Full text : 2.1927 (0002)

Nichtlinien
wegen Bewilligung von Beihilfen aus Reichsmitteln an
Beamte des Saargebiets in besonderen Fällen.
Zwischen der Deutschen Regierung und der Regierungs—
kommission des Saargebietes ist in Trier am 23. NRovember
1926 folgende Vereinbarung getroffen worden:
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„Die Deutsche Regierung beabsichtigt, zu Gunsten der
Deutschen Beamten im Saargebiet einen Fonds zu schaffen
in dem einmal 50 RMepro Kopf der Beamtenschaft abge—
führt wird. Aus diesem Fonds sollen solche Beamten be—
sondere Beihilfen erhalten, denen beträchtliche Ausgaben
in Reichsmark infolge außerordentlicher Notstände entstan—
den sind. Die Deutsche Regierung wird die Regierungs—
kommission des Saargebiets von jeder Auszahlung in
Kenntnis setzen, damit Doppelzahlungen vermieden wer—
den. Die Regierungskommission des Saargebietes ist be—
reit, der Deutschen Regierung jede von ihr gewünschte
Rechtshilfe zur Ermittelung des Tatbestandes und zur
Auszahlung der Summen zu leisten.“
Dazu sind von den Betreuungösstellen nachstehende er—
zjänzende Bestimmungen bekanntgegeben worden:
Die Beihilfen können den von deutschen Verwaltungen
der Regierungskommission zur Verfügung gestellten Beam—
ten gewährt werden, denen nachweislich beträchtliche Aus—
gaben in Reichsmark insolge ganz besonderer Umstände
entstanden sind, wie z. B. durch ärztliche Behandlung oder
Aufenthalt in Kurorten, aus Familiengründen notwendige
Reisen, Ausbildung von Kindern und anderen ähnlichen
Fällen. Die Durchführung der hiernach erforderlichen Maß⸗
nahmen ist den Betreuungsstellen übertragen (in der Nr. 52
unserer Zeitschrift veröffentlicht).
Die Beihilfen werden nur auf Antrag, der der vorge
setzten Dienstbehörde einzureichen ist, gewährt.
Die Dienstbehörde hat zu den Anträgen eingehend Stel—
lung zu nehmen. Hierbei sind folgende Punkte zu erörtern:
Ist der Antragsteller deutscher Saarbeamter (Stichtag
10. Mai 1920)7
Wie hoch ist sein Diensteinkommen?
Hat er Einkommen aus Vermögen oder Besitz?
Zahl und Alter der Kinder sowie Beschäftigung der
über 16 Jahre alten Kinder.
Höhe der durch Rechnungen belegten Reichsmarkaus—
gaben.
b. Hat der Beamte außergewöhnliche Reichsmarkver—
pflichtungen und in welcher Höhe?
Ist dem Beamten aus dem gleichen Anlaß bereits eine
Ünterstützung aus Mitteln des Saargebiets bewilligt
worden?
Es dürfen nur solche Fälle berücksichtigt werden, wo
wirklich infolge der Notwendigkeit, Ausgaben in Reichs
mark zu leisten, ein außerordentlicher Notstand entstanden
ist. Auf die Beeinflussung der Lage der Beamten durch die
Entwickelung des Kursstandes des Franken wird naturge.
mäß gebührende Rücksicht genommen werden.Die von den
Betreuungsstellen gewährten Beihilfen werden den Be—
amten unmittelbar übersandt. Von jeder Bewilligung er—
hält die Dienstbehörde des Beamten im Saargebiet (Eis,
direkt, Oberpostdirekt. usw.) Mitteilung, damit Doppel—
zahlungen vermieden werden.
Den Ruhegehaltsempfängern und Hinterbliebenen
können aus diesem Fonds keine Unterstützungen gewährt
werden.
In allen Fällen, in denen bereits eine angemessene
Unterstützung aus Mitteln der Saarregierung gegeben
worden ist, kommt eine weitere Bewilligung aus Reichs
mitteln nicht mehr in Frage. Es wird noch besonders dar—
auf hingewiesen, daß nur die Antragsteller, bei denen in—
folge von notwendigen Reichsmarkausgaben eine außer—
ordentliche Notlage entstanden ist, berücksichtigt werder
können.

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Erhältlich in allen
einschlãgigen Geschãften.

Aus den Verbänden
Verhand der Bahnhofsverwalter, Eif.-Aff. Betr.⸗Ass.
und Anwürter im Saurgebiet
Auf die am Sonntag, den 9. Januar ds. Is. nachmittags 3 Uhr.
in der Turnhalle Malstatt stattfindende, durch Rundschreiben be—⸗
kannt gemachte Versammlung machen wir unsere Kollegen noch
mals aufmerksam und bitten um rege Teilnahme an derselben.
Der Vorstand.

Eisenbahn⸗Techniker⸗Verein
(Verein der Techn. Beamten und Angestellten.)
Saarbrücken, den 4. Jan. 1927.
Wir machen unsere Mitglieder sowie sämtliche Beamte auf den
iachfolgenden, sehr interessanten Vortrag der Deutschen Bau—
ind Siedelungsgemeinschaft Darmstadt auimerksam.
Der Vorstand.
„Eigenheimbau durch zinsloses Geld.“
Zur Aufklärung der breiten Oeffentlichkeit des Saargebietes
hält die Deutsche Bau- und Siedelungsgemeinschaft Darmstadt,
die schon 500 zinslose Baudarlehen ausgegeben hat und ca. B 000
Mitglieder zählt, am Samstag, den 9. Januar 1927, um 3 Uhr
nachmittags im Johannishofe, großer Saal, eine
öffentliche Versammlung

ab.
Thema: „Wohnungsbau mit zinslosem Geld.“
Referent: Herr Architekt L. Heilmann-Darmstadt, Gründer
und Leiter der Bewegung.
Alle Irteressenten sind herzlich willkommen.
Eintritt frei.
            
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