BRINOTDIE REICAISBESOLDDCUNOSORPNUNO
EINESYSTEMANDERUNG.
Das Rätselraten um die Reichsbesoldungsordnung geht
ustig weiter. Die Presse bringt fast täglich Nachrichten über
den Stand der Dinge, die wohl alle darin übereinstimmen,
daß sie mit den tatsächlichen Verhältnissen wenig oder gar
nichts zu tun haben und der Phantasie eines Freundes oder
eines Gegners der Beamtenschaft entsprungen sind. Diese
Unklarheit gilt vor allem der Frage nach dem Zeitpunkt und
der Höhe der durchzuführenden Reform. Dagegen scheint
nan auf Seiten der Regierung über die Art der Reform
ganz bestimmte Pläne zu haben, die, wenn sie in ihren Ein—
zelheiten auch noch unklar sind, doch in ihrer Grundidee klar
erkennbar sind. Es scheint die Absicht zu bestehen, das bis—
zerige Besoldungsgruppensystem zu verlassen und zum Be—
solduüngsklassensystem zurückzukehren. Es ist darum not—
wendig, zuerst die Frage zu beantworten: Welche Unter—
schiede bestehen zwischen dem Besoldungsklassen-und dem
Besoldungsgruppensystem? Bis 1920 galt im Reiche und in
den Bundesstaaten das Besoldungsklassensystem, das man
auch Laufbahnsystem nennt. Dieser Name deutet schon da—
rauf hin, daß das System die Beamten einer bestimmten
Laufbahn zusammenfaßt, daß also Herkommen, Vorbildung
und Werdegang die Zusammengehörigkeit bedingen. Da
nun im gesamten Staatsbetrieb Herkommen, Vorbildung
und Werdegang der Beamtenschaft sehr verschiedenartig
sind, kommt man zu einer großen Zahl von Laufbahnen und
damit zu einer entsprechenden Zahl von Gehaltsklassen.
Das Besoldungsgruppensystem geht von anderen Gesichts—⸗
punkten aus. Es wertet in allererster Linie die Berufs—
tätigkeit der Beamten, faßt diejenigen mit gleichwertiger
Tätigkeit ohne Wigict auf ihr Herkommen, ihre Vorbil—⸗
dung und ihren Werdegang zusammen und ordnet sie in be—
stimmte Gruppen ein. Daß dabei Vorbildung und Werde—
zang indirekt doch berücksichtigt werden, ergibt sich schon
zdaraus, daß bestimmte Voraussetzungen vor Uebernahme
eines bestimmten Amtes erfüllt sein müssen. Es war durch
die Bewertung der Beamtentätigkeit die Möglichkeit ge—
geben, die vielen Besoldungsklassen zu beseitigen und die
gesamte Beamtenschaft in 13 Besoldungsgruppen — abge—
sehen von den Gruppen min Einzelgehältern — zusammenzu—
fassen. Wenn nun der Gedanke auftaucht, das Besoldungs⸗
zruüppensystem zu verlassen und wieder zum Gehaltsklassen—
ystem zurückzukehren, dann muß die Beamtenschaft sorg⸗
fältig das Für und Wider beider Systeme gegeneinander
abwägen, um das Beste zu wählen.
Bei der Charakterisierung des Laufbahnsystems war schon
darauf hingewiesen worden, daß die Beamten einer be—
stimmten Laufbahn zu einer Besoldungsgruppe zusammen⸗
gefaßt sind. Es ist klar, daß innerhalb einer so geschlossenen
Beamtengruppe das Zusammengehörigkeitsgefühl sehr stark
betont ist, und daß jede Gruppe ihre Eigenart, ihre Bedeu⸗
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'ung und ihre Verdienste zur Erlangung von Vorteilen in
en Vordergrund rückt, ohne dabei nach rechts oder links zu
chauen und das Gesamtbeamteninteresse zu beachten. Selbst—
nerständlich ist die Beachtung und Erfüllung von Einzel—
vpünschen viel leichter möglich als beim Besoldungsgruppen⸗
ystem; aber gerade darin liegt auch die Gefahr des Systems
ür die Beamtenschaft. Der Staat wird immer bereit sein,
zonderwünsche einer vielleicht kleinen Gruppe zu erfüllen,
venn er damit nicht das gesamte Besoldungsproblem auf⸗
ollen wird. Diese Möglichkeit lenkt aber der Blick jeder
IJ von der Gesamtfrage auf die Einzelinteressen ab und
virkt darum trennend. Trennung ist ja an sich schon das
ennzeichnende Merkmal. Der Beamte gehört einer Lauf—
zahn an. Ein Heraus und ein Darüberhinaus gibt es nicht.
Er bleibt in seinem vorgeschriebenen Geleise, selbst wenn es
ich in seiner Beamtentätigkeit zeigt, daß er imstande wäre,
sochwertigere Arbeit zu leisten. Sonderleistungen werden
eim Gehaltsklassensystem nämlich durch Stellenzulagen ab—
segolten. Er bleibt demnach auch bei einer Beförderung an
eine Laufbahn gebunden, kann nicht wie heute in eine
zöhere Beamtengruppe überführt werden. Gehaltsklassen—
ystem nennt sich diese Ordnung. Der Name mag treffend
ein, und das System mag denen erstrebenswert erscheinen,
ie beanspruchen, daß nur Vorbildung und Herkommen maß—
jebend sein sollen und daß die darin liegenden Trennungs—
triche so fest und so tief gezogen werden, daß sie für das
zanze Leben bindend bleiben und auch durch Berufsleistun—
gen nicht überwunden werden können.
Wenn man das Besoldungsgruppensystem bewerten will,
st es vielleicht wertvoll, sich daran zu erinnern, daß es 1920
ingeführt wurde und darum ein Kind seiner Zeit ist. Die
⸗rsten Jahre nach dem Umsturz versuchten, alles Trennende
u beseitigen, wollten ausgleichend wirken, waren bestrebt,
erletende Klaffenunterschsede zu verwischen, um zur um—
assenden Volksgemeinschaft zu führen. Ohne die Frage, ob
»as Besoldungsgesetz von 1920 für die Beamtenschaft diese
ziele in einer allseits befriedigenden Weise erreichte, zu be—
intworten, scheint es doch so viel wertvolle Gedanken in sich
u bergen, daß die Beamtenschaft sich wohl hüten soll, das
krreichte leichten Herzens hinzugeben. Das Besoldungs—
zruppensystem zieht horizontale Querstriche durch die ge—
amte Reichs-, Staats- und Gemeindebeamtenschaft und faßt
die gleichwertigen Beamten zu einer Gruppe zusammen. Es
bleibt dabei an sich der Bildungsgang der Beamten voll⸗
tändig außer Betracht; die Frage ist nur die, welche Arbeit
er leistet. So kommt es, daß die verschiedenartigsten Beam—
en in einer Gruppe zusammengefaßt sein können. Am deut—
ichsten zeigen das die Gruppen VII und X. Gruppe VII ist
kingangsgruppe für Obersekretärlaufbahn, umfaßt als
olche Verwaltungsbeamten (Zivilanwärter und Militäran—
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