Full text : 2.1927 (0002)

Kommt auf dieser Grundlage eine Einigung nicht zustande,
so sind die Fälle der Abgeltungskommission beim Reichs—
finanzministerium zur Entscheidung vorzulegen.
pp. Im Auftrage: Unterschrift.

An
die Herren Präsidenten der Landesfinanzämter
(außer Hamburg, Köln, Düsseldorf, Neiße, Ol—⸗
denburg, Schwerin, Rudolstadt), die Rechtsver—⸗
waltung für Reichsaufgaben.
Abschrift übersenden wir mit der Bitte um gefällige
Kenntnisnahme.
Im Auftrage: Unterschrift.
An
den Herrn Reichswehrminister usw.
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft Berlin, 3. Dez. 1926.
Hauptverwaltung Wos, Voßstr. 35.
53. 538. 562.
An
die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft,
Gruppenverwaltung Bayern in München,
die Reichsbahndirektionen und
das Eisenbahn-Zentralamt in Berlin
— je besonders —
Betrifft: Aufwertung von Nebenbezügen ehemaliger
Feldeisenbahnbeamter.
Abschrift eines Schreibens des Herrn Reichsministers der
Finanzen übersenden wir mit Bezug auf den Erlaß des
Herrn Reichsverkehrsministers vom 9. August 1923 — EII
22 Nr. 7671/23 — mitgeteilt den außerpreußischen Reichsbahndirektionen
 durch Erlaß vom 20. August 1923 — RII
22 Nr. 7621/23, II. Ang. — und die Verfügung der Deut⸗
schen Reichsbahn-Hauptverwaltung vom 5. März 1924 —
22. 202. 102 — zur selbständigen weiteren Veranlassung.
Für die rechtsverbindliche Erklärung ist folgender Wori⸗
laut zu wählen:
Erklärung.
Durch die erhaltene Zahlung von ..... RM. buch—
stäblich: ............ erkläre ich mich wegen meines
Anspruchs auf Nachzahlung an pensionsfähigen Neben—
bezügen für die Zeit von ...... bis ...... für end⸗
gültig befriedigt und verzichte auf Geltendmachung
irgendwelcher weiterer Ansprüche aus diesem Anlaß.
(Ort) ...... den ........ 192
(Name) ..............
(Dienstbezeichnung) .............
Diese Erklärung ist vor der Zahlung einzuholen und mit
zu den Personalakten zu nehmen. Die gezahlten Beträge
sind zunächst beim Vorschußkonto zu verausgaben
Anmerkungen.
14. Für Lokomotivführer 540 M., für Zugführer, Pack—
meister, Reservelokomotivführer, Lokomotivheizer, Feuer—⸗
männer, Triebwagenführer 300 M., für Wagenaufseher und
Schaffner 200 M.
2. Für die Nebenbezüge, die vor dem 1. Januar 1918
erworben sind, gilt der Nennbetrag als Goldmarkbetrag.
Bei den später erworbenen Nebenbezügen ist der Monats—
betrag nach der Anlage zum Aufwertungsgesfetz (s. RGEBl.
J, 1925, S. 133) in Goldmark umzurechnen. Nach dieser
Anlage bedeuten je 10 Papiermark, die gezahlt sind

1X

c

————

—A

im Januar-Juni 1918 — 8,00 GM.
im Juli 1918 — 7,14 GM.
im August 1918 — 6,90 GM.
im September-Oktober 1918 6,45 GM.
im November 1918 — 5,71 GM.
im Dezember 1918 — 5,00 GM. usf.
Der für den einzelnen Monat fällige Betrag an pensious.
ähigen Nebenbezügen wurde seinerzeit erst im darauffol—
zenden Monat gezahlt. Zu den vor dem 1. Januar 1918
erworbenen Nebenbezügen gehören also nur diejenigen für
die Zeit bis zum 30. November 1917. Zu den im Januar
bis Juni 1918 erworbenen diejenigen für die Monate De
zember 1917 bis Mai 1918, zu den im Monat Juli 1918
erworbenen die des Monats Juni 1918 usw. Die Beträge
für die Zeit bis zum 30. November 1917, für die Zeit vom
1. Dezember 1917 bis 31. Mai 1918 und für die Zeit vom
1. August 1918 bis 30. September 1918 sind in den Spalten
7 und N je in einer Summe anzugeben, für die Monate
Funi, Juli, Oktober, November und Dezember 1918 usw
st der Betrag in denselben Spalten für jeden Monat ge
rennt zu ermitteln.
3. Es sind nur volle Goldpfennige zu nehmen.
4. Der an den Beamten zu zahlende Aufwertungsbetrag
st auf volle Goldmark abzurunden, und zwar 1550 GPf
nach unten und 51 -99 — nach oben.“
Nähere Mitteilungen hierzu folgen in einer der nächsten
Nummern.

Das wahre Gesicht des Berufsbeamtentums
Wenn in einer späteren Zeit die Geschichte der Nachkriegsiahre
zeschrieben werden wird, dann wird man nicht umbin können,
ruch des Einflufsses des Beamtentums auf das Geschehen und
Richtgeschehen dieser krisenhaften Entwicklungsperiode unseres
Volkes zu gedenken. Mögen heute Voreingenommemnbeit, Unver⸗
tändnis und Neigung zur Nörgelsucht noch so seht am Werke
ein, den wahren Wert des Berufsbeamtentums mit der Lauge
ämischen Spottes zu durchsetzen und das Gift der Abneigung
zegen die Beamten blindwütig zu verspritzen; es wird, es muß
rotz allem eine Zeit kommen — und ich hoffe, sie ist nicht allzu
ern — in der es, unbekümmert der Machenschaften dieser Hetzer
ind Giftmischer, jedem Einsichtigen klar werden dürfte, daß ein
jesunder Wirtschaftsbetrieb, ein Aufstieg und Wiederaufbau
»hne Berufsbeamtentum undenkbar ist. Wer das vielgestaltige
Hetriebe des kulturellen Geschehens in seinen manninfachen Aus—
wirkungen beobachtet, die es in ununterbrochenem Kreislauf auf
Person und Leben jedes einzelnen Staatsbürgers ausübt, und
ich dabei vergegenwärtigt, wie sich dieses Getriebe ohne ein ge—
chultes, von eiserner Pflichterfüllung getragenes Berufsbeamten
zum abwickeln würde, der müßte freillich längst zu der Erkenntnis
jekommen sein, daß der Berufsbeamte in der Staats- und Volks—
virtschaft unentbebrlicher Träger und Vollstrecker jedes Kultur⸗
ortschritts ist. Ich zweifle nicht, daß eine solche Erkenntnis auch
n denienigen Berufsvorständen vorhanden ilt, die sich nicht ge—
uug tun können, sich in offenen oder versteckten Angriffen gegen
en Berufsbeamtengedanken aufzulehnen; aber nimmt man die
Henschen, wie sie nun einmal sind, und namentlich in den letzten
ehn Jahren geworden sind, so wird man zu der au Gewißheit
grenzenden Wabrscheinlichkeit kommen. daß eigennütziges, kurz⸗
ichtiges Streben nach augenblicklichen Macht- und Gewinnwor⸗
eilen der eigentlichen inneren Ueberzeugung zuwider denken und
handeln läßt. Wäre es anders, so könnte niemand mehr in dem
Beomten den fremdem Leid und fremder Sorge kalt gegenüber—

AG.
——
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