Full text : 2.1927 (0002)

Verwaltungs-Akademie Es handelt sich um
Vorlesungsplan für die nächsten Wochen: 1. de eneee d Vergb nd
Samstag, den 9. Juli, nachm. 430 Uhr, in der Turnhalle 2der unal und Bergbeamten ud
Malstatt. Vorlesung: Gerloff, Volkswirischaftslehre. q) — Staats- und Kommunalangestellten in die Be—
Sonntags, den 10. Juli, vorm. 10,30 Uhr, im Johannishof. reuungsaktion und
Vorlesung: Gerloff, Voikswirtschaftslehre. 2. die Beseitigung der Härten, die bei der Durchführung
Montag, den 11. Juli, abends 7,30 Uhr, im Johannishof. der Betreuungsaktion aufgetreten sind.
Vorlesung: Kuhring, Volkswirtschaftspolitik. Wir gestatten uns, hierzu auf unsere Eingaben an die
Donnerstas, den 14. Juli, abends 7,30 Uhr, im Johannishof. Keichsregierung vom 8. April 1927 ergebenst hinzuweisen.
Vorlesung: Kuhring, Volkswirtschaftspolitik. Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände
Samstag, d 48— Juli, 8 4,30 Ihieng der Turnhalle des Saargebietes.
Malstatt. orlesung: Kalveram, Die Finanzierung der
zffentlichen und privaten Unternehmungen. 32 Beamtenbund des Saargebietes
Sonntas, den 17. Juli, vorm. 10,30 Uhr, im Johannishof. Vereinigung der höheren Beamten des Saargebietes
PBorlesung: Kalveram, Die Finansierung der öffentlichen Verband der Bureau-Angestellten und Beamten
und privaten Unternehmungen. des Saargebietes.
ere, v I ene qn Uhr, im Johannishof. Bund der techn. Angestellten und Beamten.
Vorlesung: Kuhring, Volkswirtschaftspolitik. s s is
Samstag, den 23. Juli, nachm. 4,30 Uhr, in der Turnhalle Gewert catt Denienidetner E. B
Malstatt. Vorlesung: Kalveram, Die Finansierung der Ab.2 ban ennn en ochnter—
zffentlichen und privaten Unternehmungen. Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands
Sonntas, den 24. Juli, vorm. 10,30 Uhr, im Johannishof. J. A.; Schneider.
Vorlesung: Kalveram, Die Finanzierung der öffentlichen — —
uind privaten Unternehmungen. Saarbrücken, den 4. Juli 1827
Semesterschluß.

1)

A. G. Rr. 77. 7. 27.
An das Auswärtige Amt.

Saarbrücken, den 29. Juni 1927.
An das Auswärtige Amt.
UG. Rr. 75, 627. Berlin.
Die „Saurbrücker Zeitung“ brachte am 18. Juni 1927
olgende Nachricht:
„Betreuungsaktion auch für Arbeiter und Mittelstand.
Berlin, 17. Juni.
Wie wir zuverlässig erfahren, beabsichtigt die Reichs—
regierung, die Betreuungsaktion für das Saargebiet auch
zuf die anderen notleidenden Stände, Arbeiterschaft und
Peittelstand auszudehnen. Näheres über die Art konnten
wir noch nicht erfahren.“
Für den Fall, daß die vorstehende Nachricht zutrifft, ge—
sttatten wir uns, mit Bezug auf die in Heidelberg am
12. Mai 1927 stattgefundene Aussprache der Herren
Schneider und Dr, Messinger mit Herrn Geheimrat von
Friedberg und unsere am 13. Mai 1927 in Heidelberg der
Reichsregierung gegenüber abgegebene Erklärung folgen—
des zu wiederholen:
Wir begtüßen den Beschluß der Reichsregierung und er—
warten, daß nunmehr auch den noch unerfuͤllt gebliebenen
Wünschen der Beamten hinsichtlich der Betreuungsaktion
entsprochen wird.

Ahschrift!

Berlin.
Betr.: Ortlicher Sonderzuschlag an deutsche Saarpensionäre usw.
In teilweiser Ausführung des Reichskabinettsbeschlusses vom
28 September 1920 hat die Reichsregierung am 14. Juni 1923
beschlossen,
daß die Reupensionäre und vsinterbliebenen von deutschen
Saarbeamten und Neupensionären zu Lasten der laufenden
Pensionsfonds bis auf weiteres monatlich den Unterschieds—
hetrag zwischen der Frankenpension, die sie von der Regie—
rungskommission begziehen, umgerechnet in Reichsmark zum ije—
veiligen Börsenkurse, und der Pension, die ihnen nach den
»eutschen Bestimmungen zustehen würde, wenn die Beamten
dis zu ihrer Zurruhesetzung im Reich Dienst getan hätten, er—
zalten sollen.
Dieser Beschluß wird insofern nicht restlos durchgeführt, als
er Berechnung des Unterschiedsbetrages nicht ein entsprechender
irtlicher Sonderzuschlag, wie er in mehreren teueren
ztädten des Reichs und in der Regel im besetzten Gebiet zur
Auszahlung kommt, zu Grunde gelegt wird.
So wird zum Beispiel in den Nachbarstädten Trier und Zwei—
orücken ein solcher Sonderzuschlaa in Höhe von 15 Prozent
zewährt.
Ferner hat die Regierung angeordnet, daß die deutschen Pen—
sionäre, Beamtenhinterbliebenen und Wartegeldempfänger, die

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