Full text : 2.1927 (0002)

— Pyry 3 J
„Anser Rech
Beilage zu der Zeitschrift des Beamtenbundes des Saargebietes: „Der Beamtenbund“
Schriftleite: Wilhelm Meister, Saarbrücken

Nummer 4

Juni 1927

2. Jahrgang

——8 JFe y dr —— sind. y Regel ist
e Aufga em Gebiet des allgemeinen Lebens zu eni⸗
Anlage J. nehnen.
8. Der Prüfungsbeamte hat die nötigen Vorkehrungen für die
Wenghe Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben bis zur Be—
kannigabe an den Prüfling zu treffen.
9. Die schriftlichen Arbeiten sind unter der ständigen Aufsicht
Ine Beamten e Besoldungsgruppe JIX oder einer höheren
F 2 ruppe anzufertigen.
1. Bewerber für den Eintritt in die Laufbahnen des Kanzlei⸗ n
dienstes und 3 einfachen mittleren Dienstes haben die erforder⸗ geshiDie ustaden Daen he 5 3— en ebb
Wrrggemeine Bildung durch Ablegung einer Vorprüfung nach— ken hn 2 e uid mit einer Be⸗
—— ß einigung des aufsichtführenden Beamten über die ständige Be—
Zivilanwärter für den einfachen mittleren Dienst werden erst Assnet nun
bbe h gung. die tatsächlich verwendete Zeit sowie Dauer und
a¶ Ab legung der Vorprüfung in die Bewerberliste aufge Irsachen etwaiger Unterbrechungen versehen werden.
* 8 11. Die schriftlichen Arbeiten sind von dem Prüfungsbeamten
2. der Vorprüfung für den einfachen mittleren Dienst ist der n n em g
zhned ee ng in —8 —— ing 88 Hervorhebung etwaiger Mängel schriftlich kurz ju begui—
zesondere Beherrschung der Rechtschreibung und der vier Grund⸗ aaner: .
de See r ge a d Verhaͤltmigreg 12. Die Anforderungen der mündlichen Prüfung sind auf das
auñng naͤchzuweisen. Bildungsziel der Voltsschule abzustellen.
Bewerber für den Kanleidienst 5 uherdem eine elausige aIn Ven r ahe in der Regel eine Prüfungszeit von 15
8 3 it j ij i u ennt⸗ J 35 3*
rs bedeeeigceihan eeden n ebe den Ausfall der Prüfung entscheidet der Prüfungsi
 ü ü infa mitt⸗ e
e ece en er ere iand dur den eiasaches ae— Entscheidung ist das Gesamtergebnis der Prüfung zugrunde
Versorgungsanwärter, die in dem den Versorgungsanspruch hu gegenr * Funtz
Ver⸗ Fe ege, 8 Ergebnis der Prüfung ist dem Bewerber mündlich und
B—— Deehen ehwerige und gleichartige amt⸗ auch schrifilich durch den Prüfungsbeamten bekanntzugeben.
Bewerber, von denen — 3. B. durch ihre Leistungen als An⸗ 14. Die Prüfungsstücke hat der Prüfungsbeamte der Direktion
estellte in der Steuerverwaltung — feststeht, daß sie die in der der Verwaltung der direkten und indirekten Steuern auf dem
zu fordernden Kenntnisse unzweifelhaft besitzen. Dienstwege vorzulegen.
4. Die Prüfung findet bei der Direktion der Verwaltung der 15. Eine Wiederholung der nicht bestandenen Vorprüfung ist
irekten und indirekten Steuern oder einer von dieser besonders icht zulässig.
zu bezeichnenden Stelle nach Bedarf statt. 16. Die Prüfungsschriftstücke sind zu den Bewerberakten zu
s. Der Direktor der Direktion der Verwaltung der direkten und bringen.
are erddre nach dar — J — B. Vorprüfung für den gehobenen mittleren Dienst.
ung durch einen Beamten an, der mindestens der, Besoldungs⸗ 1. Versorgungsanwärter, die sich um den Eintritt in den ge—
rusde engehhren Dn e Dedsimavansaaben sind von dem jobenen miltleren Dienst bewerben, haben die erforderliche all
zrüfe den Beamten gusguwahlen, * nd ei und— zemeine Bildung durch Ablegung einer Vorprüfung nachzuweisen.
ß b. Dhe rüfuns besteht aus einem schriftlichen und einem münd⸗ 2. In dieser Vorprüfung sind Kenntnisse nachzuweisen, die in
38 — nine bestimmt der Prüfungsbeamte. Schriftliche und hrem Gesamtwert der von den Zivilanwärtern geforderten Schul⸗
minduche hrüue snden egetnahinnnen Tne han »ĩtdung gleichnua hten find
7. Die schristliche Prufung befteht gue; B. Von der Ablegung der Vorprüfung für den gehobenen mitt⸗
9 eeese n Schecheit in der Rechtschreibung Eten Dienst können Versorgungsanwür ter befreit werden, die in
hach uweisenist ( Stunde) NAnwärier für den Kanzett em den Versorgungsanspruch begründenden Dienst eine gleich—
e een das Dittat in Maschnenschriftt aazuferugen. vertige und gleichartige Abschlußprüfung bestanden haben.
Außerdem haben diese ein Diklaf in Kurzschrift höchstens 10 4. Die Prüfung findet bei der Direktion der Verwaltung der
Minuten lang) aufzunehmen und in Reinschrift zu übertragen. Airekten und indirekten Steuern statt.
Bei dem Dikkat sind 100 Silben in der Minute zu jfordern; 5. Den Prüfungsauftrag erteilt der Chef der Direktion der
vier Aufgaben der gewöhnlichen Rechnungsarten (zusammen Verwaltung der direkten und indirekten Steuern.
18 Stunde bis 2 Stunden). In den Aufgaben ist u. a. Bruch-, 6. Für die Abhaltung der Prüfung ist nach Bedarf ein Prü—
Dezimal⸗, Zins⸗ Schluß⸗HNund Gesellschaftsrechnung sowie fungsausschuß bei der Direktion der Verwallung der direkien und
Flaͤchen⸗ und Korperberechnung einfacher Art zu fordern; indirekten Steuern zu bilden
) einem deutschen-Aufsatz (2 Stunden). Die Aufgabe hat sich 7. Der Prüfungsausschuß besteht aus drei Mitgliedern, und
auf eine Darstellung von Tatsachen oder Verhältnissen zu be-⸗ 3war aus einem Beamten der Direktion der Verwaltung der

(Fortsetzung)

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