Full text : 2.1927 (0002)

Parteien und Verufsbeamtentum.
Die Vertreter der eingelnen Parteien nahmen am 18. März
im Reichstagsplenum zu den Beamtenfragen Stellung. Abg.
doch (Dem.) erklärte, der Reichsinnenminister, der über vieles
Nötige geschwiegen habe, hätte mit seiner Erklärung zum Berufs—
beamtentum offene Türen eingerannt. Dabei sei an der poli—
tischen Haltung der Beamtenschaft noch vieles zu bessern; z. B.
wäre es ein Skandal, daß zwei bayerische Landesfinanzamts⸗
präsidenten, die seit 1919 im Amte waren, erst im Jahre 1926 auf
Veranlassung des Reichsfinanzmaänisters Reinhold auf die Ver—
sassung vereidigt sind. Das Beamtenvertretungsgesetz
muß beschleunigt werden, und ein Beamtengesetz muß vorgelegt
verden. Mit der Zurücksetzung der Frau im Beamtenver—
hältnis muß aufgehört werden. Weibliche Angestellte sollten
nach zehn Jahren Beamte werden. Das Fortbildungsschulwesen
und das Beamtenerholungswesen sei besser zu fördern. Aus—
führlich äußerte sich Abg. Veicht (Bayer. V.) zur Haltung der
Beamtenschaft gegenüber dem Staat. Er sprach seine Verwun—
derung darüber aus, daß die Sozialdemokraten, die sich unter
der Monarchie zur Republik bekannt hätten, jetzt den Monarchisten
dasselbe verwehren wollten, und betonte, daß über der Frage
der Staatsform der Dienst am Staate stehen müßte. Zum Be—
zufsbeamtentum stellte sich Leicht bejahend ein; er be—
zeichnet es als absolute Notwendigkeit; es müsse außerdem sein
Amt ohne irgend welche Rücksichten vollständig unabhängig ver—
walten. Den Staat müsse das Beamtentum bejahen und seine
Berufstätigkleit ganz in den Dienst des Staates stellen.
Als Redner der Wirtschaftlichen Vereinigung wiederholte dann
Abg. Petzold alte Klagen der ihm nahestehenden Kreise, indem
er sich gegen die Beamtenwirtschafts-Unternehmun—
gen wandte. Er erklärte, daß die Beamtenbetriebe der freien
Wirtschaft keine Konkurrenz machen dürften; der Minister solle
daher die Beamten ernsthaft auffordern den Gewerbebetrieb in
eigener Regie aufzugeben.
Im Verlaufe der Debatte nahm der Reichsinnenminister noch—
mals das Wort, um verschiedene Beamtenfragen zu berühren.
Bezüglich eines Ministerpensionsgesetzes erklärte er,
daß der Reichsregierung seine Einbringung am Herzen liege;
außerdem verhieß er Bestimmungen über die Einführung einer
verminderten Arbeitszeit für Beamte der Hoheitsver,
waltung (h), worüber ein Entwurf vorliege und Verhand—
lungen mit den anderen Ressorts schwebten. Wegen des Tragens
dvon Abzeichen seitens der Bamten während der Dienstgeit
berwies der Minister auf eine Reihe von älteren Erlassen. Der
erste geht davon aus, daß nicht nur selbstverständlich Abzeichen
von Organisationen, die ungesetzliche, staatsfeindliche Bestrebungen
berfolgen, sondern auch das provozierende Tragen gewisser Ab—
zeichen untersagt wird. Ferner hat der Reichspostminister mit
Rücksicht auf die lebhafte Berührung der Beamten mit dem
Publikum das Tragen von politischen Abzeichen untersagt. Ebenso
hat der preußische Innenminifter das Tragen vom Abgeichen
innerhalb des Dienstes verboten; während das Reichsinnenmini—
sterium zu solchen Anordnungen bisher keine Veranlasfung
gehabt habe. Als besonders wichtig bezeichnet der Minister schließ—
— 0
narrechts

Behördliche Fortbildungsbestrebungen.
Förderung der Sprachausbildung bei der Reichspost.
Das Reichspostministerium hat unter dem 28. März folgende
Anweisung über die Förderung der fremdsprachlichen Ausbildung
der Vostbeamten erlassen:

„Es ist beabsichtigt, auch im Rechnungsjahr 1927 einigen Be—
aimten der DRP., die über gute Kenntnisse in der französischen
»der englischen Sprache verfügen, und für deren Fortbildung
m Gebrauch der Fremdsprache ein dringendes dienstliches Be—
ürfnis besteht, ein Reisestipendium von 600 Mar!
zu gewähren, wenn sie bereit sind, wenigstens vier Wochen ihretß
srholungsurlaubes im französisch oder englisch sprechenden Aus
ande zu verleben.
Die für diesen Zweck verfügbaren Mittel sind begrenzt. In
Frage bommt in erster Linie eine beschränkte Zahl von Beamten
»es höheren Dienstes, die mit französisch oder englisch spre—
henden Ausländern dienstliche Verhandlungen zu führen oder
hnen bei Besichtigung von Einrichtungen der DRP. die nötigen
ẽrläuterungen in der fremden Sprache zu geben haben. Jedoch
önnen auch Beamte anderer Laufbahnen vorgeschlagen
verden, sofern dies im dienstlichen Bedürfnis liegt, z. B. Beamte
er Grenzbezirke, die häufiger in die Lage kommen, sich bei dienst—
ichen Besprechungen der fremden Sprache zu bedienen.
Die Beamten hätten darauf Bedacht zu nehmen, im Auslande
uur die fremde Sprache zu sprechen; es wird deshalb auch voraus—
gesetzt, daß die Urlaubsreise nicht in Begleitung deutscher An—
gehöriger oder Bekannter erfolgt. Beamte, die bereits im Rech—
rungsjahr 1926 eine solche Beihilfe erhalten haben. bleiben dies—
nal außer Betracht.
Die OPD., das TRA. und die Hauptverwaltung der Versor—
zungsanstalt der DRP. wollen je für ihren Geschäftsbereich
»rüfen, ob bei ihnen ein Beamter vorhanden ist, der diesen Be—
»ingungen entspricht, und ihn gegebenenfalls bis zum 10. April
dem RPM. namhaft machen. Dabei wäre die Notwendigkeit der
remdsprachlichen Fortbildung des Beamten eingehend zu be—
ründen, fexner anzugeben, wohin er zu reisen gedenkt und für
velche Zeit die Reise in Aussicht genommen ist.
Die Auswahl unter den vorgeschlagenen Beamten behält sich
Jas RPMpor“

Löhne und Arbeitszeit der Postarbeiter.
Der Schiedsspruch des Reichsarbeitsministers für die Ar.
eiter der Reichbahnverwaltung hat noch eine Neben—
virkung gehabt, an die die Schlichtungskommission des genannten
Ministeriums zunächst sichexlich nicht gedacht hat. Die Verhand—
ungen, die im Reichspostministerium mit den Organi—
ationen der Post, und Telegraphenarbeiter geführt
burden, und die ebenfalls lange nicht von der Stelle kamen,
jaben nunmehr sehr schnell zu einer gegenseitigen Verstän—
igung geführt. Wahrscheinlich sagten sich die Parteien, daß
— falls es wegen mangelnder Verständigung zu einem Schlich—
ungsverfahren käme — doch nichts anderes herausspringen würde,
zAs das, was der Schlichter den Eisenbahnarbeitern zugesprochen
zatte. So hat man sich denn im wesentlichen auf der Basis
enes Schiedsspruchs geeinigt. — Die Lohnfrage ist in voll—
ommener Uebereinstimmung mit der durch den Schiedsspruch
ür die Eisenbahnarbeiter geschaffenen Lage geregelt worden.
die Grundlöhne werden danach ab 1. April in allen Ortsklassen
ind allen Lohngebieten für den 24 Jahre alten Arbeiter in den
Lohngruppen 1 bis 7 um 4 Pffg. die Stunde und in der Lohn—
zruppe 8 um 8 Pfg. in der Stunde erhöht. Vom 1. Oktober ab
rhöhen sich die Grundlöhne in sämtlichen Lohngebieten und Orts—
lassen für alle Arbeiter nach dem 24. Lebensjahr in sämtlichen
dohngruppen um einen weiteren Pfennig. — Auch die Rege—
ung der Ueberstundenvergütung gleicht sich möglichs
en Befftimmungen an. die für die Eisenbahner vereinhart wur—

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