Full text : 2.1927 (0002)

die Hälfte, bei Unterhaltspflicht gegenüber mehreren Personen
nur ein Drittel des Mehrbetrags abtretbar.
Ist dem Abtretenden ein Darlehn gewährt worden (8 2), so
wird die Wirksamkeit der Abtretung durch eine Verringerung der
Bezüge oder eine Aenderung in der Zahl der Unterhaltsberech⸗
igten nicht mehr berührt.
82
Die Abtretung gemäß 81 darf nur an ein von der Reichs- oder
Landesregierung bestimmtes öffentlichsrechtliches Kreditinstitut
der gemeinnütziges Unternehmen erfolgen. Zuständig für die
Beftimmungen ist, soweit Beamte der Länder und der der Auf—⸗
icht der Länder unterstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaf⸗
len in Frage kommen, die Landesregierung, im übrigen die
Reichsregierung.
Die Abtretung bedarf des Einverständnisses einer vom Reichs⸗
arbeitsminister mit Zustimmung des Reichsrats bestimmten
Stelle. Sie ist nur zulässig zur Beschaffung, Verzinsung oder
Tilgung von Darlehen, die durch Hypotheken, Grund- oder Ren⸗
tenschulden auf Wohnheimstätten im Sinne des Reichsheimstät⸗
engesetes vom 10. Mai 1920 (Reichsoesetzbl. S. 962) oder
anderweitig gegen spekulative Verwertung geschützten Wohnheimstätten
 gesichert sind oder gesichert werden sollen.

Einer Wohnhoeimstätte steht ein zu ihrer Errichtung bestimmtes
—A
zahre eingeräumt ist

83.
Dem Abtretenden muß das Recht vorbehalten werden, den
bertrag bis zur Gewährung des Darlehns zum Ablauf eines
dalendervierteljahrs zu kündigen. Die Kündigungsfrist darf
söchstens ein halbes Jahr betragen. Durch die Kündigung erhält
er Beamte nicht das Recht, das bereits eingezahlte Kapital vor
zem Ende der Sparperiode zurückzuverlangen.
84.
Landesgesetzliche Vorschriften finden keine Anwendung, soweit
ie einer Abtretung nach Maßgabe dieses Gesetzes entgegenstehen.
8 5.
Der Reichsarbeitsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen
nit dem Reichsminister des Innern und mit Zustimmung des
keichsrats Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes zu erlässen.

(Wegen Raummangels folgen die Ausführungen von Mini—
berialdirigent Daniels-Berlin über die Abtretung von Be—
imtenbezügen zum Heimstättenbau in der nächsten Nummer.
Die Schriftleitung.)

8. Rheinischer Beamtentag in Krefeld am 14. und 15. Mai
Auf nach Krefeld! Auf nach der von schwerer Besatzunaslast Ortskartells Krefeld die anwesenden Beamtenvertreter. Be⸗
endlich befteiten Seidenstadt! Auf zum 8. Rheinischen Beamten⸗ onders warme Worte widmet er dabei den Vertretern des
tag! Zaargebietes. Hierauf berichtet
So ging in den ersten 5 — Ruf Ii die — der Referent des D. B. B. Rausch.
Beamten. Und sie kamen in hellen Scharen. s allen rheini⸗
chen Gauen e sie herbeigeeilt, die Vertreter einer durch iber die Besoldunasreform:
zemeinsame Sorgen und Nöten enaverbundenen Beamtenschaft. Er weist darauf hin, daß, nachdem der D. B. B. in seiner
Eine gewaltige Kundgebungs sollten sie erleben. »auptausschußsitzung vom 3. April 1927 für die kommenden Ar—
Bericht eiten ein festes Programm aufgestellt habe, vorerst nicht mehr
iber die Zweckmäßigkeit jener Programmsätze gesprochen werden
Erster Tas. ürfe. Tief bedauerlich sei es, wenn Beamtenverbände, die s. Zt.
Er beginnt mit der Begrüßung der Beamten durch die Tages- hem Programm zugestimmt haben, heute bei der Regterung
eitungen. Ganze Seiten sind dem Zweck gewidmet. Voran ein Sonderwünsche anbringen wollen. Grundsatz des Programms
„Herzliches Willkommen“ des Oberbürgermeisters mit unter ei das Festhalten an dem jetzigen Gruppensystem unter Er⸗
inderen folgenden schönen Worten: vöhung der Besoldungssätze. (Vergl. den Aufsaß „Wie steht es
„Was sie der Heimat gewesen in Zeiten schwerster Not, ist im die Reichsbesoldung?“ in der Nr. 22 unserer Zeitschrist. Der
eider nicht genügend bekannt und nicht immer richtig gewürdigt. Cerf.)
Die Liebe zum Vaterlande, die als Leitstern über aller ihrer
zisherigen Arbeit stand, mösge auch leuchten über den Verhand⸗
iungen des 8. Rheinischen Beamtentages usw.“
Dann der Gruß eines Krefelder Dichters:
In Treue oft bewährt,
In eiserner Pflicht gewachsen.
So kommt Ihr zu uns. —
Dem Volke zu dienen,
Dem Ihr verbunden,
Sei Eurer Arbeit Ziel. —
Seid uns willkommen!
Weggenossen sind wir alle,
Eines Volkes Brüder,
Einer Heimat Söhne. —
Wir grüßen Euch! Adolf Scherer.
Wir müssen es uns leider wegen Raummangels versagen, all
ie sonstigen herzlichen Begrüßungsworte wiederzugeben.
Aukerordentliche Sauptausschutzfitzung im Stadthallensaal.
2 Uhr nachmittags.
Nach der Erledigung der parlamentarischen Förmlichkeiten
urch den 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Rheinland, Post⸗
inspektor Görgen-Bonn, begrüßt der erste Vorsitßende des

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—TVV
            
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