Full text : 2.1927 (0002)

Zum Schutze des Kindes
gegen die verschiedenen Schädigungen der Haut ver—
wendet man Vasenol- Wunde und Kinderpaste, um die
Einwirkung des nächtlichen Nässens auf die Haut un—
wirkiam zu machen. Hierauf pudert man mit Va enol⸗
Wund⸗ und Kinder-Puder ein. Die Vasenol-Präparate
lann man in allen Apotheken und Drogerien kaufen.

Verein der mittleren Forssbeamten
des Gaargebietes
Am Samstag, den 15. Januar 1927 findet die dies—
zährige Generalversammlung von nachmittags
2 Uhr ab im „Knipperbräu' statt, wozu ich hiermit
freudlichst einlade.
Die Tagesordnung wird vor der Versammlung bekannt ge—
geben.
Die Gemeindeforstbeumten werden gebeten, schon um 11 Uhr
dormittags erscheinen zu wollen.
Nadermann, 1. Vorsitzender.

Verband der Gemeindebeamten
und Angesteliten des SGaargebeetes
Dienstjubiläum.
Unser Mitalied, Hert Oberinspektor Simmet, konnte auf eine
2hiährise Tätigkeit in der Gemesndeverwaltung Bettingen zurück—
blicken. Zu Ehren des Jubilars hatten die Beamten und Ange
stellten der Bürgermeisterei Bettingen eine interne Feier ver
anstaltet. die am Samstag, den 11. Dezember 1926, stattfand
Es hat sich keiner der Kollegen nehmen lassen, einige srohe Stun
den mit dem perehrten und allseits beliebten Jubilar zu ver
bringen. — Der Beigeordnete der Bürgermeisteri Bettingen
Hegemeister a. D. Baden, brachte die grre namens der
Bürgermeisterei dar. Er dankte dem Kollegen Simmet für da—
treue Ausbarren im Dienste zum Wohle der Bürgermeisterei
Die Entwicklung der Gemeinde sei in e Linie seinem Streben
seinem Schaffen und unermüdlichen Wirken zu verdanken. Er
tellt ihn den Alten als stets hilisbereiten Kollegen und den
Jungen als nachahmenswertes Vorbild hin. Seine Rede klang
aus in ein dreijaches Hoch auf den Jubilar.
Im Namen der Beamten und Angestellten der Bürgermeisteret
Bettingen sprach Herr Obersekretär Kerren dem Jubilar die
aus. Auch er rübmte die nie ermüdliche Schaffens—
kraft des Kollegen Simmet und 78 steis hilfsbereite Hand für
en ner Kollegen. Er stellt ihn als leuchtendes Beisprel deut
scher Beamtentreue hin. Zur Erinnerung an diesen Festtag über
teichte Herr Kollege Kerren dem Jubilar ein Geschenk der Be
amten und Angestellten der Bürgermeisterei in Geitalt eine
goldenen Uhr.
Hierauf überbrachte der Geschäftsführer des Verbandes den
Gemeindebeamten und Angestellten des Saargebietes, Hett Dr
Eisel, die Glückwünsche des Verbandes. Er fügte den Worten
der Anerkennung für die geleistete Arbeit Worte des Dankes für
das unermüdliche Ausharren des Kollegen Simmet in der Or—
ganisationsbewegung an. Er ist Mitslied des erweiterten Vor—
standes des Verbandes und als jolches stets mit Eifer um die
Belange der Kommunal beamtenschaft des Saargebietes tätig ge—
wesen. Herr Dr. Eisel gibt dem Wunsche Ausdruck, daß der
Jubilar noch lange im Verbandsleben tätig sein möge zum
Eesten der Organisation und des gesamten Standes.
Namens des Kreisvereins Saarlouis sprach der beng
des Vereins SHerr Oberinspektor Zech, dem Silberiubilar die
herzlichsten Wünsche aus. Als Dank uͤnd Anerkennung für die
geleisteten Dienste in der Organisation überreichte er dem Kol—
legen Simmet die prachtvoll ausgearbeitete Urkunde seiner Er—
nennung zum Ehrenmitslied des Kreisvereins Saartlouis.
Tief bewegt ob all der Liebe und Anhänglichkeit dankte der
Jubilar jür die ihm erwiesenen Ehrungen. Er gab einen kurzen
Ruckblick über die Anfänse seiner Tätigkeit in Bettingen, die
Entwicklung der Bürgermeisterei bis heute und das allmähliche
Anwachsen sowohl des ue als auch des gesamten
Arbeitsgebietes. Kein Dank ʒ notwendig für das, was er ge—
arbeitet habe, er habe ledis ich seine Pflicht und Schuldigkei
getan! Die meiste Freude babe ihm stets die Arbeit im Verbant
bereitet, in dem er von seinen Uranfängen an mit aller Singabe
tätig gewesen ist. Er ermahnte die Jungen und die Alten, eini⸗

zusammenzustehen, da wir in unserer heutigen Zeit mehr denn
ie Einigkeit notwendig hätten. Seine Worte klangen aus in ein
dreifaches Hoch auf den Verband.
Der nun folgende gemütliche Teil des Festes war in der Tat
azu angetan, den anwesenden Gästen den Abschied von den Bet—
inger Kollegen schwer zu ene Die schneidige Hauskapelle, die
»on jüngeren Kollegen gebildet wurde, hat ihre Sache ausge—
zeichnet gemacht und hat wesentlichen Anteil an dem Wohlge—
lingen des Abends. Alles in allem: Wir werden die Festesstun—
den in Bettingen anläblich der 28jährigen Tätigkeit unseres all⸗
verehrten Herrn Kollegen Simmet noch lange im Gedächtnis be—
halten und für die nun folgenden „25* ein „herzliches Glückauf!“
Dr. Eisel

Verbund der deutschen Eisenhahn⸗Fahrbeamten
und Anwürter E. V.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
„Gewerkschaft der deutschen Eisenbahn-Fahrbeamten
und Anwärter E. V.
Berlin, 9. Dezember 1926.
An alle Bezirks- und Ortsgruppenvorsitzenden
jebesonders.
Aufwertung der penstonsfühigen Nebengebühren
der Feldeisenbohner.
Im Anschluß an die Notiz in Nr. 23 unserer Zeitung
zgeben wir hierdurch den Ortsgruppenvorsitzenden den Er—
aß des Reichsministers der Finanzen und der Hauptver—
valtung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft bekannt und
weisen besonders auf Ziffer 1 der vom Reichsminister der
Finanzen gegebenen Richtlinien hin, wonach die Abfindung
nur auf Antrag erfolgt.
Ferner sind die Anmerkungen genau zu beachten.
Abschrift.
Der Reichsminister der Finanzen. Berlin, 22. Okt. 1926
IV. 4. 7174
I. 8. 16 609.
J. 20 152.
Vb 28387.
Abgeltungsverfahren und Abfindung von
Besoldungsansprüchen.
(Verfügung vom 5. Januar 1926 — JIH66 —.)
J. Besoldungsansprüche ehemaliger Angehöri—
zer der früheren Wehrmacht sind nach Maßgabe der Ab—
zeltungsgrundsätze abzufinden, wenn die Zahlung noch
nicht oder erst nach dem 15. Juni 1922 erfolgt ist, voraus—
gesetzt, daß sie nicht bereits verjährt oder verfallen sind.
Für die Behandlung dieser Fälle im Einigungsverfahren
gelten folgende Richtlinien:
1. Die Abfindung darf nur auf Antrag erfolgen.
2. Bei Ansprüchen, die vor dem 1. Januar 1918 erworben
ind, gilt der Nennbetrag als Goldmarkbetrag. Bei später
erworbenen Ansprüchen ist der Abfindungsbetrag nach der
Anlage zum Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 (Reichs—
Jesetzblatt 1925, S. 133 ff.) in Goldmark umzurechnen.
dierauf geleiftete Zahlungen sind in Höhe ihres Goldmark⸗
wvertes in Anrechnung zu bringen. Zahlungen, die vor dem
15. Juni 1922 ohne Vorbehalt angenommen worden sind,
ind zum Nennbetrage auf den Nennbetrag des Anspruchs
anzurechnen.
Von dem hiernach errechneten Goldmarkbetrag kann nach
Abgeltungsgrundsätzen in der Regel nur ein Fünftel ge—
währt werden; nur wenn besondere Billigkeitsgründe da—
für sprechen, darf ausnahmsweise bis zu ein Viertel zuge—
tanden werden.
3. Die durch Vergleich nach dem 15. Juni 1922 erfüllten
Ansprüche müssen von der Abfindung ausgeschlossen bleiben,
es sei denn, daß die Auszahlung der Vergleichssumme ohne
Verschulden des Empfängers sich verzögerte und inzwischen
eine weitere wesentliche Entwertung des Geldes eingetreten
war.
4. Der Antragsteller muß rechtsverbindlich erklären, daß
er auf Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichte⸗
            
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