BEAMTEN-RUNDSCHAV
Beamten⸗Rundfunk.
Die deutsche Welle auf 1250.
Am Sonnabend, 11. — Uhr nachm. (5—-5.30)
pricht
Regierungspräsident Krüger (Lüneburg)
über
Die Wohnungsfrage der Beamten
Die gesetzliche Regelung der Beamtenkrankenfürsorge.
Eingliederung in die Reichsversicherungsordnung — eine frei⸗
gewerkschaftliche Forderung.
Als s. Zt. der Gedanke auftauchte, die Krankenfürsorge
der Beamten, die bisher den von einzelnen Berufsorgani⸗
ationen des Deutschen Beamtenbundes ins Leben gerufenen
Selbsthilfeeinrichtungen oblag, auf eine breitere Basis zu
tellen und dabei gleichzeitig eine gesetzliche Regelung
dorzunehmen, da wurden vom D. B. B. gegen diesen Plan Be—
denken geäußert, weil die Gefahr bestand, daß dabei der Versuch
gemacht werden würde, das mustergültige, leistungsfähige und
— was wohl das Wichtigste war — sich aus sich selbst erhaltende
Krankenkassenwesen der freiwilligen Selbsthilfe zu zerschlagen.
Man mußte befürchten, daß der Versuch nicht ausbleiben würde,
die Krankenfürsorge für Beamte dem allge—
meinen Krankenkassenwesen anzugliedern, was
gewissen Gewerkschaftskreisen als eine weitere Anglei—
hung des Berufbeamtentums an das allge—
meine Arbeitsrecht gewiß nicht unwillkommen sein konnte.
Inzwischen haben sich nun — in der klaren Erkenntnis der
möglichen Gefahren — die verschiedenen Selbsthilfe-Kranken⸗
lassen der deutschen Beamtenschaft verschmolzen und eine rührige
Tätigkeit entfaltet, um die Regierungen, die Behörden und die
politischen Parteien von der Unmöglichkeit zu überzeugen,
die Beamtenkrankenfürsorge in die allgemeine Krankenfürsorge
einzubeziehen. Richt nur, daß darin eine Gefährdung des
Gedankensdes Berufsbeamtentums lag, so konnten
auch schwerwiegende finanzielle Gründe gegen
rine derartige Absicht ins Feld geführt werden. Diesen Bemü—
hungen ist es auch — wie uns bekannt geworden ist — in der Tat
gelungen, namentlich die in Betracht kommenden Parlamen-—
arier davon zu überzeugen, daß für die Beamtenkrankenfürsorge
eine besondere gesetzliche Regelung erforderlich ist,
die den nun einmal vorhandenen, auch durch die Reichsverfassung
anerkannten Eigenarten des Berufsbeamtentums Rechnung
rrägt. — Inzwischen ist nun aber von freigewerkschaft⸗
licher Seite in der Tat jene von allem Anfang an befürchtete
Forderung erhoben worden, die Krankenfürsorge für die
Beamten in die Reichsversicherungsordnung
einzubauen. Daß dies der Wille der freigewerkschaftlichen
Richtung von vornherein gewesen ist, war ja allgemein bekannt.
Bisher aber hat man die Erreichung dieses Zieles durch parla⸗
nentarische Beeinflussung in aller Stille zu erreichen gehofft, und
daher von einer öffentlichen Erhebung einer enssprechenden
Forderung Abstand genommen. Nun erwirkte sich aber die Be⸗—
amten-Gewerkschaft“, das Organ des freigewerkschaft⸗
lichen Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter“,
das auch in unseren Augen unzweifelhafte Ver—
dienst, diese freigewerkschaftliche Forderung in ihrer Nr. 11 vom
27. Mai 1927 in aller Oeffentlichkeit auszusprechen. Es wird also
die im D. B. B. organisierte Beamtenschaft wachsam sein müssen,
um die nun offen enthüllten freigewerkschaftlichen Pläne auch
endgültig vereiteln zu können.
Beamtenfragen auf dem sozialdemokratischen Parteitag.
Veranlaßt durch den ADB., der die Forderung, daß jeder
ozialdemokratische Beamte sich dem ADB. anschließen müsse,
tellte, beschäftigte sich der Parteitag der Sozialdemokratie
in Kiel mit Beamtenfragen. Wels gab im Namen des
Parteivorstandes nach dem „Vorwärts“ folgende Erklärung
ab: „Die meisten Anträge zum Parteitag hat der Streit
unter den Beamten um die Richtung ihrer Spitzen—
»rganisationen hervorgerufen. Wir haben im Parteivor—
tand zahlreiche Sitzungen wegen der Beamtenschaft gehabt.
Aer leider ist der Streit nicht aus der Welt geschafft. Dieser
Streit um die Organisation steht überall an der Wiege der
Urbeiterbewegung. Ebenso wie Parteien u. Gewerkschaften
satte be im Umsturz auch der Allgemeine Deutsche Be—
imtenbund einen starken Zulauf überschwenglicher Enthu—
iasten, und auch ihm blieb der Rückgang nicht erspart
rdeider ist die Verschmelzung der Beamtenverbände nicht ge⸗
ungen. Das ist um so schlimmer, als die christlichen Organi⸗
ationen sich mit dem DBB. fusioniert und dadurch gezeigt
jaben, daß sie wissen, was die Geschlossenheit bedeutet.
Jedenfalls darf der Streit unter den Beamten nicht auf dem
nücken der Partei ausgetragen werden. Manche Genossen
m Lande sind päpstlicher als der Papst und fordern geradezu
ine Verbannung der Parteigenossen, die noch im DBB.
ätig sind. Auf der anderen Seite hat der Beamtenausschuß
zer Deutschnationalen Partei Beschwerde darüber erhoben,
zaß angeblich unsere Genossen im DBB. die Neutralität ver⸗
etzen. Wollen Sie diesen Deutschnationalen zu Hilfe kom—
gen und sollen unsere Parteigenossen das Feld räumen?
das wäre falsch. Wie stolz ist die Partei einst auf die ersten
ozialdemokratischen Lehrer gewesen, die im Deutschen
rehrerverein als Vorkämpfer des Sozialismus gewirkt ha—
en! Jetzt sollen Männer wie Ammerstadt, Hellmann und
ßroß aus Hamburg von der Partei infamiert werden, wenn
ie nicht aus der Organisation ausscheiden, in der sie so lange
ruch für die Partei gewirkt haben. Das ist ein schlechtes
ztück Unduldsamkeit, geboren aus Unkenntnis der Partei—
geschichte, und ich bitte Sie deshalb, alle entsprechenden An—
räge abzulehnen und lediglich die Deklaration zu bekräfti—
jzen, die Parteivorstand und Parteiausschuß über unser Ver—
zältnis zu den Beamtenverbänden abgegeben haben. Wir
prechen offen aus, daß wir mit dem ADB. am engsten ver—⸗
unden sind und ihm die besten Erfolge wünschen, im übrigen
8 wir alles andere der kommenden Entwicklung über—
assen.“
Dienstbezeichnungen, nach der Aenderung zur Personalordnung
der Deutschen Reichsbahn⸗-Gesellschaft. 1. Bahnbewachungs—
und Bahnunterhaltungsdienst. Schrankenwärter (so—
veit noch vorhanden); Bahnwärter, Oberbahnwärter; Rotten⸗
ührer. Rottenaufseher, Rottenmeister (Oberrottenmeister)];
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