Beamtenbund des Saargebietes. Saarbrücken, 14. Mai 1927 2. 27 auf Gewährung des gleichen Urlaubs wie ihn die Beamten
— Königin-Luisen-Str. 391. im Reiche erhalten, nochmals ablehnt.
G. Nr. 500. 5. 27 Die Entscheidung der Regierungskommission, die allseitig großes
An die Befremden erregt und der Beamtenschaft zu den vielen bisher er
Vorstandsmitglieder, J ebten eine neue Enttäuschung gebracht hat, können wir aus nach
Vorsitzenden der angeschlossenen Verbände; Ortsgruppen tehenden Gründen nicht anerkennen.
und Ausschußmitglieder Im Reich ist der Erholungsurlaub für Reichsbeamte und Eisen⸗
hahnbeamte gesondert, und zwar wie folgt geregelt:
bis zu 30 Jahren v. 30 b. 40 Jahren über 40 Jahre
Reich Reichsbahn Reich Reichbahn Reich Reichsb
Bes.«Gr. J u. IJ 16 14 21 17 821
I1III 16 1 21 19 28 24
IV 18 25 19 31 34
V 23 25 93 31 28
7 35 23 31 31
1J 7 28 23 35 31
IIII 21 17 28 23 35 31
IX 21 21 28 26 35 5
X-XII 23 e 31 * 37
XIIIu.
darüber 29 * 37 42 *
* Die Zahl der Urlaubstage für die Beamten der Gruppe RX
1b aufwärts ist in der Verfügung der Reichsbahnagesellschaft nichn
angegeben.
Die Regierungskommision hat für die Beamten des Saar—
zebietes die Urlaubssätze eingeführt, die für die Beamten der
Reichsbahn gelten. Die Einführung der Urlaubsbestimmungen
der Reichsbahn, die ungünstiger sind, als die des Reiches, begrün
det die Regierungskommission damit, daß
die Eisenbahnbeamten im Saargebiet mit den Reichsbahnbe
amten verglichen werden mühßten.
Um eine ungleichmäßige Behandlung der Beamten im Saar—
gebiet zu vermeiden habe sie daher für alle Beamte die für
die Eisenbahnbeamten infrage kommenden Urlaubssfätze ein—
geführt.
Hierzu bemerken wir folgendes:
Die Eisenbahnbeamten des Saargebietes sind en. u. Ans. und
iach den Aeußerungen maßgebender Stellen des Reiches in ver—
chiedenen mündlichen Besprechungen nicht den „Beamten der
keichsbahn“ gleichzustellen, weil sie als „Keichsbeamte“ ins Saar—
ebiet beurlaubt worden sind. An dem damaligen Verhältnis der
kisenbahnbeamten im Saargebiet hat sich bis heute nichts geän—
dert, wenn auch zwischen Reichsregierung und Reichsbahngesell⸗
chaft die spätere Uebernahme der Eisenbahnbeamten des Saar—
zebietes vereinbart worden ist. In Erfüllung der Abrede von
Baden-Baden müßte somit den Eisbenbahnbeamten des Saar
zebietes derselbe Urlaub wie den Reichsbeamtem zugebilligt wer—
den. Aber auch selbst dann, wenn für die Eisenbahnbeamten eine
indere Vergleichsmöglichkeit als mit den Reichsbahnbeamten
rnicht infrage käme, könnte sich die übrige Beamtenschaft nicht da—
nit abfinden, daß ihr — angeblich im Interesse einer gleich
näßigen Bekandlung aller Beamten im Saargebiet — Vorteile
»orenthalten werden, auf die sie Anspruch erheben kann. Unser
Wunsch geht dahin, daß die Beamten ihren Kollegen im Reich
zleichgestellt werden. Dies dürfte in diesem Falle umso eher mög—
ich sein, als der Regierungskommission finanzielle Ausgaben
ticht entstehen. Eine unterschiedliche Behandlung der Beamten
»es Saargohiefes dürfte nach unserer Ansicht ausodeschlossen sein.
je besonders.
Am Freitag, den 13. Mai d. J. fand in Heidelberg eine Be
prechung mit Vertretern der Reichsregierung, Vertrebtern der
politischen Pateien des Saargebietes, der saarländischen Wirt⸗
chaftskreise, der Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der
Reamtnverbãnde statt.
Die Besprechung besog sich
1L. auf die Einrichtrung eines Saarausschusses,
2. auf den Antras der Gewerkschaften auf Einleitung einet
hilfsaktion für die Arbeiterschaft des Saargebietes nach Art
derjenigen zu Gunsten der Beamten.
Die Aussprache zu 1 ergab, daß die Einrichtung eines Saar⸗
uusschusses, bestehend aus Vertretern der politischen Parteien
der Arbeilgeber- und Arbeitnehmerschaft sowie der Vamtenschaft
ch als durchaus zweckmäßig erweise. In diesem Saarausschuß,
dessen endaülbige Zusammensetzung die Reichsvegierung sich nach
der Aussprache vorbehalten hat, wird auch ein Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes
Aufnahme finden.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung ergab sich eine längere Aus—
—DD
chaft und den Vertretern der Reichsregierung. Im allgemeinen
wurden hierbei Beamtenfragen nur gestreift, aber nicht weiten
verhandelt. Jedoch wurde ausdrücklich von den Vertretern der
Beamtenschaft betont,. daß es eine Selbstverständlichkeit der
Reichs⸗ und Länderregierungen sein muß, die noch fehlende Be⸗
treuung der mittelbaren Staatsbeamten und einzelner Restfälle
pon unmittelbaven Staatsbeamten zur Durchführung zu bringen.
Hiersu gehörten insbesondere die Kommunalbeamten und -ange⸗
tellten, Lehrer an gemeindlichen höheren und mittleren Schulen
uind die Berabeamten.
Auberdem müsse endlich auch der Landeshauptmann gegenüber
den kommunalen Penfionäven die aleiche Pflicht erfüllen, welche
das Reich gegenüber den Pensionären aus dem unmittelbaren
Staatsdienst seit April 1926 bereits erfüllt habe, d. h. den Aus⸗
aleich an Ruhegehalt und Hinterbliebenenbezügen zu zahlen, der
ich aus der Unterschiedsberechnung nach den Saargebietsgehäl⸗
ern und den Reichsgehältern ergibt.
Mit Bundesgruß
An
die Regierungskommission des Saargebietes
Generalsekretariat.
A. G. Nr. 64. 3. 27. Saarbrücken 1,
Beirifft: Erholungsurlaub. Schloßplatz 15.
Wir bestätigen den Eingang des Schreibens der Rsgierungsommifion
vom 30. Apil 1827, mit welchem sie auf ihren Beschluß
dom 23. 3. B perweist und unseren wiederhalten Antrao vom 16
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Reéferenzen: Viele saarländische Beamte.
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Reichspräsidenten v. Hndenburg im Eiontheæater
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