Full text : 2.1927 (0002)

rechnung gar nicht vornehmen. Die Eingangsgruppe des unteren,
mittleren und höheren Dienstes gaben das Gerippe: II — II, VII —
VIII und X— XIV. Die übrigen Gruppen wurden teils nach den
atsächlichen Verhältnissen, keils nach Amtsbezeichnung, keils auch
nach Gefühl für Symmetrie eingefügt, wenn nicht zwingendere
Momente ausschlaggebend waren. In einem vierzigseitigen Umdruck
 wurde der Nachweis zu erbringen versucht, daß beispielsweise
in der Endgehaltsstufe dem ledigen Beamten Ortsklasse A der
Saargruppe
V IV vVIl VIl usw.
521 721 947 1518 1106
Reichsmark Verluste enkstanden sind und daß in der gleichen Zeit
her Ausfall des verheirateten Beamten 243 Reichsmark an Frauenzuschlag
 und 247 Reichsmark durchschnitklich für jedes Kind an
Kinderzulage betrug. Diese Berechnungen waren der Reichsregie⸗
tung und auch der Regierungskommission unkerbreiktet worden. Als
dann in Baden-Baden die offizielle Schlußverhandlung mit
der Beamkenverkretung so frostig abgelaufen war und der
Sprecher der Beamtenschaft zur Frage des Gruppenvergleichs
folgendes ausgeführt hatte:
„Die Beamtenschaft bedauert lebhaft, daß eine Kernfrage
des ganzen Problems, die Gruppenfrage, von den Herren Vor⸗
ithzenden beider Delegationen überhaupt nicht erwähnt worden
ist. Die Beamtenvertretung hätte gerade hierüber volle Klarheit
 erwartet“,
einiglen sich die beiden Vertragschließenden noch in der folgenden
Nacht und fügten in den Arkikel 3 den 5. Absatz ein. Den Gruppenbergleich
 selbst entnahmen sie der oben erwähnten „Errechnung der
den Beamten des Saargebietes seit Dezember 1923 vorenthaltenen
Bezüge“, wobei sie sich beide des Einverständnisses der Beamkenchaft
 sicher glaubten.
Dieser Gruppenvergleich, der aus einer einem ganz anderen,
ein materiellen Zwecke dienenden Berechnung enkstanden war und
den die Regierungskommission sich bis dahin sowohl in dieser wie
auch in jeder anderen Form Proporz 12:18) anzuerkennen hark⸗
aäckig geweigert hatte, weil sie sehr wohl fühlte, daß damit ihre
willkürliche Besoldungsordnung ins Wanken geraken mußte, hat
mmerhin die nachträgliche Beseitigung allzu ungerechter Ein—
gruppierungen wenigstens gefördert. Die Verbesserungen, die —
rußer den Reichssiebenern bereils am 1. 1. 26 — dann noch durch
den wenn auch beschämend verspäteten Personalhaushalt für 1926
sür die Beamken des Saargebietes verwirklicht wurden, sind nur
eine Etappe auf dem Weg zu erträglicheren und gesunderen Verhältnissen.
 Daßß Härken auch in größerer Zahl (wie z. B, bei der
Schulverwaltung durch das Durcheinanderwürfeln der Lehrerschaft)
mit Maßnahmen verbunden sind, die jahrelangen Stillstand überhrücken
 müssen, ändert nichts an der Tatsache, daß der Absatz 5
und damit der Gruppenvergleich willkürbannend gewirkt hat, wirkt
ind auch fernerhin wirken muß.
Das gleiche kann auch gesagt werden von dem 3. Absatz, der
uuf die Angleichung der Personalbestimmungen und Laufbahnporschriften
 abzielt. Eine erhöhte Tätigkeit der Regierungskommission
 war seit dem Inkrafttreten der Abrede zwar zu ver—

DOefhhe

Pucding
6 80
rrif Fiicifen.
Ein Ideines Glas v. Inrem guten Eingemacht u. dazxu
cin feirier Ociker-Pudding,
das gibt ein richtiges Festmahl. — Zorles Aroma.
teiner Woblgeschmack und hobe Nabrkraft sind in
den feinen r—, dio Sis aus Dr. Ootker's
Puddingpulvern bereiten. vereinigt.
Sis haben as alao loicht, Ihren Tiach xu bereschern
d ohneo an Mohreuagaben zu denkon. Viels achöne
Rerepie fũr So und Geleo-Speisen aind in dam
aeuen farbig illustrier ten Oetlker-Rexepthuch, Ausabe
 Fexu —2* das Sis füör Fr. J.“ bei IHhrem
o * erhalten, venn vergriften, gogen Einaendung
 von Marken von meiner
Generalvertretung:
Otto Huthor, Saarbrũcken 3, Posttaeh 400.
Dr. A. Oetker, Bielefeld.

eichnen, wenn auch nicht alle getroffenen Entscheidungen und
ẽkinzelheiten unsere Billigung finden können. Es wurden Zu—
assungen zu Prüfungen verfügt zum Erwerb von Aufstieganwart-—
chaften, Nebenbezüge neugeregelt, u. dergl. Dinge, von denen
inzelne Beamtengruppen immerhin einen kleineren oder größeren
Borteil hatten. Ja, es läßt sich sogar feststellen, daß die Regierungstommission
 auch in Kleinigkeiten groß ist und heute ebenfalls nach
Bollendung einer vierzigjährigen Dienstzeit Anerkennungsschreiben
den betreffenden Beamten aushändigen läthzt — ganz ngch dem
ieueren Vorbild des Reiches. In diesem Zusammenhang sei zwar
ingeschaltet, daß in zahlreichen Fällen unverständlicher Weise seit
angen Monakten Beamte zu Prüfungen zwar zugelassen, aber noch
icht einberufen worden sind, während früher die Prüfung inner—
alb 3 Wonaken stattfinden mußte.
Ein unmitkelbarer Zusammenhang zwischen der Abrede von
Baden-Baden und der Betreuungsaktion besteht zwar nicht. Wohl
iber wurde in Baden-Baden die Gesamterörlerung der Beamtenragen
 auf eine neue Grundlage gebracht, auf der der Regierungszommission
 die Zustimmung nicht mehr so schwer fallen konnte,
vie sie vorher sicher gefallen wäre.
Entsprechend den Artikeln 4 und 8 sind bisher in einzelnen
Fällen bereits Beamtenlücken im Saargebiet durch Uebevnahme
us dem Reich geschlossen worden, wenn man auch noch nicht gänzich
 auf die Uebernahme von Kräften aus anderen Ländern ver—
ichtet hat, wie z. B. bei der Generalfinanzkontrolle.
Besondere Bedeutung hat noch der Arlikel 10, der die Schaffung
es Pensionsrücklagefonds vorsieht. Dafßz der Fonds eine starke
Belastung des Saargebiekes darstellt, ist außer allem Zweifel; *
inem Jahresaufwand von rund 250 Millionen Franken für
Beamtenbesoldung sind ihm bei 17356 Prozent rund 44 Millionen
Franken zuzuführen, die nicht mehr unmittelbar für Besoldungs—
wecke verfügbar sind. Von diesem Betrage werden die laufenden
Hensionen und Hinterbliebenenbezüge an die Neuruheständler usw.
ezahlt; der verbleibende Jahresbetrag von rund 30 Millionen fließt
»raklisch der Wirtschaft des Saargebietes zu, sei es in der Form
ür Erstellung staatseigener Wohnungsbauten (ca. ein Drittel), sei
ꝛs in Form von Baudarlehen durch zweite Hand (zwei Drittel).
Drei Dinge werden so positiv beeinflußt:
a) Die Wirtschaft wird belebt oder, wie es im Reiche heißk,
ingekurbelt.
b) Beamte erhalken in zunehmendem Maße Mietwohnungen in
taalseigenen Gebäuden an ihrem Dienstort, — übrigens die
ersteen praktischen Wohnungsfürsorgemaßnahmen für Beamte
rußer den ominösen Beschlagnahmungen!
c) Beamte können sich Eigenheime erstellen; eine ganze Reihe
chon hat davon Gebrauch gemacht; andere sind im Begriffe, es
u kun.
All diese Dinge dürfen wir uns ruhig einmal vergegenwärkigen.
Zie beweisen jedenfalls, daß die Abrede von Baden-Baden die
Beamtenschaft des Saargebiekes einen guten Schrikt vorwärks
jebracht hat, wenigstens dort, wo der Auslegung nicht allzu großer
Zpielraum gelassen worden ist. Für die weitere Verfolgung von
Beamteninkteressen ist dieser Slaalsverlrag von nicht zu unter—

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