Zu Punktl der Tagesordnung referiert Herr Schneider über
die Vorgänge seit der letzten Ausschußsihung, wie sie eingangs der
heutigen Nummer in dem Arkikel „Zur Lage“ geschilderk sind. Die
Hauptfrage des Tages ist die des Gehaltabbaues, zu der von Ver—
tretern aller Säulen in scharfer, jedoch sachlicher Form Stellung ge—⸗
nommen wird Allgemein wird der Gehaltksabbau als nicht mit dem
geltenden Beamkenrecht, dem Beamtenstakut und der Abrede von
Baden-Baden vereinbar bezeichnet. Das Verhaltken der Regierungskommission
gegenüber der Führung der Beamtenschaft wird scharf
gerügt. Die Vorwürfe, die Weihnachtsnotmaßnahme des Reichs
sei zu spät gefordert worden. und die Verkrekung habe Gelegenheit
zu Verhandlungen mit der Regierungskommission nicht wahr—
genommen, werden energisch zurückgewiesen, weil sie jeder Be—
rechtigung entbehren. Es wird bedauerk, daß die Regierungskommifsion
nicht von sich aus die Durchführung der Maßnahme
des Reiches in Angriff genommen hat, wozu sie nach der Abrede
von Baden-Baden verpflichtet gewesen wäre, und weiler, daß die
Regierungskommission der die Gründe der Beamkenschaft für die
nicht sofortige Vorlage des Ankrages bekannt sein mußken, für die
Belange der Beamtenschaft nicht soviel Verständnis aufgebracht
hat wie die Beamtenschaft für die Lage der Regierungskommission.
Allgemein wird der Wunsch geäußert, recht bald wieder aus den
saarländischen Verhältnissen heraus in geordneke de utsche
Verhältnisse zu kommen. Schärfste Abwehrmaßnahmen werden vom
Vorstand gefordert. Nach längerer Aussprache wird folgende Enk.
schliekung einstimmig angenommen:
Entschließung.
„Die am 25. April 1927 im Johannishof versammelten Ausschußmitglieder
des Beamtenbundes erklären einstimmig:
Die im Beamtenbund des Saargebiekes vereinigken über
11000 Beamten stehen geschlossen hinter folgender, von der
Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes am
19. April 1927 abgegebenen Erklärung zu dem geplanken Gehalts—
abbau:
„Erklärungder Beamktenschaftdes Saargebiekes
zumgeplanken Gehalftsabbau.
Die Regierungskommission des Saargebietes hakt am 23. März
1927 den Abbau der Beamtengehälter ab 1. Mai 1927 beschlossen
Am 31. Wärz 10927 richtete die Arbeilsgemeinschaft der Beamten.
berbände eine Eingabe an die Regierungskommission, in der unker
ausführlicher Begründung der rechklichen und moralischen Unhalt—-barkeit
jenes Beschlusses die Aufhebung desselben verlangk war.
Mil Schreiben vom 7. April 1927 keille die Regierungskommission
mit, daß sie ihrem Schreihen vom 23. März „nichts hinzuzufügen“
dabe.
Die Regierungskommission beharrt also damit auf ihrem Vorhaben,
die Beamkengehälter ab 1. Mai d. J. um 1 zu kürzen. Sie
weigert sich. die Weihnachlsnotmaßnahme des Reiches zur An—
wendung zu bringen. Sie hält sich noch nichk für verpflichtet, den
Absatz 3 der Abrede von Baden-Baden restlos durchzuführen. Und
sie lehnt endlich die schon seit über einem Jahr mündlich und
chriftlich wiederholt erbetene Sachverständigen-Aussprache über
die Festsehung des Umrechnungsfakkors ab.
Zu diesem Verhalten der Regierungskommission gegenüber der
Beamtenschaft erklären die in der Arbeilsgemeinschaft der
n
Bbeamtenverbände zusammengeschlossenen und unterzeichneken
Irganisalionen folgendes:
1. Der von der Regierungskommission des Saargebietes be—
absichligte Gehaltsabbau widerspricht deukschem Beamtenrecht
und der im deulschen Reichsgebiet allgemein anerkannten Auf—-fassung
vom Wesen des deutschen Berufsbeamkentums. Nach
unserer Auffassung werden durch ihn die der deutschen
Beamkenschaft des Saargebietes im Friedensvertrag von Ver—
sailles. im Beamtenstatuk und in der Abrede von Baden—
Baden garanlierten Grundrechte angekastet und verletzt. Die
Beamtenvertretung erhebt hiergegen einmütig schärfsten
Protest. Sie behält sich alle weileren Schrikke vor und lehnk
ede Verankwortung für aus der Durchführung des Abbaus
etwa sich ergebende Folgen ab.
Ddie Nichtgewährung der deutschen Weihnachtsnotmaßnahme
st nach unserer Auffassung ein Bruch der Baden-Badener Ab
rede. Wir behalken uns auch hierzu alle weiteren Schrikte vor.
Auf eine Aussprache über die Errechnungsmethode legen wir
keinen Werk mehr. Die Methode selbst lehnen wir nach wie
vor ab, weil sie den Abmachungen von Baden-Baden zuwider⸗
iäuft. Sie ist zudem auf falschen Voraussetzungen aufgebaut
and kann deshalb von uns als richtiger Wertmesser für
die saarländischen Teuerungsverhältnisse nicht anerkannt
werden. Wir überlassen es nunmehr der Regierungskommission,
ob sie in Zukunft mit der Beamtenschaft über die Festsehung
ihrer Gehälter verhandeln, oder ob sie ihre Besoldungspolitib
auf dem Wege des Diktates durchführen will.
Unsere alte Forderung auf völlige ideelle und malkerielle
Gleichstellung mit unseren Kollegen im Reich und Erfetzung
aller uns bisher entstandenen Verluste bleibt bestehen.
Vorstehende Erklärung haben wir der Regierungskommission des
Zaargebietes, der deuktschen Reichsregierung und dem Völker
»undsrat in Genf zur Kennktnis gebracht.
Saarbrücken, den 19. April 1927.
Die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenverbände des Saargebietes
Beamltenbund des Saargebietes:
Schneider Blinn
Vereinigung der höheren Beamten des Saargebiekes:
Dr. Messinger
Verband der Büroangestelllen und-Beamken des Saargebiekes:
Schmitt
Bund der kechnischen Angestellten und Beamken:
Hoffmeister
Gewerkschaft Deukscher Eisenbahner e. V.:
Elz
Verband Deutscher Techniker:
Kratz
Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands:
Paul Vaders.“
Unker Gutheißung der bereits in der Angelegenheit unker
nommenen Schrikke werden die Führer bevollmächtigt, alle noch
erforderlich erscheinenden Maßnahmen einzuleiken.“
3
X
*
232
*
—
aum liebsten Becker's Bier
**
M
AlIEs FAuns.
x —5 D— 4 —
Lvra-Extra-re ——
———— — pe
—
—22
— ————————————