwuͤrfes von einzelnen Seiten absichtlich verzögert werde.
Ddie Gründe für die Hinausschiebung der Abstimmung im
Reichsratsplenum liegen vielmehr in der gerade bei diesem
hesetzentwurf besonders großen Schwierigkeit zwischen den In—
leressen der Verwaltung und den Wünschen der Beamten—
chaft einen angemessenen Ausgleich zu finden. Reichsrat und
Reichsregierung sind gemeinsam bemüht, hier brauchbare
Lösungen zu finden, die, wie ich hoffen darf, auch die Zu—
timmung der Mehrheit der Beamten finden werden. Ich
zlaube damit rechnen zu dürfen, daß der Entwurf dem Reichs—
sag spätestens bei seinem Wiederzusammentritt nach der Som⸗
nerpause vorliegen wird. gez.: v. Keudell.“

Das Reichsschulgesetz.
Der Entwurf des Reichsschulgesetzes ist — wie der
Sos. Pressedienst“ erfährt — im wesentlichen fertisgestellt
ind wird schon in den nächsten Tagen das Reichskabinett be—
chäftigen. Er bringt gegenüber der Schiele-Gürichschen Vor—
läge bemerkens werte Abänderungen. Der Entwuri
des früheren deutschnationalen Innenministers Schiele sah die
konfessionelle Schule als Regelschule und die beiden anderen
Schularten als Ausnahmeschulen vor. In dem neuen Entwurf
verden alle drei Schularten — Simultan-, konfessionelle
ind weltliche Schule — als aleichberechtigt anerkannt.
Der Entwurf dürfte nach der Beratung im Kabinett umgehend
 dem Reichsrat zugehen. Er wird hier wahr—
cheinlich einer besonderen Beratung überwiesen.
Ein Streik der französischen Studienräte.
Wegen Verschleppung der Gehaltsregeluns.
Die Professoren der französischen höheren Schulen haben, wie
dem „Vorwärts“ aus Paris gemeldet wird, wegen der neuer⸗
lichen endlosen Verschleppung ihrer Gehalts—
zegelung dem Unterrichtsminister Herriot angekündigt, daß
ie sich weigern werden, bei der Abganasprüfunsg der
Abiturienten, dem sogenunnten Baccalauréat, mitzu—
wirken. So wohlwollend Herriot auch den Wünschen der Pro—
jessoren gegenüberstand, so erklärte er ihnen doch, daß er im
Interesse der 88300 Abiturienten dieses Jahres alles mögliche
versuchen werde, um die Prüfungen abzuhalten. Da es wahr⸗
cheinlich ist, daß 10 Prozent der Mitglieder der Prüfungskom—
mission demissionieren, hat Herriot an die Schulamtskandidaten
appelliert und auf diese Weise bisher wenigstens die schrift⸗
lichen Prüfungen gesichert. Wie jedoch die mündlichen Prüfun—
zen ablaufen sollen, ist noch zweifelhaft. Im Unterrichts⸗
ministerium hofft man, daß bis dahin eine Einigung im Ge—
zaltsstreik erzielt werden wird, zumal die mündlichen Prüfungen
erst im Jusli stattfinden

Entwurf eines Reichsbeamtengesetzes.
Die Verhandlungen müt den Spitzenorganisationen sollen
nöglichst bald verwirklich werden.
Der Deutsche Beamtenbund hatte unter dem 22. April 1927

oigendes Schreiben an den BSerrn Reichsminister des Innern
ierichtet:
„Seit mehr als sieben Irhren wartet die deutsche Beamten—
haft auf die Durchführung der in Artikel 128 Abs. 3 ver—
eißenen Neuregelung des Beamtenrechts. Wiederholt ist zwar
rklärt worden, daß die Vorarbeiten in den beteiligten Mini—
erien im Gange seien, bisher ist jedoch, abgesehen von den
ẽentwürfen einer Reichsdienststrafordnung und eines Beamten—
ertretungsgesetzes, nichts bekannt geworden. Bei der Beratung
es Reichshaushaltsplanes für das Jahr 1927 hat der Serr
deichsminister des Innern erklärt, daß die Arbeiten an dem
zntwurf eines Reichsbeumtengesetzes vor dem Abschluß ständen
nd daß demnächst Beratungen über diesen Gegenstand mit den
zeamtenorganisationen stattfinden würden. Da die Neurege—
ung des Beamtenrechts außerordentlich dringlich ist, bitten wir
rgebenst um Mitteilung, wann mit einer Bekanntgabe des
entwurfes und dgen Beratung mit den Beamtenorganisationen
u rechnen ist. ir dürfen bei dieser Gelegenheit den schon
nündlich ausgesprochenen Wunsch wiederholen, dem Deutschen
Zeamtenbund als der Vertretung des weitrus überwiegenden
Leiles der deutschen Beamtenschaft rechtzeitig Gelegenheit zur
Mitwirkung an diesem Gesetzeswerk zu geben, zu dem er bereits
mfangreiche Vorarbeiten geleistet hat.“
Darauf ist unter dem 28. Mai 1927 folgende Antwort erteilt
vorden:
„Die im Reichsfinanzministerium und in meinem Ministertum
ufgestellten Teilentwürfse eines neuen Reichsbeamtengesetzes
interliegen zur Zeit auf Grund der Besprechungen mit den Ver—
retern der Länderregierungen einer nochmaligen eingehenden
durcharbeitung unter Zuziehung aller beteiligten Reichsressorts.
Nach Beendigung dieser Vorarbeiten benbsichtige ich, den Ge—
etzentwurf den Spitzenorganisationen der Veamtenschaft vorzu—
egen und sie zur mündlichen Durchberatung mit den zuständigen
Lertretern der Reichsressorts einzuladen. Bei den Schwierig—
eiten, die, wie ich als bekannt voraussetzen darf, die Formu—
ierung des komplizierten und umfangreichen Rechtsstoffes bietet,
zin ich zu meinem Bedauern außerstande, mich auf einen be—
timmten Zeitpunkt für die Verhandlungen mit den Organi—
ationsvertretern festzulegen. Daß ich es mir besonders ange—
egen sein lasse, die Verhandlungen mit den Spitzenorganisa—
ionen über den Entwurf des neuen Beamtengesetzes möglichst
ald zu verwirklichen, habe ich mündlich schon betont, und ich
tebe nicht an. dies hiermit ausdrücklich zu wiederholen.
gez. Keudell.“

Unfall⸗Fürsorge-⸗Gesetz.
Der Reichsstag hatte unlängst in einer Entschließung den
Bunsch zum Ausdruck gebracht, daß das Beamten-Unfallfürsorge—
esetz möglichst bald einer zeitgemäßen Abänderung unterzogen
verden möchte. Die Reichsregierung hat in Beantwortung dieser
ẽntschliebhung nunmehr mitseteilt, daß sie die Vorlegung einer
alchen Novelle beabsichtige

die Gewerbelehrerlaufbahn auch für Junglehrer offen.
Einem Erlaß des preußischen Kultusministers zufolge können
zunglehrer zur Aufnahmeprüfung für die Gewerbelehrerausbil—
ung zugelassen werden, sofern sie sich die erforderliche fachliche
Lusbildung angeeignet und die vorgeschriebene praktische Tätig—
eit abgeleistet haben. Das gleiche gilt auch für Schulamts—
ewerber, welche die theoretische Abschlußprüfung in einer amt—
ich anerkannten Arbeitsgemeinschaft zur Lehrerfortbilldung be—
tanden haben.

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