landwirtschaftlichen und zweckverwandten Fachschulen, die
Volksschulbildung und mindestens zweijährige Berufspraris
zorabssetzen, einen mindestens zweijährigen Lehrgang mit
»ollem Tagesunterricht haben und eine in sich geschlossene
berufliche Bildung vermitteln. Sie müssen ein bestimmtes
Maß fachlich-theoretischer Bildung geben, wie es für die ge—
zobenen Bexrufe erforderlich ist;
landwirtschaftlichen und zweckverwandten Fachschulen, die
Volksschulbildung vorgaussfetzen und in einem mindestens
dreijährigen Lehrgang mit vollem Tagesunterricht eine im
siich abgeschlossene Berufsbildung auf Grund eines über—
wiegend fachlich-theoretischen und allgemeinbildenden Unter—
ichts vermitteln.
Für besonders begabte und auch im übrigen geeignete
Schüler kann der Eintritt in die Fachschulen schon nach
Vollendung des 7. Volksschulpflichtiahres gestattet werden
I. Das Schlußzeugnis solcher landwirtschaftlichen und zweck—
gerwandten Fachschulen, die als Vorbildungsnachweis grundjätz—
ich die mittlere Reife voraussetzen, vermittelt die mintlere Reife
ür dieijenigen Schüler, die ausnahmsweise ohne ein Zeugnis
er mittleren Reife in diese Schulen aujgenommen worden sind
Unter die Fachschulen zu J 1. fallen u. a. die Ackerbauschulen,
obald sie staatlich anerkannt sind, unter die J2. die Landwirt—
schaftsschulen nach dem Reglement vom 10. August 1875 bezw.
die Höheren Landwirtschaftsschulen nach den Bestimmungen vom
. Avril 1927 (LwMBl. S. 331).
Das Abschlußzeugnis der staatlich anerkannten Ackerbauschulen
hat den Vermerk zu tragen, daß dem Schüler die mittlere Reife
zuerkannt ist. In dem Abschlußzeugnis der Landwirtschaftsschulen
ist zu vermerken: „Dieses Zeugnis schließt das Zeugnis
der mittleren Reife ein“ (pal. auch die Muster zu den Abschluß—
zeugnissen in den „Vorschriften über Aufbau und Lehrplan staat—
ich anerkannter Ackerbauschulen“ vom 13. März 1927 — LwMBl.
5. 255. — und in den Bestimmungen über Organisation und
Lehrplan der Höheren Landwirtichaftsschulen“ nom 1. April
927. LwMVl. S. 331).
Die Verleihung der Berechtigung zur Erteilung des Zeugnisses
der mittleren Reife an die Ackerbauschulen erfolgt auf Widerruf
zuglbeich mit der staatlichen Anerkennung. Ich behalte mir die
HNerleihung für jeden eingelnen Fall vor.
Die sonstigen, mit dem Bestehen der eee amn den
Landwertschaftsschulen bezw. den Höheren Landwirthschaftsschulen
der serdenen Berechtiaungen werden durch diesen Erlaß nicht
zerührt.
Ich ersuche, vorstehendes den in Betracht kommenden Schul⸗
urternehmern bekanntzugeben.
Feriensonderzüge aus dem Saargebiet mit 3324 Prozent Fahr
preisermähigung für Hin- und Rückahri.
Wie in früheren Jahren werden auch in diesem Sommer zu
Beginn der großen Schulferien wieder Feriensonderzüge ge—
ahren. Zur Bewältiaung des erjahrungsgemäß außerordentlich
tarken Reiseverkehrs sind auch in diesem Jahre 6 Sonderzüge«
porgesehen.
Feriensonderzug von Saarbrücken 8ots. nach Berlin
am 2. 8. 1927.
Der Zug wird durchgeführt über Trier —Koblenz üGießen—
Börssum —Magdeburg. Abfahrt in Saarbrücken 13.20 Uhr, An—
unft in Berlin, Potsdamer Bahnhof, 6.28 Uhr. Fahrkarten
verden ausgegeben in Saarbrücken, Völklingen, Saarlouis,
Merzig und Mettlach nach Gießen, Kassel, Börssum. Magdeburg
und Berlin.
2. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbf. nach Samburg
am 2. 8. 1927.
Bis Trier jährt der Zug vereinigt mit dem Sonderzug Ber—
in. In Trier wird der Zug geteilt und über Köln—Bremen
ach Hamburg weitergeführt. Ankunft in Hamburg 5.00 Uhr,
n Saarbrücken Hbf. Völklingen, Saarlouis, Merzig und Mett—
ach werden Fahrkarten ausgegeben nach Münster (Westf.),
Bremen, Wilhelmshaven und Hamburg. Gegen Vorzeigung der
S„onderzugkarten erhält man in Hamburg und in Bremen
rußerdem ermäßigte Anschlußkarthen nach den Scebädern der
Nordsee.
3Feriensonderzug von Saarbrücken Sbf. nach Basel (VBad. Bhf.)
am 3. 8. 1827.
Dieser Zug läuft über Zweibrücken — Germersheim nach
Afenburg. In Offenburg müssen alle Reisenden der Richtuns
Basel (Bad. Vahnhof) umsteigen. Abfahrt in Saarbrücken 10.40
Uhr, Ankunft in Offenburg 16.04 Uhr. Abfahrt in Offenburg
6.16 Uhr, Ankunft in Basel (Bad. Bhf.) 18.18 Uhr. Mit diesem
zuge vereinigt fährt
4. Feriensonderzug von Saarbrücken Hbi. nach Konstanz
am 3. 8. 1827.
Ankunft des Zuges in Konstans 21.05 Uhr. Zu beiden Zügen
Basel und Konstang) werden Fahrkarten ausgegeben in Saar—
zrücken und St. Ingbert nach Baden-Baden, Bildbad, Offenburg,
Freiburg (Br.), Triberg, Freudenstadt, Basel (Bad. Bhf.), Kon⸗
tang. Donaueschingen, Müllheim (Baden), Neustadt (Schwars
wald) und Titisee.
5. Feriensonderzug von Saarbrücken Sbf. nach München
am 30. Juli 1927.
Die Karten zu diesem Zuge werden ebenfalls in Saarbrücken
und in St. Ingbert ausgegeben nach den Stationen Stuttgart
Ulm, Augsburg, München, Berchtesgaden, Salsburg, Kufstein
Mittenwald. Garmisch-Partenkirchen. Aschau. Marauartstein
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