Full text : 2.1927 (0002)

der Menschen. Ueberall und zu allen Zeiten haben die
Menschen diesem Drange nachgegeben und Gemeinschaften
— Staaten — geschaffen, die natürlich in früheren Zeiten
Menschen gleichen Blutes zusammenschlossen. Erst der
späteren und neueren Entwicklung blieb es vorbehalten
Staatsgrenzen nach willkürlich gewählten Gesichtspunkten
zu ziehen und dabei oft große Bestandteile eines Volkes
einem fremden Staatswesen einzuverleiben. Ich brauche
nur das Wort „Versailles“ zu nennen, um klar zu machen,
was ich damit meine.
Die Entstehung des Staates macht aber auch sofort die
Wirksamkeit von Beamten notwendig. Es bleibt dabei
gleichgültig, wie man jeweils die Männer nannte und ob
fie sich nur zeitweise oder ausschließlich dem Dienste für die
Gemeinwirtschaft widmeten; für uns ist nur hervorzu—
heben, daß jeder Staat Diener hat und haben muß. Der
Zusammenschluß zu einer Gemeinschaft stellt neue Auf—
gaben, zwingt die Gemeinschaft, Pflichten und Rechte der
Einzelnen und der Gesamtheit zu umgrenzen und festzu—
legen, macht es notwendig, die Durchführung der Vor—
schriften zu überwachen und etwa sich zeigenden Widerstand
zu brechen. Das sind und waren die Pflichten des Staates
sange es Menschen gibt, und so wird es grundsätzlich auch
ür alle Zeiten bleiben. Ist die Gemeinschaft klein und
sind ihre Formen einfach, dann können die Arbeiten neben—
amtlich geleistet werden; ist der Staat aber größer und sind
die Aufgaben schwerer, dann wird man Männer nötig
haben, die der Staat ganz in seinen Dienst stellt. Es sei
in dem Zusammenhang auf die Geschichte der biblischen
Völker hingewiesen. Waren Moses und seine Aeltesten
nicht Diener der Volksgemeinschaft?
Und auch der moderne Staat zeigt dasselbe Vild. Nur
die Zahl der zur Gemeinschaft Zusammengeschlossenen ist
gewaͤltig gestiegen; die Aufgaben des Staates haben sich
ungeheuer gesteigert, und ein Heer von Beariten ist not⸗
wendig, um den Staatsapparat in Gang zu halten.
Da der Staat eine Zusammenfassung von Menschen, von
lebenden Wesen also ist, kann er selbst nicht eiwas Totes,
sondern muß auch ein lebender Organismus sein. Das
bedingt aber, daß seine Formen nicht stare sind, sondern
lebend, d. h. sich dauernd den Verhältnissen anpassen, wie
sie durch die sich selbst andernden Menschen bedingt werden.
In dem Kampfe aber, der sich naturnotwendig aus der
Frage des Festhaltens oder Neugestaltens ergibt, zeigen
sich die wesentlichen Kräfte, die in jedem Stagtswesen mit—
einander ringen. Der konservative Geist will das Alther—
gebrachte erhalten, der fortschrittliche dagegen will ändern
uͤnd neugestalten. Jenachdem, welche Geistesrichtung in
einem Slaatswesen herrschend ist, wird es seinem Wesen
nach konservativ oder fortschrittlich sein.
Unabhängig vom Wesen ist die Staatsform. Ob ein
Staat nach der monarchischen, republikanischen oder dikta—
torischen Staatsform regiert wird, berührt das Wesen des
Staates nicht. In jeder Form kann konservativer oder fort⸗
schrittlicher Geift das Staatswesen durchwehen, Wesentiich
 ist nur, ob der in der Staatsverwaltung herrschende
Geist der Volksmehrheit entspricht, oder ob er von einer
Einzelperson oder einer Gruppe von Menschen bestimmt
wird und dann vielleicht im Gegensatz zur Volksmeinung

WUVer LIug und aorgaam iat, begehrt
Beim EFinkauf „echte EJferd“.
2
—2 RNeife
die beste Lilienmi Ueberall zu haben.
steht. Der eine Fall ist nur möglich im Obrigkeitsstaat, der
andere dagegen ist Kennzeichen des Volksstaates. Der
Beist des Staates aber wird vertreten durch die Beamten⸗
schaft, und damit kommen wir zu der Frage nach der Stel—⸗
lung der Beamtenschaft im Obrigkeitsstaat und Volksstaat.
Wir wenden uns zunächst dem Obrigkeitsstaat zu und
denken dabei an die deutschen Verhältnisse bis 1918. Es
vürde weit über den Rahmen eines Aufsatzes hinausgehen,
vollte man die ganze Entwicklung des Beamtentums
zeigen. Und doch ist notwendig, die Kerngedanken heraus—
zustellen, um das Wesen des Gewordenen zu erfassen.
Das ausgehende Mittelalter (16. Jahrhundert) zeigt
iberall die Fürsten im Kampfe um die Alleinherrschaft.
Der Fürst will es nicht mehr dulden, daß Adel, Geistlichkeit
und Städte besondere Rechte haben und sich init ihm in die
Ztaatsgewalt teilen. Er will allein regieren und kommt
dadurch in Gegensatz zu seinen bisherigen Freunden. Die
Macht des mitlelalterlichen Fürsten war abhängig von der
Zahl des ihm dienenden Adels und der Macht der Städte.
Drei Dinge sind es darum, die der alleinherrschende (abso—
ute) Fürst sich schafft. Er wirbt sich ein nur ihm ge—
orchen des Söldnerheer. Söldnerheere ver—
schlingen aber große Summen, die das Land dem Fürsten
nur in Form von Steuern geben kann. Da die Höhe der
Zteuern bestimmt wird durch den Wohlstand des Landes,
liegt es im Interesse der Fürsten, durch eine geordnete
Finanzwirtschaft und eine fürsorgende Regierung
den Wohistand des Staates zu heben. Das kann er aber
nur mit einer tüchtigen Beamtenschaft. Ste—
hende Heere, treue Beamten, geordnete
Finanzen waren die drei Pfeiler, auf denen die großen
preußischen Könige ihren werdenden Staat aufbauten. Daß
der Beamtenschaft in diesem Dreigestirn die wichtigste Auf—
gabe zufiel, braucht kaum betont zu werden, denn auf ihrer
Arbeit baute alles auf. Das war auch jenen Schöpfern des
»reußischen Staates klar, denn sie setzten ihre eigene Person
ind ihre ganze Arbeitskraft in den Dienst am Staate ein,
im durch ihr Beispiel und den daraus sich ergebenden
Zzwang, eine Pflichtauffassung in ihrer Beamtenschaft zu
rziehen, um die man Preußen beneidete, und die sich sort—
zrbte bis in unsere Tage. Damit schufen sie das für das
Beamtentum Typische. Der preußische Staat war damals
arm. Die Könige konnten also nicht durch hohe Bezahlung
ich treuen Dienst erkaufen; ja es war damals und auch
tioch viel später so, daß die Bezahlung so gering war daß
ie nur den allerbescheidensten Ansprüchen genügte. Aber
m Dienste des Königs erwarb man sich hohe Ehre. Stolz
tannte man sich „Bedienstete des Königs“. Ein anerken—
tendes Wort und einen Zufriedenheit ausdrückenden
dandschlag des Königs ließen manche Not vergessen und
Pornten zu neuer Arbeit an. Königsdienst war grund—
verschieden von jedem anderen. Gab es auch damals nock

5* 5 77

Aßse
A

—

DA V
HeEn RERMRIINEII
at
—85

ar

R

y WVAIR
U t

—IEX

77
Je
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.