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2. Jahrgang Nummer 18
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Inhalt: Zur Lage. — Warum legen wir keinen Wert mehr auf eine Aussprache über die Errechnungsmethode. — Bericht
über die Augutsizung. — Der Lehbrertag in Saasrbrücken. — Von der Bundesleitung. — Aus den Verbänden. —
Reomtenrundichau.
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TIILBRBRLAGIE
Wenn wir diese Zeilen lesen, wird der angekündigte
ßHehaltsabbau praktisch bereits in Erscheinung ge—
treten sein. Damit hat die Regierungskommission des
Saargebietes sich mit dem zweifelhaften Ruhm belastet, als
einzige europäische Regierung Beamtengehälter abgebaut
zu haben, ohne daß die dazu notwendig gewesenen Vor—⸗
nussetzungen vorgelegen hätten.
Es erscheint uns notwendig, zu diesem Zeitpunkte noch
einmal alle Tatsachen ins Gedächtnis zu rufen und festzu—
halten. Die Betreuung war vorüber, ihre letzten Härten
mehr oder weniger beseitigt. Personaletat und Eingrup⸗
pierung waren mit Wirkung ab April 1926 von der Re—
zierungskommission verabschiedet. Der Umrechnungsfaktor
hielt sich auf gleicher Höhe mit dem Börsenkurs. In der
Beamtenschaft herrschte einige wenige Wochen Ru he und
Zufriedenheit.
Da schlug wie ein Blitz aus heiterem Himmel mitten in
die Stille hinein die Meldung des Saarbrücker Abend—
blattes, daß die Regierungskommission zum 1. April die
Beamtengehälter um 8,7 Prozent abzubauen beschlossen
habe. Anfragen bei zuständigen Stellen der Regierung be—
stätigten die Richtigkeit dieser Nachricht. Am selben Nach—
mittag noch nahm die Arbeitsgemeinschaft Stellung zu der
eg Lage und formulierte die Erkläruüng, die
am nächsten Tage Herrn Minister Koßmann und Serrn
Präsidenten Stephens persönlich überreicht und ihnen ge—
genüber vertreten wurde. Die Einzelheiten sind bekannt.
Es folgte die Verhandlung mit Herrn Generalsekretär
Pierrotet. Am 23. März wurde danñ von der Regierungs—
kommission der Gehaltsabbau zum 1. Mai beschloffen. Am
34. März legte die Arbeitsgemeinschaft der Beamtenver—
bände eine letzte Eingabe vor, in der ausführlich die recht—
liche und moralische Änhaltbarkeit jenes Beschlusses darge—
legt wurde. Mit Schreiben vom 7. April antwortete die
Regierungskommission, daß sie ihrer erfsten Stellungnahme
„Jnichts hinzuzufügen“ habe. Die letzte Erklärung der Be—
amtenverbände zum Gehaltsabau ist am 20. April der Re—
gierungskommission, der deutschen Reichsregierung und dem
Völkerbundsrate in Genf unterbreitet worden. Damit ist
der erste Teil der Abbau-Aktion abgeschlossen.
Ueberblicken wir heute noch einmal in Ruhe die letzten
Vorgänge, so können wir uns des Eindruces nicht er—
wehren, daß der Gehaltsabbau nichts anderes darstellt als
eine Verbeugung der Regierungskommis—
ion vor anderen Kreisen. Man hat einen
Lohnabhau vorgenommen; man hat viel Aufregung do—
durch geschaffen; man hat in Genf allerlei gehört; man hat
eine Ausnahme zugeben wollen; — da wurden die Be—
ange der Beamten mit denen der Arbeiter in einen Topf
zeworfen, und der Abbau auf der ganzen Front war fertig.
Für uns steht heute fest, daß der Gehaltsabbaun
zum 1. —5* beschlossene Sache war, und e—
nuß die Tatsache verzeichnet bleiben, daß die Regierungs—
ommission die Beamtenschaft in einer Weise behandelt hat,
vie keine sonstige Arbeitnehmergruppe behandelt worden
st. Gerade diese Behandlunng ist es gewesen, nicht so
ehr der Abbau an sich, die die Beamtenichaft aufs äußerste
mpören mußte, und die sie veranlaßte, sich energisch
ur Wehr zu setzen. Die Regierungskommission hat der
beamtenvertretung ungeziemendes Verhalten vorge—
vorfen. Nun, man kann darüber geteilter Meinung sein.
Die Beamtenvertretung jedenfalls ist der Auffässung,
wichts Ungeziemendes getan zu haben. Sie hat lediglich
iner ungewohnten Behandlung eine allerdings eben—
alls ungewohnte Antwort gegeben. Wir haben uns
ber die uns zuteilgewordene Behandlung sehr ge—
vundert; denn wir hatten der Regierungskommission
»azu keinerlei Veranlassung gegeben. Ueber unsere Ant—
vort brauchte sich die Regiserungskommission
wisccht zu wundern. Sie war der natuürnotwendige Aus—
ruck verletzten Rechtsempfindens, 13 000 Beamten aus der
Zeele gesprochen, von ihnen nicht anders erwartet und ein—
nütig gutgeheißen. Wir bedauern, daß wir zu
olcher Antwort gezwungen wären.
Nun hat die Regierungskommission den Gehaltsabbau
„urchgeführt. Und nun müssen natürlich auch alle Konse—
juenzen gezogen und alle Folgen getragen werden. Vorerst
iber sei noch einmal kurz zusammengestellt, was wir Grund—
ätzliches zur Gehaltskürzung zu sagen haben.
Zum ersten: Der Geholtsocsbau versiöht gegen deutsches
ßeamtenrecht. Die Reichsverfasfung bestimmt ein—
zeutig klar, daß „die wohlerworbenen NRechte der Beamten
mverletzlich“ sind. Ein wohlerworbenes Recht ist auch die
Unantastbarkeit und der ungeschmälerte Bezug der ohnehin
nicht sehr reichlich bemessenen Gehälter. Auch der Frise—
densvertrag von Versailles sichert uns unsere
rüheren Rechte. So ist denn auch bisher noch in keinem
zuropäischen Staate ein Gehaltsabbau vorgenommen wor—
en, ohne daß ein Disziplinarverfahren vorgelegen hätte
»der eine verfassungsändernde Maßnahme vorangegangen
väre. Einzig und allein die Regierunaskommsion hat
ieses Cunststück fertlgagebracht. Aber freilich: Mio inf