Reichsregierung Zusicherungen gemacht wor—
den sind, die einmal eingelöst werden
müssen.
Im Etat für 1927 stehen hierfür aber keine Mittel zur
Verfügung.
Bei der kommenden Regelung ist das System der ein⸗—
maligen Zulagen unbedingt zu verlassen. Eine wirksame
wirtschaftliche Entlastung kann eben nur durch eine lau—
fende Erhöhung der Bezüge erreicht werden.“
Die Beamtenschaft war enttäuscht. Die neue Reichs—
tegierung verzichtete auf die endgültige Durchführung des
Finanza üsgleichs und glaubte, sich mit einem vorläufigen
zufrieden geben zu können. Die Erklärung von Dr. Rein⸗
hold hatte man so aufgefaßt, daß die Regierung beabsich—
lige, zum 1. April die Besoldungsreform durchzuführen.
Dr.'Köhler aber stellte sie für das laufende Jahr in Aus—
sicht und betonte gleichzeitig, dafz im Etat 1927 zu ihrer
Duͤrchführung keine Mittel zur Verfügung ständen. Trotzdem
besteht nach allen Erklärungen von Regierungsstellen
m Reiche und in Preußen der ernste Wille, die Besoldungs—
reform sobald wie möglich durchzuführen. Die klare Er—
klärung über die Notwendigkeit der Besoldungserhöhung
hat bewirkt, daß wenigstens ein Kampf dagegen bis jetzt
interblieben ist. Leider hat die Regierung bestimmte Zu—
sagen über Zeitpunkt und Art der Durchführung noch nicht
gemacht. Mittel sind nicht vorhanden! Die Beamtenschaft
muß warten. Sie ist es ja gewohnt; man hat ja schon
216 Jahr auf diese Art die notwendigen Erhöhungen ge—
part. Die Beamtenorganisationen werden aber die Reichs—
regierung darüber nicht im Zweifel lassen, daß die Geduld
der Beamten am Ende ist, und daß sie nun Taten ver—
angen. Die Lage unserer Kollegen im Reiche unterscheidet
sich ja da wesentlich von der unseren. Die Beamtenschaft
des Reiches hat Mittel und Wege, ihren Willen der Reichs—
regierung auf dem parlamentarischen Wege nachdrücklichst
zu Gehör zu bringen, während wir hier der Regierungs—
kommission auf Gnade und Ungnade ausgeliefert sind.
Sämtliche Parteien des Reichstages haben sich der Not⸗—
wendigkeit einer Besoldungsreform nicht verschließen
können und sind mit entsprechenden Anträgen an die Re—
gierung herangetreten. Wenn dabei auch mancher Antrag
nehr der Partei als der Beamtenschaft dienen soll, so steht
doch zu erwarten, daß der Reichsstag und die Landtage
einer Besoldungserhöhung zustimmen.
Es ist natürlich, daß der Beamtenbund alle Schritte ge—
tan hat, um die Angelegenheit vorwärts zu bringen. Da
die Besoldungsreform aber eine Reihe Fragen, auf die wir
später noch besonders eingehen werden, aufwerfen wird,
var eine grundsätzliche Klärung innerhalb des Bundes
aotwendig. Der Besoldungsausschuß des D.B.B. hat
darum folgende Grundsätze aufgestellt, die als Programm
ftür die kommenden Arbeiten gelten sollen:
„Der Gesamtvorstand des Deutschen Beamtenbundes
erklärt, nachdem in ausgiebiger Aussprache über die Be—
oldungsverhältnisse von allen Seiten auf die in der
Beamtenschaft immer stärker guftretende Mißstimmung
und Verbitterung hingewiesen worden war, daß die
schwierige wirtschaftliche Lage, unter der viele Beamte
seit Jahren leiden, die unverzügliche Durchführung der
von der Reichsregierung angekündigten Gehaltsaufbesse—
rung dringend notwendig macht.
Der Gesamtvorstand erwartet daher von dem Reichs—
finanzminister, daß er die zugesagten Besprechungen mit
den Beamtenspitzengewerkschaften aufnimmt, damit dem
Reichstag in nächster Zeit eine Besoldungsvorlage unter—
breitet werden kann, in der das Hauptgewicht auf einer
fühlbaren Erhöhung der Bezüge, insbesondere bei den
virtschaftlich schwachen Beamtengruppen, liegen muß.
Der Gesamtvorstand hält an dem jetzigen Gruppen—
ystem — unter Beseitigung der Gräben und Anerken—
nung und Durchführung des Verzahnungsgrundsatzes —
test. Er steht auf dem Standpunkt, daß bei den notwen—
digen Aenderungen des Besoldungsgesetzes und der Be—
oldungsordnung folgenden Gesichtsvunkten Rechnung
u tragen ist:
.Gewährung von Unterhaltszuschüssen in angemessener
Höhe während der Vorbereitungszeit;
Annäherung der Bezüge der außerplanmäßigen Be—
amten an das Anfangsgehalt der Anstellungsgruppe;
3. Geringe Spannung zwischen Anfangs- und Endge—
hältern;
Erreichung des Endgehalts in der Anstellungsgruppe
etwa mit dem 40. Lebensjahr;
3. Automatisches Aufrücken nach einer bestimmten Reihe
von Dienstjahren ohne Verkürzung des Besoldungs—
dienstalters;
3. Für jeden Beamten mindestens eine Aufrückungs—
gruppe in seiner Laufbahn;
Aufsteigen in Beförderungsgruppen bei höherwertiger
Leistung und Tätigkeit, unter angemessener Erhöhung
der Bezüge;
3. Ausräumung der Gruppen J und 11;
3. Ueberführung der Gruppe XIII in die Einzelgehälter;
. Gleiche Besoldung bei gleicher Leistung ohne Rücksicht
auf Herkunft und Geschlecht;
1. Vereinfachung und Verbesserung der Besoldungsvor⸗
schriften;
2. Abgrenzung des Ortszuschlags nach Gehaltsgrenzen;
13. Einbau des Frauenzuschlags in die Grundgehälter;
—
15 Uebertragung jeder Aenderung des Einkommens der
aktiven Beamten auf Wartegeld, Ruhegehalt und Hin⸗
terbliebenenbezüge und Beleitigung vorbhandener
Härten;
Gewährung des vollen Wohnungsgeldes (Ortszu⸗
schlags) an die Ruhegehaltsempfänger, wie es die
aktiven Beamten am Wohnorte der Ruhegehalts⸗
empféönngor o —
16.
— 272
Ek —D—
——
—
v
——
— — ——
—— S 22 Sn Heisterwerke von
Scemaer Planos u
v — gsaarorucken, fisenbahnsht. V.