Full text : 2.1927 (0002)

unser Besoldungsgesetz, auf das wir uns stützen, wo ist
unsere Berfassung, auf die wir uns berufen,
wo sind die gesetzgebenden Körperschaften, die
mit Erfolg für uns eintreten konnten? Nichts von alle—
dem ist zü unserem Schutze vorhanden. Macht steht
zegen Recht. Und leider hat in solchen Fällen immer
noch die Macht scheinbar obgesiegt. Es ist aber glücklicher—
weise immer nur scheinbar so; und ob die Regierungskom—
mission ihres jetzigen Sieges über deutsches Beamtentum
froh werden wird, mag füglich bezweifelt werden. Beamte
ind keine Arbeiter, Gehälter keine Löhne. Die Belange
des deutschen Berufsbeamtentums dürfen nicht mit denen
anderer Arbeitnehmerkreise ohne Weiteres verquickt wer⸗
den. Wir bedauern, daß die Regierungskommisston nicht
den Mut hatte, den von Uns gewiß nicht verkannten Schwie—
rigkeiten gegenüber eindeutig kiar unsere Beamtenrechte
zubetonen und zu schützen. Sie hat Beamtenrecht
breisgegeben in Verbeugung vor anderen Kreisen,
denen sie damit eine bitrere Pille geglaubt hat
schmackhafter machen zu können. Der Gehaltsabbau
der Regierungskommission bleibt ein
Bruch deutschen Beamtenrechtes.
Zum zweiten: Der Gehaltsabau verstöht gegen vas Be⸗
amrenstatut. Im Jahre 1920 hat man uns verjprochen,
daß wir zu kelner Zeit schlechter gestellt sein sollten als
ansere Kollegen im Reiche. Wieviel aber hat man uns seit
Dezember 1923 vorenthalten infolge falscher Eingruppie—
rung, Nichtgewährung von Besoldungsbestandteilen und
zu niedriger Bemessung der Besoldungshöhe! „Nicht
chlechter gestellt', was heißt denn das? Das kann gar
nichts anderes heißen, als dies, daß uns — die richtige Ein—
zruppierung selbstverständlich vorausgesetzt — Grundgehalt
und soziale Zulagen mit dem Börfsenkurs errechnet werden
müssen, und daß die Teuerungszulage nach der Ortsklassen—
zugehörigkeit bemessen, im übrigen aber ebenfalls mit dem
Börsenkurs umgewertet wird. Es ist ja auch tim Reich
nirgends anders. Ob man Berlin nimmt oder das kleinste
Eifeldörfchen, Grundgehalt und soziale Zulagen sind gleich,
aur der örtlich abgestufte Wohnungsgeldzuschuß ist ver—
chieden. Warum wendet man auf uns nicht die gleichen
Srundsätze an wie auf sämtliche Kollegen des Reiches?
Warum hat man uns mit „Kaufkraft“ und „Teue
rungszahl“ beglückt? Warum behält man eine Me—⸗
thode bei, die in Baden-Badenenmicht verabredet wurde?
Warum hat man sie nicht wenigstens schon geändert,
—
und Unhaltbarkeit derselben betont und nachge—
wiesen haben? Und wiederumgeht Gewaltvor
Recht, und das Beamtenstatut wird zum
Fetzen Papier.
Zum dritten: Der Gehaltsabbau verstößt gegen die Ab⸗
eede und die Zusagen von Baden-Baden. Nach ihnen
ollen wir doch „keine Nachteile“ erleiden; unsere Gehälter
ollen „bis an die Grenze des Möglichen an die Reichs—
bezüge angepaßt“ werden,; nach Eintritt gesicherter stabiier
Währungsverhältnisse sollen wir Goldbezüge erhalten.
Herrliche Zusagen! Und die Wirklichkeit? Im Reich gtidt
es 1925 und 1926 Notzuwendungen, der Wohnungsgeldzu—
chuß wird erhöht, eine neue Besoldungsreform soll noch
im Laufe dieses Sommers durchgeführt werden. Und uns
„paßt man an“, indem man — abbaut! Frankreich
elbst führt auf Grund des gestiegenen Index eine Besol—
dungserhöhung durch; im Saargebiet baut man ab. Die
Teuerungszahl des Reichs wird höher, und unsern
Umrechnunasfaktor erniedrigt man. Und ob man auch mif

Husten⸗ und be onders Keuchhustenanfälle
önnen mit Pertussin rasch und sicher bekämpft werden.
Auch bei akutem und chronischem Bronchialkatarrh, Kehl—
opfkatarrd, Asthma und allen sonstigen Erkrankungen
der Luftwege hat es sich glänzend bewährt. Keine schäd—
ichen Nebenwirkungen! Sehr wohlschmeckend! — Fragen
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kngelzungen redete und an die eingegangenen Verpflich—
ungen erinnerte, GewaltgehtvorRecht, unddie
AR von Baden-Baden wird nicht er—
üllt.“
Zum letzten: Der Gehaltsabbau verstößt gegen mora—
ische Verpflichtungen der Regierungskommission., Gesetz—
iche Verpflichtungen erkennt sie nicht an. Das ist leicht
zjesagt beim Fehlen jeglichen gesetzlichen Rechtsschutzes.
Uber gibt's für eine Regierung nicht schließlich auch noch
undere als nur gesetzliche Bindungen? Moralisch ist
die Regierungskommission schon längst verpflichtet,
Verabsaumtes endlich einmalgutzumachen. Zu allem
leberfluß hat ihr das ja auch der Oberste Gerichtshof des
Szaargebietes öffentlich bescheinigt. Große Summen sind
er Beamtenschaft in den letzten drei Jahren verloren ge—
zjangen. Kein Verlust ist bis jetzt ersetzt. Die paar Be—
oldungsänderungen waren kaum ein An- und Ausglelch.
And ob man auch noch so hohe Zahlen in die Oeffentlichkeit
jineinwirft, sie können nicht darüber hinwegtäuschen, daß
ille Aufwendungen doch nur mühsame Anpassungs—
dersuche waren, keine Erhöhungen. Aber was nützen
ille Hinweise auf den Verlust eines halben Monatsge—
jaltes allein im vergangenen Jahr, was die auf die Verluste
eit Einführung der Goldmark! Wir haben uns im letzten
Jahr bemüht, die Regierungskommission dazu zu dringen,
zie Inflation des Franken anzuerkennen und
demnach zu handeln; für die Regierungskommisston gab
s keine Inflation, der Franken war stabil, und die
Jleitende Skala wurde abgelehnt. Und jetzt, da der
Frank tatsächlich stabil ist und in Kürze sicher auch ge—
etzlich stabilistert sein wird, erkennt man die Stabilität
ticht an. Zu allem Ueberfluß hat man sich auch in Baden—
Baden äußerst geschickt gegen jede gesetzliche Verpflichtung
geschütt. Ueber moralische Verpflichtungen
1bersiegtabermalsdie Macht, und die Be—
umtenschaftistder Leidtragendedabei.
Die Weihnachtsmaßnahme wird abgelehnt, sie
st angeblich kein Besoldungsbestandteil. Daß man im
Reich über diese strittige Frage längst anders entschieden
hat, wird mit Stillschweigen übergangen. Nun hat man
weiter im Reich den Wohnungsgeldzuschuß um 10 Prozent
zrhöht, und der ist doch Besoldungsbestandteil; unsere
Teuerungszulage aber erhöht man n icht. Man gibt Ta—
»ellen an die Verwaltungen, aufgebaut auf dem neuen
Umrechnungsfaktor 5,5 und verwendet darin ruhig noqch die
uUlten deutschen Grundzahlen des Wohnungsgeldzuschusses.
Man begründet dieses Verhalten damit, daß die Erhöhung
des Wohnungsgeldzuschusses im Reich durch die dortige
Mietserhöhung bedingt sei, und man läßt nicht gelten, daß
bei uns schon ein ganz großer Teil der Beamtenschaft in
Reubauten wohnt und ebenfalls erhöhte Mietsätze zu
zahlen hat, daß unsere niedrigen Alt-Mieten sich schon in
der Index-Festsetzung und im Umrechnungsfaktor
ausdrücken, und daß unsere Teuerungszulage schon er—
niedriagt ist durch die Formel Ortsklassen A — B
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Und ob wir unser Recht noch eingehender begründeten, die
Regierungskommission geht ihren Weg unbekümmert um
geschriebenes und ungeschriebenes Recht; ihr eigenes Recht
iber kann sie ganz zuletzt immer wieder herleiten aus der
ingeblich ohne allgemeine Steuererhöhuna nicht aus—
eichenden Finanzlage.
So reiht sich ein Kapitel saarländischer Not an das an—
dere. Das große Notbuch aber wird, des sind wir gewiß,
eine Wirkung zur gegebenen Zeit nicht verfehlen. Die
zeute Macht vor Necht oehen sassoen mordon dann shostimm

Schön bleibt, vie die Erfahrung lehrt,
Die Haut allein durch Stecleper
F —
Ftecsempferc-VJeise
die beste Lilienmileh-Seife. Ueberall zu haben.
            
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